Mietminderung rückwirkend möglich, Wohnungsmängel dem Vermieter melden, Minderungsrecht


 

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Der Vermieter muss sofort und am besten schriftlich über die Wohnungsmängel informiert werden. Dann kann die Miete gemindert werden. Sie muss beim Vermieter nicht beantragt oder angemeldet werden. In berechtigten Fällen wird sie einfach durchgesetzt, wenn eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung erfolglos bleibt und damit zu rechnen ist, dass der Mangel nicht behoben wird oder behoben werden kann.

Wie viel darf gemindert werden?

Entscheidend ist das Ausmaß der Wohnwertbeeinträchtigung. Je stärker sich die Mängel auswirken, desto mehr darf die Miete gekürzt werden.

Zahlen Sie vorbehaltlos die Miete trotz Kenntnis des Mangels weiter, verlieren Sie Ihr Minderungsrecht. Die Miete kann immer erst nach erfolgter Mängelanzeige gemindert werden!
 

 


 
 
 
 

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass eine Mietminderung auch dann durchgesetzt werden kann, wenn ein Wohnungsmangel dem Vermieter erst mehr als sechs Monate nach dem Einzug gemeldet wird. Nach bisheriger Rechtsprechung verwirkten Mieter ihr Recht auf Kürzung, wenn sie trotz des Mangels über Monate weiter die volle Miete bezahlten.

Es müsse allerdings künftig im Einzelfall geprüft werden, ob ein Mieter nicht sein Minderungsrecht "durch stillschweigenden Verzicht oder durch Verwirkung verloren" habe, wenn er etwa den Mangel erst mehrere Jahre nach dem Einzug anzeigt, heißt es in dem Urteil.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter schriftlich/nachweisbar über Mängel in Kenntnis gesetzt wurde, wenn dem Mieter selbst, diese Mängel bekannt waren.
 
 
 

Mietminderung rückwirkend möglich, Wohnungsmängel dem Vermieter melden, Minderungsrecht