|
Broschüre
"Mietrecht" anfordern!
|
Verlegt der Mieter Laminatboden
in seiner Wohnung und kürzt die Türen dafür um einige Millimeter,
kann der Vermieter weder ""die sofortige Herstellung des alten Zustandes""
noch eine höhere Mietkaution verlangen - auch wenn er vorher nicht
um Erlaubnis gefragt wurde. Denn er wäre ohnehin verpflichtet gewesen,
dem Umbau zuzustimmen. Der Mieter muss jedoch beim Auszug den Boden wieder
in den Ursprungszustand bringen."
|
Mieter
muss Laminatboden ersetzen, Mietvertrag, Schadensersatz Laminat Kratzer,
Verschleiß