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Broschüre" Mietrecht" anfordern! (wird sofort per Email geschickt)
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Wenn der beim Grillen entstehende
Qualm in konzentrierter Weise in Wohn- und Schlafzimmer unbeteiligter Nachbarn
eindringt, ist dies eine erhebliche Belästigung und verstößt
gegen die Vorschrift des Landesimmissionsschutzgesetzes. Das kann als Ordnungswidrigkeit
mit einer Geldbuße geahndet werden.
Das Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohnungseigentumsanlage kann nicht generell verboten werden. Notwendig ist aber eine Regelung, die das Grillen zeitlich und örtlich begrenzt: Grillen am äußersten Ende des Gartens und höchstens fünfmal im Jahr. Dreimal im Jahr oder sechs Stunden im Jahr darf zum Beispiel auf der Terrasse gegrillt werden. Mieter dürfen von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Die Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren. Wird im Garten eines Mehrfamilienhauses eine Grillparty gefeiert und dringt der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in die Wohnräume eines Nachbarn, muss er dies regelmäßig nicht hinnehmen. Ist im Mietvertrag ausdrücklich
vereinbart, dass auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses nicht gegrillt
werden darf, ist dieses Verbot wirksam. Mieter müssen sich daran halten,
dürfen nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes nicht grillen LG
Essen.
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Grillen auf dem Balkon, Mietvertrag, grillen verbot Vermieter, darf gegrillt werden