Abflussverstopfung , Abfluss verstopft  Ablesetermin Heizung Antenne, Kosten Antennenanschluss  Abnahmeprotokoll Abwasserkosten  Ameisen- Mietminderung  Aufzugskosten, Betriebskosten  Abmahnung vor Kündigung  Abrechnung Betriebskosten  Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch  Abstandszahlung an Vormieter  Auszug vor Mietende Aufnahme Lebensgefährte in den Mietvertrag  Badewanne  Badezimmer, Duschen Balkon, besenrein Wohnung übergeben  Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mietwohnung  Betriebskosten/ Abrechnung  Bleigehalt im Wasser Mietminderung Urteile Dachrinne Dübellöcher bohren Einbauküche  Eigenbedarf Kündigung Einrichtung normale Abnutzung Einschreiben Kündigung Mietvertrag Fahrstuhlkosten Fenster Feuchtigkeit, Wohnung feuchte Wände Maklerkosten, Vermittlung Mietvertrag Modernisierung Müll Nachmieter/ Nachmieterklausel Nachbarn/ Hausordnung Parkett Parkplatz  Renovierung bei Auszug Rückgabe der Wohnung  Schimmel und Feuchtigkeit Ungezieferbekämpfung Schönheitsreparaturen Schneebeseitigung Staffelmiete Streupflicht Strom, Vermieter zahlt nicht Toilette Garten  Garage Gartennutzung Vereinbarung Graffiti Mietminderung Grundsteuer Nachzahlung Grillen Gewerberaum, Mieterhöhung- Kündigungsfrist Gewerberaum  Hausmeisterkosten, Hausmeister, Kosten als Nebenkosten  Hausordnung, Nichteinhaltung der Hausordnung Hundehaltung Haustierhaltung, Verbot Hautiere im Mietvertrag Heizung Hausschlüssel  Instandsetzung  Kabelfernsehen, Katzen, Katzenhaltung im Mietvertrag Kaution  Kleinreparaturen, Mietminderung wegen Kinderlärm Küche, Kündigung Mietvertrag  Kündigungsverzicht im Mietvertrag,  Kündigung fristlos Laminat, Laminat Schadensersatz  Lärm Hunde  Lärmbelästigung  Lebensgemeinschaft  Mängel Mietminderungen, Mietminderung  rückwirkend möglich?  Miete,  Was ist Warmmiete und Kaltmiete?  Mieterhöhung  Mietvertrag  Mietzahlung  Mietspiegel  Mieterhöhung Mietspiegel  Teppichboden  Treppenhausreinigung Terrasse  Ungezieferbekämpfung  Untervermietung Unterschrift Mietvertrag Vorauszahlungen  Verteilerschlüssel Warmwasser Wohngemeinschaft/ Mietvertrag  Rückforderung von Nebenkosten  wegen fehlender Endabrechnung  Mietminderung wegen Fogging  Anspruch Wasserzähler  Zeitmietvertrag  Nebenkostenabrechnung Vorlage Kündigung Mietvertrag Zeitpunkt I Mietminderung, Mängel, wer muss beweisen, Minderung Miete wegen Mängel Der Mieter muss beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Kann er das, dann muss der Vermieter beweisen, dass entweder der Mieter den Mangel selbst verschuldet hat oder dass der Mangel so geringfügig ist, dass er keine Mietminderung rechtfertigt oder dass der Mieter den Mangel durch  Fortzahlung der Miete akzeptiert hat oder von Anfang an kannte.   Stellt ein Sachverständiger  fest, dass kein Mangel da oder der Mangel geringfügig ist, dann bleibt der Mieter auf diesen Kosten sitzen und muss Sie dem Vermieter zusätzlich zur zu Unrecht geminderten Miete zurückzahlen.   Ein Vermieter muss, wenn strittig ist, ob ein Baumangel oder falsches Mieterverhalten vorliegt, beweisen, dass die Ursache für den Mangel nicht in seinem Pflichtbereich liegt, sondern aus dem Mieterbereich kommt. Ein Vermieter muss Schäden, die der neue Mieter erst nach dem Einzug entdeckt, beseitigen. Das gilt auch dann, wenn Klauseln im Mietvertrag dies ausschließen sollten. Grundsätzlich trifft den Mieter keine Erkundungs- und Untersuchungspflicht (BGH NJW 1977, 1236). Grobe Fahrlässigkeit des Mieters liegt jedoch vor, wenn er die erforderliche Sorgfalt bei Vertragsschluss in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, sich ihm ein möglicher Mangel also geradezu aufgedrängt hat (BGH,  NJW 1980, 777). Auch wer in Kenntnis eines Mangels weiterhin die volle Miete zahlt, kann später noch unter Umständen fristlos kündigen oder rückwirkend wegen diesem Mangel die Miete mindern. BGH XII ZR 41/98 - NJW 2000, 2663. Bedingung ist jedoch, dass der Mangel beim Vermieter angezeigt wurde.   Soweit die Wohnung durch Mängel nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird, steht dem Mieter grundsätzlich ein Anspruch gemäß § 536 BGB auf Mietminderung zu. Allerdings muss der Vermieter vom Mangel Kenntnis haben: Entweder kennt er den Mangel nachweislich bereits von sich aus, oder der Mieter hat den Mangel unverzüglich schriftlich angezeigt.     Es kommt nicht darauf an, ob der Vermieter den Mangel verschuldet hat. Er haftet also auch für Umstände, die er möglicherweise gar nicht beeinflussen kann, wie zum Beispiel die Baustelle auf der anderen Straßenseite.     Mietminderung, Mängel, wer muss beweisen, Minderung Miete wegen Mängel Mietminderung, Mängel, wer muss beweisen neu! Hier Inhalt und Preis anzeigen! 80 Seiten Informationen, Gesetze, Muster, Mietminderungstabellen, Berechnungsprogramme im Ratgeber.