Lässt sich eine Terrasse von der Wohnung aus erreichen, so gilt sie als mitvermietet, es sei denn, dass im Mietvertrag ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde. Kann der Mieter diese 20 qm große Terrasse nicht benutzen, so ist er zu einer Mietminderung in Höhe von 15 Prozent berechtigt.  AG Eschweiler Mieter dürfen einen unauffälligen Sichtschutz (AG Köln 212 C 124/98) oder ein Rankengitter (AG Schöneberg 6 C 360/85) anbringen. Sie müssen darauf achten, dass das Mauerwerk nicht beschädigt wird. Soll eine Markise installiert werden, wird die Zustimmung des Vermieters benötigt. Mieter dürfen auf Balkon und Terrasse rauchen, selbst wenn ein Nachbar sich durch den Zigarettenqualm gestört fühlt (AG Bonn 6 C 519/98), und sie dürfen die Wäsche trocknen. Blumenkübel dürfen auf Balkon oder Terrasse aufgestellt werden. Grundsätzlich gilt das auch für Blumenkästen oder Blumentöpfe. Voraussetzung ist, dass die Blumenkästen ordnungsgemäß befestigt sind, so dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Ebenso muss ein Mieter darauf achten, dass auslaufendes Wasser, zum Beispiel Gießwasser, nicht die Fassade, andere Gebäudeteile oder die "unten" wohnenden Nachbarn beeinträchtigt. Sind diese Vorgaben erfüllt, dürfen die Blumenkästen normalerweise auch an der Außenwand des Balkons angebracht werden (AG München 271 C 23794/00). Für die Reinigung des Balkons ist natürlich der Mieter zuständig. Hierzu gehört nach Ansicht des LG Berlin (61 S 379/85) auch das Säubern des Abflusssiebes. Kommt es zu übermäßig starken Verschmutzungen durch Tauben muss unter Umständen der Vermieter einschreiten und die "Taubenplage" bekämpfen (BayObLG RE Miet 2/98; LG Freiburg 3 S 386/96). Neubau mit nicht fertiger Wohnung und die Terrasse ist nicht benutzbar berechtigen zu 30 Prozent Mietminderung. AG Potsdam, WuM 1996, 760 Das AG Potsdam Az. 26 C 406/94 hat auch entscheiden, ist eine Terrasse wegen Bauarbeiten nicht nutzbar, dann ist eine Mietminderung in Höhe von 5% möglich. Das AG Eschweiler hat 15 Prozent Mietminderung bei Bauarbeiten auf Terrasse oder Balkon im Sommer zugelassen.     Terrasse nicht nutzbar Mietminderung           Vorschau Ratgeber! Mietrecht neu Mietrecht Neues Neu im Mietrecht 2013! Mietrecht2013