Vermieter fordert Schadensersatz bei Abnutzung von Einrichtung, mitvermietet, normale Abnutzung

 

 


  

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Vom Vermieter mitvermietete Gegenstände, wie z.B. Kühlschrank, Spülmaschine usw., muss der Mieter pfleglich behandeln. Bei Beschädigungen, die über normale Abnutzung hinausgehen, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Allerdings nicht, wenn die übliche Lebensdauer der Gegenstände überschritten ist (AG Hamburg 43a C 273/99.
 

 


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Vermieter fordert Schadensersatz bei Abnutzung von Einrichtung, mitvermietet, normale Abnutzung