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Broschüre
"Mietrecht" anfordern!
wird sofort per Email gesendet |
Vom
Vermieter mitvermietete Gegenstände, wie z.B. Kühlschrank, Spülmaschine
usw., muss der Mieter pfleglich behandeln. Bei Beschädigungen, die
über normale Abnutzung hinausgehen, kann der Vermieter Schadensersatz
verlangen. Allerdings nicht, wenn die übliche Lebensdauer der Gegenstände
überschritten ist (AG
Hamburg 43a C 273/99.
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Vermieter
fordert Schadensersatz bei Abnutzung von Einrichtung, mitvermietet, normale
Abnutzung