Übermäßiger Lärm aus der Nachbarwohnung muss nicht hingenommen werden. Insbesondere zu den allgemeinen Ruhezeiten, etwa nach 22 Uhr, gilt der Grundsatz, dass Zimmerlautstärke einzuhalten ist. Wird der Mieter durch Lärm aus der Nachbarwohnung gestört, kann er sich an den Vermieter wenden, er hat aber auch Ansprüche direkt gegen den lärmenden Nachbarn. Der Anspruch gegen den Nachbarn entfällt aber wenn der Lärm aufgrund normaler Wohnnutzung  entsteht und rücksichtsloses Verhalten der Nachbarn vorliegt. Urteile Mietminderung bei Lärmbelästigung: 10 - 15 % Mietminderung: Störende Bauarbeiten im Haus (LG Dresden, Urteil v. 14.10.1997, 15 S 0316/97, WM 1998 S. 216) 15 % Mietminderung: Störende Großbaustelle auf Nachbargrundstück (AG Köln, Urteil v.3.5.1995, 207 C 14/95, WM 1996 S. 216)  15 % Mietminderung: Störende Bauarbeiten auf Nachbargrundstück (AG Saarburg, Urteil v. 9.12.1998, 5 C 498/98, WM 1999 S. 64) 20 % Mietminderung: Lärm aus einem im Nachbarhaus gelegenen Cafe (AG Köln, Urteil v. 17.2.1989, 201 C 581/88, WM 1991 S. 545) 20 % Mietminderung: Ständige Störung der Nachtruhe durch Mitmieter (AG Kerpen, Urteil v. 14.9.1983, 3 C 181/83, WM 1987 S. 272) Lärmbelästigung (Bauarbeiten) AG Hamburg, Urteil vom 16.01.1987 - 44 C 1605/86, WM 1987, S. 272 (umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten im Haus und Ausbau des Dachgeschosses). 60 % Lärmbelästigung (Bauarbeiten) AG Weißwasser, Urteil vom 18.04.1994 - 3 C 0701/93, WM 1994, S. 601 (Umfangreiche Bauarbeiten über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten rechtfertigen eine Minderung des Nettokaltmietbetrages in Höhe von ca. 50 %). 50 %  Lärmbelästigung (erheblicher Gaststättenlärm bis 1.00 Uhr nachts) AG Rheine, Urteil vom 30.10.1984 - 14 C 420/84, WM 1985, S. 260. 37 % Lärmbelästigung (Störung der Nachtruhe durch Diskothek) AG Hamburg, WM 9/91, VII. AG Köln, Urteil vom 11.08.1977 - 155 C 5035/77, WM 1978, S. 173 (Diskothek mit einem Schallpegel von über 86 dB). 30 % Beifall und Geschrei muss man hinnehmen und auch, dass Ergebnisse über eine Lautsprecheranlage verkündet werden. Ruhezeiten müssen aber eingehalten werden. OLG Koblenz, Az. 1 U 971/98    Lärmbelästigung Nachbarn Mietminderung           Vorschau Ratgeber! Mietrecht neu Mietrecht Neues Neu im Mietrecht 2013! Mietrecht2013