Der Ratgeber enthält alle Änderungen die sich für 2011 ergeben habenDieser Ratgeber wird bei Bestellung sofort per Email übermittelt. |
Farbauswahl bei Auszug Der Mieter muss die Wohnung bei Auszug
nicht weiß streichen, auch wenn das im Formularvertrag so festgelegt wurde. Die
Auswahl der Farbe ist Sache des Mieters, von extremen Gestaltungen abgesehen.
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Farbe Wände streichen, muss nicht weiß sein, Mietvertrag, Schönheitsreparaturen