Farbe Wände streichen, muss nicht weiß sein, Mietvertrag, Schönheitsreparaturen

 

 

Farbauswahl bei Auszug

Der Mieter muß die Wohnung bei Auszug nicht weiß streichen, auch wenn das im Formularvertrag so festgelegt wurde. Die Auswahl der Farbe ist Sache des Mieters, von extremen Gestaltungen abgesehen.
LG Lübeck, Urteil v. 21.11.2000, Az.: 14 S 221/00 in NZM 2002, 485

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