Kündigung wegen Eigenbedarf: Anspruch auf Ersatzwohnung?
Kündigt ein
Vermieter wegen Eigenbedarf, ist er verpflichtet, dem Mieter eine ihm zur
Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, anzubieten. Tut er dies
nicht, ist die Eigenbedarfskündigung rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam.
Der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bestätigte damit in gleich zwei
Urteilen die von den Untergerichten schon seit längerem praktizierte
Rechtsprechung. Einschränkend stellt er jedoch fest, dass diese Anbietpflicht
nur dann besteht, wenn die andere Wohnung vor oder spätestens bis zum Ablauf der
Kündigungsfrist zur Verfügung steht. Andernfalls würde man einen Mieter, der
sich nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin widerrechtlich in der Wohnung
aufhält, privilegieren. Weiterhin ist Voraussetzung, dass sich die Ersatzwohnung
im gleichen Haus oder zumindest der gleichen Wohnanlage befindet.
BGH, Urteile v. 09.07.2003, Az.: VIII ZR 311/02 und VIII ZR 276/02
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