Nebenkosten Müllgebühren
Straßenreinigung und Müllgebühren
Müllgebühren sind Nebenkosten welche nach Kopfzahl oder Wohnfläche auf die
Mieter umgelegt werden.
Hierzu zählen die Kosten, die die Stadt dem Vermieter durch Abgabenbescheid in
Rechnung stellt. Sammelmüllbehälter dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Ein Hausbesitzer ist auch dann zur Zahlung der Abfallgebühren verpflichtet, wenn
er nachweisen kann, dass bei ihm kein Restmüll anfällt.
Sammelmüllbehälter
Sammelmüllbehälter dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden LG Neuruppin 4
S 241/02
Ein Hausbesitzer ist auch dann zur Zahlung der Müllgebühren (Nebenkosten)
verpflichtet, wenn er nachweisen kann, dass bei ihm kein Restmüll anfällt. FG
Koblenz 7 K 1809/99
Schadstoffe
Bei begründetem Verdacht auf Schadstoffbelastung in einer Mietwohnung muss der
Vermieter Untersuchungen veranlassen und für Abhilfe sorgen. AG Frankfurt 33 C
2618/98-27
Die Abfallentsorgungsbehörden dürfen den Vermieter zur Kasse bitten, wenn der
Mieter aus finanziellen Gründen die angefallen Gebühren nicht aufbringen kann.
Es sei sachgerecht, das Risiko der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mieters
dem Vermieter und nicht der Allgemeinheit anzulasten OVG) Rheinland-Pfalz in
Koblenz (Az.: 12 A 10107/02.OVG).
Müllgebühren dürfen nach der Zahl der auf einem Grundstück vorhandenen
Haushalte und der in ihren lebenden Bewohner gestaffelt werden OVG Koblenz,
12C 11775/00.
Müllgebühren müssen auch diejenigen bezahlen, bei denen gar kein Abfall anfällt.
Ein Unternehmen hatte gegen einen Abfallgebührenbescheid mit der Begründung
geklagt, es falle kein Restmüll an, der beseitigt werden muss. Durch die
Müllgebühren wird den Kommunen der Aufwand abgegolten, die
Entsorgungseinrichtungen vorzuhalten bzw. zu betreiben. Eine solche Müllgebühr
dient daher oft gar nicht der Abfallbeseitigung selbst. Daher muss sie auch dann
bezahlt werden, wenn gar kein Müll anfällt. OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 12 A
10462/01.OVG
Eine fehlende Mülltonne kann den Mieter berechtigen, die Miete um 5 % zu
mindern. Voraussetzung: es muss vertragliche Pflicht des Vermieters sein, die
Abfallentsorgung zu ermöglichen. Und das ist der Fall, wenn die Nebenkosten-
Nachzahlungen des Mieters auch die Gebühren für Müllabfuhr beinhalten.
Der Vermieter muss die Mietwohnung in einem Zustand und mit einer Ausstattung
zur Verfügung stellen, die den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. (Dazu
gehört auch eine Mülltonne, wenn der Mieter Müllgebühren über die Nebenkosten
zahlen muss) Gelingt ihm das nicht, kann der Mieter zur Minderung der Miete
berechtigt sein.
Eine Mietminderung von fünf Prozent ist berechtigt, wenn die Nebenkosten auch
die Gebühren für die Müllabfuhr beinhalten. In diesem Fall ist der Vermieter
verpflichtet, die Entsorgung des Abfalls auch tatsächlich zu ermöglichen. Der
Vermieter muss die Wohnung entsprechend den Vereinbarungen des Mietvertrages
zur Verfügung stellen.
Hiermit wurde die Entscheidung des LG Lichtenfels hinsichtlich der Möglichkeit zur
Minderung bestätigt. Der Satz wurde jedoch mit 5% und nicht wie in der vorherigen
Instanz mit 10% für ausreichend gehalten. LG Coburg Az: 32 S 139/00
Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Mietminderung nach dem Grad der
Beeinträchtigung der Mietsache. Je größer die Beeinträchtigung ist, desto
umfangreicher fällt die Mietminderung aus, vgl. § 536 Abs.1 Satz 2 BGB.
Müllgebühren rückwirkend zahlen:
Der Vermieter kann derartige Nachforderungen nur ausnahmsweise rückwirkend
geltend machen, und zwar immer nur rückwirkend seit Anfang des jeweiligen
Vorjahres.
Das gilt selbst dann, wenn der Vermieter diese Nachforderung selbst nicht zu
vertreten hat. Die Abfallentsorgungsbehörden dürfen daher den Vermieter zur
Kasse bitten, wenn der Mieter aus finanziellen Gründen die angefallen Gebühren
nicht aufbringen kann.
Der Vermieter kann die Verteilung den Nebenkosten (Müllgebühren) dann einseitig
ändern, wenn er die Kosten der Müllabfuhr den unterschiedlichen Anteilen der
Mieter an der Müllverursachung entsprechend umlegen will.
Ein Vermieter haftet auch für die Müllgebühren, die sein Mieter selbsttätig
verursacht. VG Koblenz am 24.06.2010 (Az. 7 K 1230/09.KO).
Vorschau Ratgeber!
Neu im Mietrecht 2013!