Farbauswahl bei Auszug
Der Mieter muß die Wohnung bei Auszug
nicht weiß streichen, auch wenn das im Formularvertrag so festgelegt wurde. Die
Auswahl der Farbe ist Sache des Mieters, von extremen Gestaltungen abgesehen.
LG Lübeck, Urteil v. 21.11.2000, Az.: 14 S 221/00 in NZM 2002, 485
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Farbe Wände streichen, muss nicht weiß sein, Mietvertrag, Schönheitsreparaturen