Mietminderung Ameisen in der Wohnung, Ungeziefer, Kosten für Bekämpfung

 
 
 
 

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Einzelne Ameisen in der Wohnung - keine Mietminderung, auch nicht, wenn behauptet wird, es handele sich um "Späherameisen",
 

24 Ameisen in sechs Monaten sind kein Minderungsgrund.

Ist eine Wohnung von Ungeziefer befallen, gilt das als Mangel an der Mietsache und kann eine Mietminderung zur Folge haben. Führen Ungezieferbefall und fehlerhafte Schädlingsbekämpfung des Vermieters dazu, dass der Aufenthalt in der Wohnung unerträglich wird, kann die Miete gemindert werden. Der Vermieter ist dem Mieter sogar schadensersatzpflichtig, wenn er verschweigt, dass die Wohnung von Schädlingen befallen ist und dass seine Bekämpfungsmaßnahmen erfolglos waren.

Eine Klausel im Mietvertrag, wonach der Mieter die Räume auf seine Kosten von Ungeziefer freizuhalten hat, ist  unwirksam.

Die Umlage der Kosten der Ungezieferbekämpfung setzt voraus, dass es sich um laufende Betriebskosten handelt. Die Kosten für eine akute Bekämpfung sind gesondert umlegbar.
 
 

 

 

 

 

 

 

Mietminderung Ameisen in der Wohnung, Ungeziefer, Kosten für Bekämpfung