Kündigung Mietvertrag
Zeitmietvertrag kündigen
Mieter Anspruch Warmwasser
Rückzahlung von Nebenkosten
Der Vermieter ist verpflichtet, die Warmwasserversorgung ganzjährig zu gewährleisten.
Als Mindesttemperatur sehen die Gerichte 40 bis 50 °C an. Sinkt die Temperatur unter diesen Bereich - egal ob
tags oder nachts - ist der Mieter zu einer Minderung in Höhe von 7,5 % berechtigt.
Wie lange es dauern darf, bis nach dem Aufdrehen des Wasserhahnes die Mindesttemperatur erreicht ist, wird
unterschiedlich beurteilt. Einerseits wird verlangt, dass ohne zeitlichen Vorlauf sofort warmes Wasser mit einer
Temperatur von 40°C laufen müsse. Andererseits sollen spätestens nach 10 Sekunden bzw. 5 Litern
Wasserverbrauch 45°C erreicht sein.
Muss der Mieter 5 Minuten warten, bis das Wasser 40°C warm ist, kann er die Miete um 10 % mindern. Fehlt die
Warmwasserversorgung ganz, kann ebenfalls um 10 % gemindert werden. AG Berlin-Charlottenburg, 204 C
349/02
Mieter, Anspruch auf Warmwasser
Es gibt Neuregelungen 2012
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