Abstandszahlung an Vormieter
I
Abstandszahlung für den Vormieter oder an den Vermieter, Ablösebetrag für Einrichtung Mietvertrag
Oft werden für die Überlassung von Mietwohnungen Abstandszahlungen gefordert. Das ist seit 1.
September 1993 nach § 4a des Wohnungsvermittlungsgesetzes verboten. Dieses Verbot gilt für
alle Wohnungsarten. Ablösungsverträge, sind aber wirksam.
Unwirksam sind solche Kaufverträge nur, wenn der Preis für die Möbelstücke oder
Einrichtungsgegenstände in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert steht. Auch
Umzugskosten darf sich der ausziehende Mieter vom neuen Mieter in nachgewiesener Höhe
erstatten lassen. Bei der Ermittlung des Zeitwertes einer Einbauküche ist auf den objektiven Wert
der der Wohnung angepassten eingebauten Küche einschließlich Arbeitsplatte abzustellen, nicht
darauf, welchen Wert die Küche in ausgebautem Zustand auf dem Markt hätte (OLG Köln 19 U
43/00; ZMR 2001, 186).
Verkauft der Vormieter Einrichtungsgegenstände an den Nachmieter, ist das eine
Ablösevereinbarung und zulässig, solange der Kaufpreis nicht in einem auffälligen Missverhältnis
zum Wert der überlassenen Gegenstände steht (OLG Düsseldorf 14 U 117/96; ZMR 98, 618)
Werden von einem Nachmieter Abstandszahlungen verlangt, die 50 Prozent über dem
Gebrauchswert liegen, so sind diese nichtig. Als Gebrauchswert ist jedoch nicht der niedrige
Verkehrswert, der durch einen Verkauf nach Trennung der Einrichtung zu erzielen wäre, sondern
der Wert der Möbel in der Wohnung heranzuziehen (OLG Düsseldorf VIII ZR 212/96).
Geldforderungen, nur dafür, dass der Vormieter die Wohnung freimacht, sind
Abstandsforderungen und nach dem Gesetz unwirksam.
Einzige Ausnahme: Die Forderung nach Ersatz der nachgewiesenen Umzugskosten (LG Bonn 5
S 22/97; WM 97, 443). Der Zeitwert der Einrichtungsgegenstände ist anhand des Neupreises,
des Erhaltungszustandes und des Alters zu ermitteln und zu schätzen (LG Wiesbaden 1 S 82/96;
WM 97, 53)
Abstandszahlung für den Vormieter oder an den Vermieter, Ablösebetrag für Einrichtung
Mietvertrag
Ablesetermin Heizung Berufstätige
Abwasserkosten
Ameisen- Mietminderung
Aufzugskosten, Betriebskosten
Abmahnung vor Kündigung
Abrechnung Betriebskosten
Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch
Abstandszahlung an Vormieter
Auszug vor Mietende
Aufnahme Lebensgefährte in den
Mietvertrag
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Badezimmer, Duschen
Balkon, besenrein Wohnung übergeben
Besichtigungsrecht Vermieter
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Bleigehalt im Wasser Mietminderung Urteile
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Einschreiben Kündigung Mietvertrag
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