Die Aufstellung einer mobilen Parabolantenne auf einem
Balkon oder einer Terrasse ist nicht vertragswidrig. Die Aufstellung bewegt sich
im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache und ist erlaubt (LG
Hamburg 316 S 17/99).
Trotz Kabelanschluss kann der Mieter ausnahmsweise die Erlaubnis zum Aufstellen einer Parabolantenne verlangen, wenn er hierfür ein besonderes Interesse nachweisen kann. Das ist zum Beispiel bei einem ausländischen Mieter zu bejahen, der nur über Parabolantenne seine Heimatsender empfangen kann (OLG Karlsruhe 3 RE-Miet 2/93, WM 93, 525; BVerfG 1 BvR 16 187/92, WM 94, 251).
Parabolantenne anbringen, Zustimmung Vermieter, Recht auf Anbringung Antenne