|
Broschüre
"Mietrecht" anfordern!
|
Auch die Wasserkosten
sind Nebenkosten, hierzu gehört u.a. das Wassergeld, die Kosten der
Wasseruhr und zum Beispiel auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage.
Auch die Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage (Abwasser) oder die Kosten der Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube. Das sind Gebühren
für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage oder
die Kosten der Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube.
Zu den umlagefähigen Entwässerungskosten gehören auch die Gebühren für die Ableitung von Oberflächenwasser
|
Wenn sich von einem Jahr zum anderen die Kosten für Wasser und Abwasser verdoppeln, ist das nicht nachvollziehbar. Der Vermieter muss muss die Kostensteigerung erklären, sonst bekommt er nicht die geforderten Beträge.
Nach der Ziffer 2
des Betriebskostenkataloges ist es möglich, die Kosten des Zählers
sowie dessen Verwendung, Abrechnung, Aufteilung der Kosten umzulegen. Nach
der Rechtsprechung ist es sogar zulässig, die Kosten des Austausches
eines abgelaufenen Zählers umzulegen, jedenfalls dann, wenn der Zähler
nicht defekt ist, sondern wegen abgelaufener Eichfrist getauscht werden
muss. Der Eigentümer muss sich dann lediglich die Kosten der ersparten
Eichgebühren abziehen lassen
In der Betriebskostenverordnung
zu Ziffer 3 Entwässerung ist ausdrücklich genannt die Haus- und
Grundstücksentwässerung, so dass alle Arten der Abwasserkosten
hierunter gerechnet werden können.
Regenwasser:
Kosten für die Ableitung in besondere Regenwasserkanäle.
Zu den Entwässerungskosten gehören die städtischen Kanalgebühren. Hierzu können aber auch die Kosten für eine private Anlage bzw. die Kosten für Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- und Sickergrube gezählt werden. Auch von der Gemeinde per Abgabenbescheid erhobene Kosten, wie Sielgebühren, Oberflächenentwässerung, Regenwasser oder Niederschlagswasser, gehören zu den Entwässerungskosten.
Mietnebenkosten, Abwasser, Abwasserkosten, Nebenkosten im Mietvertrag, Regenwasser Abrechnung