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Die Hausordnung kann keine
Pflichten auf die Mieter überwälzen. Dies kann nur im Mietvertrag
oder Kraft anderen Rechtes geschehen. So ist z.B. die Auslegung von "Besondere
Aufmerksamkeit in Bezug auf Reinigung und Sauberkeit gilt in den Mülltonnen.",
dass die Mieter turnusmäßig die Mülltonne von innen zu
reinigen hätte, nicht haltbar.
Ungleichberechtigungen,
Einschränkungen sind fast immer ungültig.
Und wenn keine Hausordnung da ist? Ruhezeiten 13 - 15 Uhr 22
- 8 Uhr.
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Der Mieter darf seinen Kinderwagen im Hausflur vor den Briefkästen abstellen, wenn es problemlos möglich ist, über den Kinderwagen hinweg an sämtliche Briefkästen zu gelangen (AG Köln 207 C 43/95 WM 95, 652)
Mieterhaushalte mit kleinen Kindern dürfen den Kinderwagen auch nachts im Hausflur abstellen. Den beklagten Mietern könne nicht zugemutet werden, den Kinderwagen jedesmal über mehrere Treppen ins zweite Obergeschoss zu tragen (AG Frankfurt/Main Az. 33 C 361/97 - 27)
Das Unterlassen der mietvertraglich
übernommenen bzw. durch Hausordnung auferlegten Treppenhausreinigung
im Mehrparteienhaus rechtfertigt keine Kündigung durch den Vermieter.
Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn grobe Verstöße
gegen die Reinigungspflichten vorliegen, die zu einer erheblichen Störung
des Hausfriedens führen (AG Wiesbaden 91 C 2213/99-19 WM 2000, 190).
Kinderwagen im Hausflur, Hausordnung Mietvertrag, Kinderwagen vor den Briefkästen