Farbe Wände streichen, muss nicht weiß sein, Mietvertrag, Schönheitsreparaturen

 

Der Ratgeber enthält  alle Änderungen die sich für 2011 ergeben haben

Dieser Ratgeber wird bei Bestellung sofort per Email übermittelt.

Farbauswahl bei Auszug

Der Mieter muss die Wohnung bei Auszug nicht weiß streichen, auch wenn das im Formularvertrag so festgelegt wurde. Die Auswahl der Farbe ist Sache des Mieters, von extremen Gestaltungen abgesehen.
LG Lübeck, Urteil v. 21.11.2000, Az.: 14 S 221/00 in NZM 2002, 485

 

 

 

 

 

Farbe Wände streichen, muss nicht weiß sein, Mietvertrag, Schönheitsreparaturen