Abflussverstopfung , Abfluss verstopft
Ablesetermin Heizung
Antenne, Kosten Antennenanschluss
Abnahmeprotokoll
Abwasserkosten
Ameisen- Mietminderung
Aufzugskosten, Betriebskosten
Abmahnung vor Kündigung
Abrechnung Betriebskosten
Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch
Abstandszahlung an Vormieter
Auszug vor Mietende
Aufnahme Lebensgefährte in den
Mietvertrag
Badewanne
Badezimmer, Duschen
Balkon, besenrein Wohnung übergeben
Besichtigungsrecht Vermieter
Besuchsrecht Mietwohnung
Betriebskosten/ Abrechnung
Bleigehalt im Wasser Mietminderung
Urteile
Dachrinne
Dübellöcher bohren
Einbauküche
Eigenbedarf Kündigung
Einrichtung normale Abnutzung
Einschreiben Kündigung Mietvertrag
Fahrstuhlkosten
Fenster
Feuchtigkeit, Wohnung feuchte Wände
Maklerkosten, Vermittlung Mietvertrag
Modernisierung
Müll
Nachmieter/ Nachmieterklausel
Nachbarn/ Hausordnung
Parkett
Parkplatz
Renovierung bei Auszug
Rückgabe der Wohnung
Schimmel und Feuchtigkeit
Ungezieferbekämpfung
Schönheitsreparaturen
Schneebeseitigung
Staffelmiete
Streupflicht
Strom, Vermieter zahlt nicht
Toilette
Garten
Garage
Gartennutzung Vereinbarung
Graffiti Mietminderung
Grundsteuer Nachzahlung
Grillen
Gewerberaum, Mieterhöhung-
Kündigungsfrist Gewerberaum
Hausmeisterkosten, Hausmeister,
Kosten als Nebenkosten
Hausordnung, Nichteinhaltung der
Hausordnung
Hundehaltung
Haustierhaltung, Verbot Hautiere im
Mietvertrag
Heizung
Hausschlüssel
Instandsetzung
Kabelfernsehen,
Katzen, Katzenhaltung im Mietvertrag
Kaution
Kleinreparaturen, Mietminderung
wegen Kinderlärm
Küche, Kündigung Mietvertrag
Kündigungsverzicht im Mietvertrag,
Kündigung fristlos
Laminat, Laminat Schadensersatz
Lärm Hunde
Lärmbelästigung
Lebensgemeinschaft
Mängel
Mietminderungen, Mietminderung
rückwirkend möglich?
Miete, Was ist Warmmiete und
Kaltmiete?
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Mieterhöhung Mietspiegel
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Ungezieferbekämpfung
Untervermietung
Unterschrift Mietvertrag
Vorauszahlungen
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Warmwasser
Wohngemeinschaft/ Mietvertrag
Rückforderung von Nebenkosten
wegen fehlender Endabrechnung
Mietminderung wegen Fogging
Anspruch Wasserzähler
Zeitmietvertrag
Nebenkostenabrechnung Vorlage
Kündigung Mietvertrag Zeitpunkt
I
Streunende Katzen im Garten, Mietvertrag Verbot Katzenhaltung, Katze ein Kleintier
Streunende Katzen im Garten
Ein Gartenbesitzer muss es dulden, dass Katzen des Nachbarn in seinem Garten streunen. Dies
gilt jedoch nur für zwei Katzen. Hat der Nachbar mehrere Katzen, so muss er die übrigen
entweder weggeben oder im Haus halten. LG Darmstadt 9 O 597/92
Zumindest solange Katzenhaltung im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, darf der Mieter
eine Katze halten.
Das Halten einer Katze ist immer erlaubt, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die
Nachbarn kommt.
Ist hinsichtlich der Tierhaltung keine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen worden, so darf der
Mieter ohne Erlaubnis Kleintiere halten.
Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft „Hunde und Katzen dürfen nicht frei in
der Anlage herumlaufen“ ist wirksam, Bayerisches Oberste Landesgericht (2Z BR 099/04).
Insbesondere verstoße ein derartiges Verbot nicht gegen das Tierschutzgesetz.
Erlaubt der Mietvertrag ausdrücklich die Tierhaltung, kann sich der Mieter ohne weiteres Hund
oder Katze oder andere Haustiere zulegen.
Die Gerichte sind überwiegend der Ansicht, dass die Haltung von Katzen nicht der Genehmigung
des Vermieters bedarf. Es wird angenommen, dass es durch eine Katze nur zu geringfügigen
Belästigungen der Nachbarn kommen kann.
Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Regelung, die besagt, ob eine Katze ein Kleintier ist
oder eben doch wie ein Hund zu behandeln ist.
Gegenüber dem Mieter, der am Balkon der angemieteten Wohnung mit einem Netz versieht, um
das Entschwinden seiner wertvollen Rassekatze zu verhindern, steht dem Vermieter ein
Unterlassungsanspruch zu.
Die Haltung einer Katze in der Mietwohnung kann vom Vermieter nicht grundsätzlich verboten
werden. Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass von dieser Tierart keine Belästigung ausginge
und man die Haltung dulden müsse. Aber auch die Wohnungsgröße ist entscheidend: Ein bis
zwei Katzen sind in der Regel zumutbar. Nicht mehr zumutbar.
Die Klausel in einem vorformulierten Mietvertrag, wonach sich das Mitglied verpflichtet, keine
Katzen und Hunde zu halten, ist unwirksam, denn das Halten von Hunden und/oder Katzen in
Mietwohnungen ist auch in städtischen Gebieten dem vertragsgemäßen Gebrauch zu
Wohnzwecken zuzurechnen.
Der Vermieter kann nur dann vom Mieter die Entfernung von nicht genehmigten, aber schon über
fünf Jahre gehaltenen Haustieren verlangen, wenn er oder Mitmieter durch die Tierhaltung in
unzumutbarer Weise belästigt werden oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die
Tierhaltung in Gefahr gerät.
Streunende Katzen im Garten, Mietvertrag Verbot Katzenhaltung, Katze ein Kleintier
Streunende Katzen im Garten
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