Mietrecht   Schimmel Abflussverstopfung , Abfluss verstopft  Ablesetermin Heizung Antenne, Kosten Antennenanschluss  Abnahmeprotokoll Abwasserkosten  Ameisen- Mietminderung  Aufzugskosten, Betriebskosten  Abmahnung vor Kündigung  Abrechnung Betriebskosten  Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch  Abstandszahlung an Vormieter  Auszug vor Mietende Aufnahme Lebensgefährte in den Mietvertrag  Badewanne  Badezimmer, Duschen Balkon, besenrein Wohnung übergeben  Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mietwohnung  Betriebskosten/ Abrechnung  Bleigehalt im Wasser Mietminderung Urteile Dachrinne Dübellöcher bohren Einbauküche  Eigenbedarf Kündigung Einrichtung normale Abnutzung Einschreiben Kündigung Mietvertrag Fahrstuhlkosten Fenster Feuchtigkeit, Wohnung feuchte Wände Maklerkosten, Vermittlung Mietvertrag  Modernisierung  Müll Nachmieter/ Nachmieterklausel Nachbarn/ Hausordnung  Parkett  Parkplatz  Renovierung bei Auszug  Rückgabe der Wohnung Schimmel und Feuchtigkeit  Ungezieferbekämpfung Schönheitsreparaturen  Schneebeseitigung  Staffelmiete  Streupflicht  Strom, Vermieter zahlt nicht  Toilette Garten  Garage Gartennutzung Vereinbarung  Graffiti Mietminderung  Grundsteuer Nachzahlung  Grillen  Gewerberaum, Mieterhöhung- Kündigungsfrist Gewerberaum  Hausmeisterkosten, Hausmeister, Kosten als Nebenkosten  Hausordnung, Nichteinhaltung der  Hausordnung  Hundehaltung  Haustierhaltung, Verbot Hautiere im  Mietvertrag  Heizung  Hausschlüssel Instandsetzung  Kabelfernsehen, Katzen, Katzenhaltung im Mietvertrag Kaution  Kleinreparaturen, Mietminderung  wegen Kinderlärm  Küche, Kündigung Mietvertrag  Kündigungsverzicht im Mietvertrag,  Kündigung fristlos Laminat, Laminat Schadensersatz  Lärm Hunde  Lärmbelästigung  Lebensgemeinschaft  Mängel  Mietminderungen, Mietminderung  rückwirkend möglich? Miete,  Was ist Warmmiete und Kaltmiete? Mieterhöhung  Mietvertrag Mietzahlung  Mietspiegel   Mieterhöhung Mietspiegel Teppichboden  Treppenhausreinigung  Terrasse Ungezieferbekämpfung Untervermietung  Unterschrift Mietvertrag  Vorauszahlungen Verteilerschlüssel Warmwasser Wohngemeinschaft/ Mietvertrag  Rückforderung von Nebenkosten  wegen fehlender Endabrechnung  Mietminderung wegen Fogging  Anspruch Wasserzähler Zeitmietvertrag Nebenkostenabrechnung Vorlage Kündigung Mietvertrag Zeitpunkt I Schimmel in der Wohnung, Miete mindern, falsches Lüften, Schäden muss Vermieter ersetzen Ist strittig, ob Baumängel oder falsches Mieterverhalten Ursache für die Feuchtigkeitsschäden sind, muss der Vermieter beweisen, dass die Ursache nicht in seinem Pflichtenbereich liegt, sondern aus dem Mieterbereich kommt (BGH XII ZR 272/97 NZM 2000, 549). Ein Baumangel kann auch darin liegen, dass nachträglich ein Isolierglasfenster in die gemieteten Räume eingebaut wird, mit der Folge, dass nunmehr die Außenwände die schlechteste Außenisolierung aufweisen (LG Berlin 64 S 320/99 GE 2001 1133). Erfordert der Einbau neuer Isolierglasfenster ein geändertes Lüftungsverhalten, dann muss der Vermieter präzise über die nach dem Fenstereinbau auf Grund des veränderten Raumklimas notwendigen zusätzlichen Lüftungsmaßnahmen aufklären und informieren. Tut er das nicht und kommt es zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung, ist er verantwortlich und nicht der Mieter (LG Gießen 1 S 63/00 ZMR 200, 537). Durch eine mangelhafte Information des Mieters hat der Vermieter zumindest ein Mitverschulden von 50 % an der Schimmelbildung, wenn er den Mieter nicht zur Änderung seines Lüftungsverhaltens nach Einbau neuer Fenster aufgefordert hat (LG Berlin 65 S 94/99, GE 2000, 124). Der Mieter darf während seiner Abwesenheit die Heizung drosseln, er muss nachts nicht durchheizen, er ist nicht verpflichtet, durch übermäßiges Heizen einen Baumangel auszugleichen (LG Braunschweig 6 S 249/96 WM 98, 250). Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher Schimmelpilzbefall und die Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume berechtigen zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung (AG Köln 206 C 29/00 WM 2003, 55) Feuchte Wände und Schimmelflecken sind immer Mängel der Mietsache, sie beeinträchtigen das Wohlbefinden des Mieters und sind gesundheitsschädlich (OLG Zelle 2 UH 1/84 WM 85, 9). Drohen Feuchtigkeitsschäden durch zu geringes Heizen und Lüften und ist der Mieter für den Mangel verantwortlich, scheiden beispielsweise Mietminderungen aus. Für eine ordnungsgemäße Belüftung reicht es aus, dass morgens zweimal und abends einmal quergelüftet wird (OLG Frankfurt 19 U 7/99 NZM 2001, 39). Für eine ordnungsgemäße Belüftung reicht es aus, dass morgens zweimal und abends einmal quergelüftet wird (OLG Frankfurt 19 U 7/99 NZM 2001, 39). Durch eine mangelhafte Information des Mieters hat der Vermieter zumindest ein Mitverschulden von 50 % an der Schimmelbildung, wenn er den Mieter nicht zur Änderung seines Lüftungsverhaltens nach Einbau neuer Fenster aufgefordert hat (LG Berlin 65 S 94/99, GE 2000, 124). Der Mieter darf während seiner Abwesenheit die Heizung drosseln, er muss nachts nicht durchheizen, er ist nicht verpflichtet, durch übermäßiges Heizen einen Baumangel auszugleichen (LG Braunschweig 6 S 249/96 WM 98, 250). . Schimmel in der Wohnung, Miete mindern, falsches Lüften, Schäden muss Vermieter ersetzen neu! Hier Inhalt und Preis anzeigen!