Hausmeister Kosten Nebenkosten im Mietvertrag, Lohnkosten, Arbeitsstunden nachweisen

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Erledigt der Hausmeisterservice seine Aufgaben nicht in dem gebotenen Umfang, ist der Mieter zu einer anteiligen Kürzung der in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Hausmeisterkosten berechtigt.
 

Kosten für Reparatur- oder Verwaltungsarbeiten sind keine Nebenkosten. Soweit ein Hausmeister derartige Arbeiten erledigt, dürfen die Kosten nicht als Nebenkosten abgerechnet werden. Eine umlagefähige Hauswartstätigkeit wird angenommen, wenn die ausgeführte Arbeit mehr praktisch-technischer Natur als fürsorgend- verwaltender Art ist, während der Hausverwalter typischerweise eher kaumännisch- organisatorische Aufgaben erledigt, die auch mit Schriftverkehr verbunden sind (AG Dortmund 125 C 1354/95; WM 96, 561)
 

 

 

Die Kosten für den Hausmeister dürfen bei entsprechender Vertragsgestaltung nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung entspricht (AG Westerburg 23 C 44/99, WM 1995, 120)

Überwachung und Kontrolle von Wartungsverträgen ist Angelegenheit der Hausverwaltung, die Kosten sind nicht umlagefähig (LG München I 15 S 9348/99, WM 2000, 258)
 

Zu den Kosten für den Hauswart gehören die Lohnkosten und Sozialbeiträge, nicht aber eine Telefonkostenpauschale (AG Kleve 3 C 424/88, WM 1989, 28 und AG Charlottenburg MM 1988, 367).
 
 
 
 
 

Hausmeister Kosten Nebenkosten im Mietvertrag, Lohnkosten, Arbeitsstunden nachweisen