| neu!!
Broschüre
"Mietrecht" anfordern!
wird sofort per Email gesendet |
Ein
Vermieter kann den Zugang eines Mieterschreibens nicht dadurch verhindern,
dass er den Einschreibebrief nicht von der Post abholt. Er muss den Einschreibebrief
am nächstmöglichen Werktag abholen. Landgericht
Freiburg(3
S 317/03).
Tut er das nicht, wird der Zugang des Kündigungsschreibens für
diesen Zeitpunkt festgesetzt.
|
Kündigung
Mietvertrag, per Einschreiben, Einschreibebrief, bestreitet der Vermieter
den Zugang