Kündigung Eigenbedarf , Anspruch auf Ersatzwohnung, Eigenbedarfskündigung, Vermieter

 

Kündigung wegen Eigenbedarf: Anspruch auf Ersatzwohnung?

Kündigt ein Vermieter wegen Eigenbedarf, ist er verpflichtet, dem Mieter eine ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, anzubieten. Tut er dies nicht, ist die Eigenbedarfskündigung rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam. Der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bestätigte damit in gleich zwei Urteilen die von den Untergerichten schon seit längerem praktizierte Rechtsprechung. Einschränkend stellt er jedoch fest, dass diese Anbietpflicht nur dann besteht, wenn die andere Wohnung vor oder spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zur Verfügung steht. Andernfalls würde man einen Mieter, der sich nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin widerrechtlich in der Wohnung aufhält, privilegieren. Weiterhin ist Voraussetzung, dass sich die Ersatzwohnung im gleichen Haus oder zumindest der gleichen Wohnanlage befindet.
BGH, Urteile v. 09.07.2003, Az.: VIII ZR 311/02 und VIII ZR 276/02

 

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