Mietminderung Bleigehalt im Wasser Wasserleitung, Bleibelastung Miete mindern


 

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Bleihaltige Wasserleitungen in einem Wohngebäude stellen einen Mangel dar, wenn hierdurch die Trinkwasserqualität derart betroffen ist, dass mit einer konkreten Gesundheitsgefährdung gerechnet werden kann. Soweit der Grenzwert der Trinkwasserverordnung regelmäßig nicht unerheblich überschritten wird, hat der Vermieter die betreffenden Leitungen auszutauschen. Eine Mieteminderung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch kurzzeitiges Ablaufenlassen von Wasser in zumutbarer Weise eine Gesundheitsgefahr vermeiden kann. Es ist dem Mieter zuzumuten, einige Sekunden bei voll aufgedrehtem Wasserhahn das Wasser ablaufen zu lassen, wenn das Wasser danach praktisch bleifrei ist. Landgericht Hamburg, 16 S 33/88
 

Amtsgericht Hamburg, 43 b C 2777/86: Überschreitet die Bleibelastung des Wassers in der Küche nach mehreren Sekunden dauerndem Ablaufenlassen den Grenzwert von (seinerzeit) 40 Mikrogramm Blei pro Liter beträchtlich, so ist eine 5%ige Mieteminderung gegeben.     


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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