Kosten Antenne, Mieter muss Kabelanschluss zahlen, Erlaubnis Antenne anbringen


 

Der Ratgeber enthält  alle Änderungen die sich für 2011 ergeben haben



 
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Die Ausstattung einer Wohnung mit neuer Technik durch den Vermieter gilt grundsätzlich als Modernisierung, deren Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Das gilt auch für den Fernsehempfang. Allerdings kommt es immer darauf an, was vorher vorhanden war. Es sind so viele unterschiedliche Fallkonstellationen möglich, dass sie hier nicht aufgezählt werden können.

Grundsätzlich gilt aber: Nur das ist Modernisierung, was für den Mieter eine nachhaltige Verbesserung schafft. Für einen bloßen Technik-Wechsel brauchen Mieter nicht zu zahlen.

 


 

Will der Mieter eine Parabolantenne installieren, muss er seinen Vermieter um Erlaubnis bitten. Der muss zustimmen, wenn das Haus weder über eine Gemeinschafts-Parabolantenne noch über einen Kabelanschluss verfügt. Die Parabolantenne muss baurechtlich zulässig sein und fachmännisch an einem Ort installiert werden, an dem sie optisch am wenigsten stört. Die Kosten hierfür muss der Mieter tragen.

Ist bereits ein Kabelanschluss vorhanden, kann der Mieter mit der Begründung, über Satellit könne er noch mehr Programme empfangen, nicht die Erlaubnis für eine Parabolantenne verlangen.

Trotz Kabelanschluss kann der Mieter ausnahmsweise die Erlaubnis zum Aufstellen einer Parabolantenne verlangen, wenn er hierfür ein besonderes Interesse nachweisen kann. Das ist zum Beispiel bei einem ausländischen Mieter zu bejahen, der nur über Parabolantenne seine Heimatsender empfangen kann.

Hat der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters eine Parabolantenne errichtet und lässt der Vermieter das Haus an das Kabelnetz anschließen, kann der Vermieter den Abbau der Parabolantenne verlangen.

Der Vermieter kann die Beseitigung der Parabolantenne verlangen, wenn der Mieter eigenmächtig und unfachmännisch handelt und bei der Aufstellung die Bausubstanz des Hauses beschädigt.

Kosten Antenne, Mieter muss Kabelanschluss zahlen, Erlaubnis Antenne anbringen

 

Bei Kunststoffrahmen dürfen keine Löcher gebohrt werden, um Jalousien anzubringen. Der Vermieter ist dann zum Schadensersatz verpflichtet.