Mietvertrag Garage, Garagenmietvertrag, Wohnung, Kündigung, Garage


 
 

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Ist der Garagenmietvertrag ausdrücklich unabhängig vom Wohnraummietvertrag abgeschlossen worden, kann er gesondert gekündigt werden (LG Berlin 62 S 11/93; GE 93, 543).
Hat der Mieter Wohnung und Garage zusammen angemietet, ist die isolierte Kündigung der Garage nicht möglich; unwirksame Teilkündigung (OLG Köln 3 U 269/92; OLG-RP Köln 93, 272).
Hat der Mieter Wohnung und Garage zusammen angemietet, ist die isolierte Kündigung der Garage nicht möglich; unwirksame Teilkündigung (OLG Köln 3 U 269/92; OLG-RP Köln 93, 272).


 
 

Führt das Öffnen des Garagentores zu Störungen der Nachtruhe, darf die Garage von 22 bis 6 Uhr nicht genutzt werden (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 56/91 - (OWi) 28/91; WM 91, 438).
Ist ein einheitliches Mietverhältnis über eine Wohnung und eine Garage begründet worden, kann die Garage grundsätzlich nicht gesondert gekündigt werden (LG Köln 9 S 313/03 WM 2004, 614).

Ist der Garagenmietvertrag ausdrücklich unabhängig vom Wohnraummietvertrag abgeschlossen worden, kann er gesondert gekündigt werden (LG Berlin 62 S 11/93; GE 93, 543).
 
 
 
 
 
 

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