Lässt sich eine Terrasse von der Wohnung aus erreichen, so gilt sie als
mitvermietet, es sei denn, dass im Mietvertrag ausdrücklich eine andere Regelung
getroffen wurde. Kann der Mieter diese 20 qm große Terrasse nicht benutzen, so ist
er zu einer Mietminderung in Höhe von 15 Prozent berechtigt. AG Eschweiler
Mieter dürfen einen unauffälligen Sichtschutz (AG Köln 212 C 124/98) oder ein
Rankengitter (AG Schöneberg 6 C 360/85) anbringen. Sie müssen darauf achten,
dass das Mauerwerk nicht beschädigt wird. Soll eine Markise installiert werden, wird
die Zustimmung des Vermieters benötigt.
Mieter dürfen auf Balkon und Terrasse rauchen, selbst wenn ein Nachbar sich durch
den Zigarettenqualm gestört fühlt (AG Bonn 6 C 519/98), und sie dürfen die Wäsche
trocknen.
Blumenkübel dürfen auf Balkon oder Terrasse aufgestellt werden. Grundsätzlich gilt
das auch für Blumenkästen oder Blumentöpfe. Voraussetzung ist, dass die
Blumenkästen ordnungsgemäß befestigt sind, so dass sie auch bei starkem Wind
nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Ebenso muss
ein Mieter darauf achten, dass auslaufendes Wasser, zum Beispiel Gießwasser,
nicht die Fassade, andere Gebäudeteile oder die "unten" wohnenden Nachbarn
beeinträchtigt. Sind diese Vorgaben erfüllt, dürfen die Blumenkästen normalerweise
auch an der Außenwand des Balkons angebracht werden (AG München 271 C
23794/00).
Für die Reinigung des Balkons ist natürlich der Mieter zuständig. Hierzu gehört nach
Ansicht des LG Berlin (61 S 379/85) auch das Säubern des Abflusssiebes. Kommt
es zu übermäßig starken Verschmutzungen durch Tauben muss unter Umständen
der Vermieter einschreiten und die "Taubenplage" bekämpfen (BayObLG RE Miet
2/98; LG Freiburg 3 S 386/96).
Neubau mit nicht fertiger Wohnung und die Terrasse ist nicht benutzbar berechtigen
zu 30 Prozent Mietminderung. AG Potsdam, WuM 1996, 760
Das AG Potsdam Az. 26 C 406/94 hat auch entscheiden, ist eine Terrasse wegen
Bauarbeiten nicht nutzbar, dann ist eine Mietminderung in Höhe von 5% möglich.
Das AG Eschweiler hat 15 Prozent Mietminderung bei Bauarbeiten auf Terrasse
oder Balkon im Sommer zugelassen.
Terrasse nicht nutzbar Mietminderung
Vorschau Ratgeber!
Neu im Mietrecht 2013!