Mietwohnung Abnutzung
I
Abrechnungsfrist, Betriebskosten, Nebenkosten Abrechnungsfrist der Nebenkostenabrechnung
Ob Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen in der Wohnung, zum Beispiel Teppich-
oder Parkettböden, Toilette, Badewanne usw., als normaler Verschleiß oder als Abnutzung zu
werten sind oder aber Schadensersatzansprüche des Vermieters auslösen, hängt auch von der
„Lebensdauer“ dieser Einrichtungsgegenstände ab.
Bei Ersatzansprüchen muss der Vermieter einen Abzug „neu für alt“ machen. Dabei wird
berücksichtigt, dass im Laufe der Zeit ein Wertverlust eintritt. Gerichte haben zum Beispiel
geurteilt: - Parkett, schleifen und versiegeln, alle zwölf bis 15 Jahre - PVC-Ware, Laminat, acht
bis zehn Jahre, im Einzelfall auch noch länger - Teppichboden, zehn Jahre - Fliesen in Küche
und Bad, nach 20 Jahren Verschleiß (BGH VIII ZR 308/02) - Badewanne, Emaille, nach zwölf
Jahren Abstumpfung Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch.
Entsprechend bestimmt § 548 BGB, dass der Mieter die durch den vertragsgemäßen Gebrauch
der Mietsache herbeigeführten Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache nicht zu
vertreten hat. Hier trifft den Vermieter grundsätzlich die Pflicht, die durch normalen
vertragsgemäßen Verbrauch entstandenen Verschlechterungen auf seine Kosten zu beseitigen.
Ausnahme: Der Mieter hat sich vertraglich zur Übernahme von Instandhaltungsmaßnahmen
oder Schönheitsreparaturen verpflichtet.
Vertragsgemäßer Gebrauch Badewanne: Nach einer mehrjährigen Nutzungsdauer ( über 10
Jahre) ist es normal und hinzunehmen, dass der Email-Belag der Wanne stumpf wird. Dies ist
eine typische Abnutzungserscheinung. Gleiches dürfte für kleine Kratzer in einer
Kunststoffwanne gelten. Emailabsplitterungen im größeren Umfang oder eine großflächig oder
tief verkratzte Kunststoffwanne deuten dagegen auf einen unsachgemäßen Gebrauch hin.
Ein allmähliches Abtreten/Verschleißen eines mitvermieteten Teppichbodens. Als Richtwert
kann gelten, dass ein Teppichboden durchschnittlicher Qualität ca. 10-15 Jahre bei pfleglicher
Behandlung halten sollte. Schäden am Unterbelag, die durch Verkleben und/oder Entfernen
des Teppichbodens entstehen soweit diese für den Mieter vorhersehbar sind. In der Regel
muss sich der Vermieter aber einen Abzug “neu für alt” gefallen lassen. Schäden durch so
genannte Pfennigabsätze im Parkett.
Der Mieter kann verpflichtet werden das Parkett neu abschleifen zu lassen, wobei der Vermieter
sich in der Regel einen Abzug “neu für alt” gefallen lassen muss. Mietwohnung, Abnutzung
durch gewöhnlichen Gebrauch, Einrichtungsgegenstände, Wertverlust ermitteln
Ablesetermin Heizung Berufstätige
Abwasserkosten
Ameisen- Mietminderung
Aufzugskosten, Betriebskosten
Abmahnung vor Kündigung
Abrechnung Betriebskosten
Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch
Abstandszahlung an Vormieter
Auszug vor Mietende
Aufnahme Lebensgefährte in den
Mietvertrag
Badewanne
Badezimmer, Duschen
Balkon, besenrein Wohnung übergeben
Besichtigungsrecht Vermieter
Besuchsrecht Mietwohnung
Betriebskosten/ Abrechnung
Bleigehalt im Wasser Mietminderung Urteile
Dachrinne
Dübellöcher bohren
Einbauküche
Eigenbedarf Kündigung
Einrichtung normale Abnutzung
Einschreiben Kündigung Mietvertrag
Fahrstuhlkosten
Fenster
Feuchtigkeit, Wohnung feuchte Wände
Maklerkosten, Vermittlung Mietvertrag
Modernisierung
Müll
Nachmieter/ Nachmieterklausel
Nachbarn/ Hausordnung
Parkett
Parkplatz
Renovierung bei Auszug
Rückgabe der Wohnung
Schimmel und Feuchtigkeit
Ungezieferbekämpfung
Schönheitsreparaturen
Schneebeseitigung
Staffelmiete
Streupflicht
Strom, Vermieter zahlt nicht
Toilette
Garten
Garage
Gartennutzung Vereinbarung
Graffiti Mietminderung
Grundsteuer Nachzahlung
Grillen
Gewerberaum, Mieterhöhung-
Kündigungsfrist Gewerberaum
Hausmeisterkosten, Hausmeister,
Kosten als Nebenkosten
Hausordnung, Nichteinhaltung der
Hausordnung
Hundehaltung
Haustierhaltung, Verbot Hautiere im
Mietvertrag
Heizung
Hausschlüssel
Instandsetzung
Kabelfernsehen,
Katzen, Katzenhaltung im Mietvertrag
Kaution
Kleinreparaturen, Mietminderung
wegen Kinderlärm
Küche, Kündigung Mietvertrag
Kündigungsverzicht im Mietvertrag,
Kündigung fristlos
Laminat, Laminat Schadensersatz
Lärm Hunde
Lärmbelästigung
Lebensgemeinschaft
Mängel
Mietminderungen, Mietminderung
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