Mieter Fahrstuhlkosten
I
Mieter müssen Fahrstuhlkosten zahlen, auch Mieter im Erdgeschoss, Paterre,
Fahrstuhl nicht nutzbar
Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung,
Pflege der Anlage, die regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit (TÜV)
einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und
die Kosten einer Notrufbereitschaft.
Auch Parterremieter müssen anteilige Fahrstuhlkosten zahlen, zumindest wenn sie die Möglichkeit
haben, den Fahrstuhl zu nutzen. Etwas anderes gilt natürlich, wenn im Mietvertrag die Umlage der
Fahrstuhlkosten auf den Parterremieter zulässigerweise ausgeschlossen worden ist. Wartungskosten
für den Fahrstuhl sind umlagefähige Betriebskosten.
Nicht aber die Reparaturkosten für den Fahrstuhl. Diese Kosten muss der Mieter auch dann nicht
zahlen, wenn sie Bestandteil eines so genannten „Vollwartungsvertrages” sind. Der Vermieter muss
diese Reparaturkostenanteile herausrechnen.
Urteile: Das Landgericht Augsburg sagt im Urteil vom 21.01.2003 (Aktenzeichen: 4 S 3689/02). Wird
ein Fahrstuhl eingebaut, so wird sich der Erdgeschoss-Mieter in der Regel gegen die Umlage der
Kosten wehren, insbesondere dann, wenn er den Fahrstuhl nicht nutzt, um Bodenräume oder aber
einen Keller zu erreichen.
Es ist grundsätzlich anerkannt, dass die Umlegung der Betriebskosten eines Aufzuges auf den Mieter
nicht gegen § 9 ABGB (a. S.) unwirksam ist. Der Umstand, dass der Mieter kein durch die Nutzung
der von ihm angemieteten Wohnung bedingtes Bedürfnis am Gebrauch des Aufzuges hat, führt nicht
zu einer unangemessenen Benachteiligung durch die Vereinbarung.
Für die Vermieter wird sich die Umlage der Kosten in der Regel als Teil der Mietgestaltung darstellen.
Es bleibt allerdings darauf hinzuweisen, dass die Frage der Umlegbarkeit der Kosten von den
Gerichten unterschiedlich beurteilt wird, teilweise die Umlage auch für unzulässig gehalten wird.
Mieter müssen Fahrstuhlkosten zahlen, auch Mieter im Erdgeschoss, Paterre, Fahrstuhl nicht
nutzbar
Abwasserkosten
Ameisen- Mietminderung
Aufzugskosten, Betriebskosten
Abmahnung vor Kündigung
Abrechnung Betriebskosten
Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch
Abstandszahlung an Vormieter
Auszug vor Mietende
Aufnahme Lebensgefährte in den Mietvertrag
Badewanne
Badezimmer, Duschen
Balkon, besenrein Wohnung übergeben
Besichtigungsrecht Vermieter
Besuchsrecht Mietwohnung
Betriebskosten/ Abrechnung
Bleigehalt im Wasser Mietminderung Urteile
Dachrinne
Dübellöcher bohren
Einbauküche
Eigenbedarf Kündigung
Einrichtung normale Abnutzung
Einschreiben Kündigung Mietvertrag
Fahrstuhlkosten
Fenster
Feuchtigkeit, Wohnung feuchte Wände
Maklerkosten, Vermittlung Mietvertrag
Modernisierung
Müll
Nachmieter/ Nachmieterklausel
Nachbarn/ Hausordnung
Parkett
Parkplatz
Renovierung bei Auszug
Rückgabe der Wohnung
Schimmel und Feuchtigkeit
Ungezieferbekämpfung
Schönheitsreparaturen
Schneebeseitigung
Staffelmiete
Streupflicht
Strom, Vermieter zahlt nicht
Toilette
Garten
Garage
Gartennutzung Vereinbarung
Graffiti Mietminderung
Grundsteuer Nachzahlung
Grillen
Gewerberaum, Mieterhöhung-
Kündigungsfrist Gewerberaum
Hausmeisterkosten, Hausmeister,
Kosten als Nebenkosten
Hausordnung, Nichteinhaltung der
Hausordnung
Hundehaltung
Haustierhaltung, Verbot Hautiere im
Mietvertrag
Heizung
Hausschlüssel
Instandsetzung
Kabelfernsehen,
Katzen, Katzenhaltung im Mietvertrag
Kaution
Kleinreparaturen, Mietminderung
wegen Kinderlärm
Küche, Kündigung Mietvertrag
Kündigungsverzicht im Mietvertrag,
Kündigung fristlos
Laminat, Laminat Schadensersatz
Lärm Hunde
Lärmbelästigung
Lebensgemeinschaft
Mängel
Mietminderungen, Mietminderung
rückwirkend möglich?
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