Laminat, Zustimmung durch Vermieter Einverständnis, Laminatfußboden, Verschleiß, Mietvertrag


 

Broschüre "Mietrecht anfordern"

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Ein Mieter darf nicht ohne Einverständnis des Vermieters Teppich gegen Parkett austauschen. Der Mieter muss sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag richten. Hierbei ist in aller Regel der Zustand maßgeblich, in dem der Mieter die Wohnung bei Vertragsabschluss übernommen hat.

Das Verlegen von Laminat oder Parkett ist eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung des Vermieters bedarf. Das gilt selbst dann, wenn der Mieter den Holzboden am Ende des Mietverhältnisses wieder herausnimmt.

Eine Aufwertung des Wohnwertes durch den neuen Bodenbelag spielt auch keine Rolle. Der Mieter muss das Einverständnis des Vermieters einholen. Die Verlegung eines Parkettfußbodens stellt nämlich regelmäßig einen zustimmungspflichtigen Eingriff in die Substanz der Mietsache dar.

 


 
 

Der Vermieter, der seinem Mieter die Zustimmung gegeben hat einen Laminatfußboden in der Wohnung zu verlegen, muss für eine Schallisolierung sorgen, wenn sich die untere Mietpartei durch die lautstarken Trittgeräusche belästigt fühlt. LG Hamburg 6 U 150/02
 

Ist in der Mieterwohnung jeder Schritt auf dem Laminatboden der darüber liegenden Wohnung überdeutlich und laut zu hören, dann liegt ein Mangel vor.  Landgericht Hamburg (316 S 10/02)
 
 
 
 
 

Laminat, Zustimmung durch Vermieter Einverständnis, Laminatfußboden, Verschleiß, Mietvertrag