Mietvertrag Hausordnung, Urteile, Regelungen, Treppenhausreinigung


 
 


 

 

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Die Aufgabe der Hausordnung ist, das reibungslose Zusammenleben mehrerer Mieter einer Haus- und Gebäudegemeinschaft zu regeln (steht meistens auch oben drüber). Typischerweise beschränkt sie sich auf ordnende und koordinierende Regelungen des Mietgebrauchs und im Mietvertrag schon angelegter Pflichten. Dagegen gibt sie dem Vermieter keine Rechtsbefugnisse und keine Handhabe, vertraglich vereinbarte Rechte und Pflichten einseitig zu ändern.  

Das Unterlassen der mietvertraglich übernommenen bzw. durch Hausordnung auferlegten Treppenhausreinigung im Mehrparteienhaus rechtfertigt keine Kündigung durch den Vermieter. Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn grobe Verstöße gegen die Reinigungspflichten vorliegen, die zu einer erheblichen Störung des Hausfriedens führen.
 

Mieter haben bei einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht, das Treppenhaus selbst zu putzen. Wenn im Mietvertrag eine Reinigung durch die Mieter vorgesehen sei, könne der Vermieter nicht eigenmächtig einen professionellen Reinigungsdienst beauftragen.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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