Abrechnungsfrist Betriebskosten
I
Abrechnungsfrist, Betriebskosten, Nebenkosten Abrechnungsfrist
der Nebenkostenabrechnung
Für die Betriebskosten leistet der Mieter normalerweise monatliche Vorauszahlungen, das
sind Abschlagszahlungen. Steht fest, in welcher Höhe Betriebskosten innerhalb einer
Arbeitsperiode (12 Monate) tatsächlich entstanden sind, muss der Vermieter abrechnen.
Er muss die tatsächlichen Kosten, die auf den einzelnen Mieterhaushalt entfallen, mit
dessen monatlichen Vorauszahlungen verrechnen. Die Abrechnung muss auch für einen
Laien klar und verständlich sein. Sie muss schriftlich erfolgen und den genauen
Abrechnungszeitraum nennen. Der Vermieter muss die tatsächlichen Gesamtkosten des
Hauses, er muss den genauen Verteilerschlüssel nennen, und er muss die sich daraus
ergebenden Kosten der einzelnen Haushalte berechnen und mit deren Vorauszahlungen
verrechnen.
Enthält das Gebäude auch Gewerberaum, durch den bei einzelnen Kostenarten höhere
Kosten entstehen (z. B. Grundsteuer), muss der auf den Gewerberaum entfallende Teil
zuvor herausgerechnet werden. Der Vermieter darf nur die tatsächlich anfallenden Kosten
an die Mieter weitergeben. Haben z. B. die Mieter selbst die Hausreinigung übernommen,
darf diese Position in der Abrechnung nicht erscheinen. Hat der Vermieter selbst Arbeiten
durchgeführt (z. B. Gartenpflege, Hausmeister), darf er dafür die Kosten ansetzen (ohne
Mehrwertsteuer), die er sonst an einen Dritten hätte zahlen müssen.
Der Vermieter muss angeben, für welchen Zeitraum er abrechnet. Grundsätzlich ist das ein
Zeitraum von 12 Monaten. Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes
muss der Mieter die Abrechnung erhalten haben. Wenn nicht, kann der Mieter die
Abrechnung einklagen oder die laufenden monatlichen Vorauszahlungen zurückhalten.
Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, direkt nach Ablauf des
Abrechnungszeitraumes eine Abrechnung zu erstellen. Vielmehr steht ihm hierfür ein
angemessener Zeitraum zur Verfügung. Als angemessen wird von den Gerichten in der
Regel ein Zeitraum von 9 Monaten betrachtet. Damit ist der Mieter regelmäßig ab dem 10.
Monat nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zur Zurückbehaltung der laufenden
Vorauszahlungen berechtigt.
Abrechnungsfrist, Betriebskosten, Nebenkosten Abrechnungsfrist der Nebenkostenabrechnung
Ablesetermin Heizung, Berufstätige
Abwasserkosten
Ameisen- Mietminderung
Aufzugskosten, Betriebskosten
Abmahnung vor Kündigung
Abrechnung Betriebskosten
Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch
Abstandszahlung an Vormieter
Auszug vor Mietende
Aufnahme Lebensgefährte in den
Mietvertrag
Badewanne
Badezimmer, Duschen
Balkon, besenrein Wohnung übergeben
Besichtigungsrecht Vermieter
Besuchsrecht Mietwohnung
Betriebskosten/ Abrechnung
Bleigehalt im Wasser Mietminderung
Urteile
Dachrinne
Dübellöcher bohren
Einbauküche
Eigenbedarf Kündigung
Einrichtung normale Abnutzung
Einschreiben Kündigung Mietvertrag
Fahrstuhlkosten
Fenster
Feuchtigkeit, Wohnung feuchte Wände
Maklerkosten, Vermittlung Mietvertrag
Modernisierung
Müll
Nachmieter/ Nachmieterklausel
Nachbarn/ Hausordnung
Parkett
Parkplatz
Renovierung bei Auszug
Rückgabe der Wohnung
Schimmel und Feuchtigkeit
Ungezieferbekämpfung
Schönheitsreparaturen
Schneebeseitigung
Staffelmiete
Streupflicht
Strom, Vermieter zahlt nicht
Toilette
Garten
Garage
Gartennutzung Vereinbarung
Graffiti Mietminderung
Grundsteuer Nachzahlung
Grillen
Gewerberaum, Mieterhöhung-
Kündigungsfrist Gewerberaum
Hausmeisterkosten, Hausmeister,
Kosten als Nebenkosten
Hausordnung, Nichteinhaltung der
Hausordnung
Hundehaltung
Haustierhaltung, Verbot Hautiere im
Mietvertrag
Heizung
Hausschlüssel
Instandsetzung
Kabelfernsehen,
Katzen, Katzenhaltung im Mietvertrag
Kaution
Kleinreparaturen, Mietminderung
wegen Kinderlärm
Küche, Kündigung Mietvertrag
Kündigungsverzicht im Mietvertrag,
Kündigung fristlos
Laminat, Laminat Schadensersatz
Lärm Hunde
Lärmbelästigung
Lebensgemeinschaft
Mängel
Mietminderungen, Mietminderung
rückwirkend möglich?
Miete, Was ist Warmmiete und Kaltmiete?
Mieterhöhung
Mietvertrag
Mietzahlung
Mietspiegel
Mieterhöhung Mietspiegel
Teppichboden
Treppenhausreinigung
Terrasse
Ungezieferbekämpfung
Untervermietung
Unterschrift Mietvertrag
Vorauszahlungen
Verteilerschlüssel
Warmwasser
Wohngemeinschaft/ Mietvertrag
Rückforderung von Nebenkosten
wegen fehlender Endabrechnung
Mietminderung wegen Fogging
Anspruch Wasserzähler
Zeitmietvertrag
Nebenkostenabrechnung Vorlage
Kündigung Mietvertrag Zeitpunkt
Mietminderung Abfluss verstopft
Mieter, Recht auf Antenne
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