Abflussverstopfung , Abfluss verstopft  Ablesetermin Heizung Antenne, Kosten Antennenanschluss  Abnahmeprotokoll Abwasserkosten  Ameisen- Mietminderung  Aufzugskosten, Betriebskosten  Abmahnung vor Kündigung  Abrechnung Betriebskosten  Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch  Abstandszahlung an Vormieter  Auszug vor Mietende Aufnahme Lebensgefährte in den Mietvertrag  Badewanne  Badezimmer, Duschen Balkon, besenrein Wohnung übergeben  Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mietwohnung  Betriebskosten/ Abrechnung  Bleigehalt im Wasser Mietminderung Urteile Dachrinne Dübellöcher bohren Einbauküche  Eigenbedarf Kündigung Einrichtung normale Abnutzung Einschreiben Kündigung Mietvertrag Fahrstuhlkosten Fenster Feuchtigkeit, Wohnung feuchte Wände Maklerkosten, Vermittlung Mietvertrag Modernisierung Müll Nachmieter/ Nachmieterklausel Nachbarn/ Hausordnung Parkett Parkplatz  Renovierung bei Auszug Rückgabe der Wohnung  Schimmel und Feuchtigkeit Ungezieferbekämpfung Schönheitsreparaturen Schneebeseitigung Staffelmiete Streupflicht Strom, Vermieter zahlt nicht Toilette Garten  Garage Gartennutzung Vereinbarung Graffiti Mietminderung Grundsteuer Nachzahlung Grillen Gewerberaum, Mieterhöhung- Kündigungsfrist Gewerberaum  Hausmeisterkosten, Hausmeister, Kosten als Nebenkosten  Hausordnung, Nichteinhaltung der Hausordnung Hundehaltung Haustierhaltung, Verbot Hautiere im Mietvertrag Heizung Hausschlüssel  Instandsetzung  Kabelfernsehen, Katzen, Katzenhaltung im Mietvertrag Kaution  Kleinreparaturen, Mietminderung wegen Kinderlärm Küche, Kündigung Mietvertrag  Kündigungsverzicht im Mietvertrag,  Kündigung fristlos Laminat, Laminat Schadensersatz  Lärm Hunde  Lärmbelästigung  Lebensgemeinschaft  Mängel Mietminderungen, Mietminderung  rückwirkend möglich?  Miete,  Was ist Warmmiete und Kaltmiete?  Mieterhöhung  Mietvertrag  Mietzahlung  Mietspiegel  Mieterhöhung Mietspiegel  Teppichboden  Treppenhausreinigung Terrasse  Ungezieferbekämpfung  Untervermietung Unterschrift Mietvertrag Vorauszahlungen  Verteilerschlüssel Warmwasser Wohngemeinschaft/ Mietvertrag  Rückforderung von Nebenkosten  wegen fehlender Endabrechnung  Mietminderung wegen Fogging  Anspruch Wasserzähler  Zeitmietvertrag  Nebenkostenabrechnung Vorlage Kündigung Mietvertrag Zeitpunkt I Tierhaltung, Mietwohnung, Erlaubnis Vermieter, Mietvertrag Verbot, Hunde und Katzen Urteile: Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt. Enthält der Mietvertrag ein Verbot jeglicher Tierhaltung, ist das unwirksam, weil dann auch Wellensittiche oder Goldhamster verboten wären. Das geht nicht. Derartige Kleintiere darf der Mieter immer halten. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. Bei Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung ist die Hundehaltung im innerstädtischen Mehrfamilienhaus nicht als vertragsgemäßer Mietgebrauch immer ohne weiteres zulässig. Aus den Umständen des Einzelfalles kann sich jedoch ein Anspruch des Mieters auf Genehmigung der Hundehaltung ergeben (LG Hamburg 334 S 26/01 WM 2002, 666) Zumindest solange Katzenhaltung im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, darf der Mieter eine Katze halten (LG Braunschweig 6 S 458/99 (107)). Zu der Haltung eines Yorkshire-Terriers in der Mietwohnung ist regelmäßig die vertraglich vorbehaltene Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung zu gewähren (LG Kassel 1 S 503/96).   Der Mieter kann bei derartigen Vertragsklauseln aber davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht gewichtige Gründe im Wege stehen. Das Halten einer Katze ist immer erlaubt, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt. Das gilt erst recht, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten.  Eine Einzimmerwohnung ist grundsätzlich als ungeeignet zum Halten zweier ausgewachsener Schäferhunde anzusehen. Bis zu fünf Chinchillas sind in der Wohnung erlaubt. Sie sind Kleintiere, sie werden in Käfigen gehalten, und es gibt keine Geruchs- oder Lärmbelästigungen. Die Haltung von Hunden gehört zumindest in Großstädten nicht zur vertragsgemäßen Nutzung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mieter sind deshalb - auch bei kleinen Hunden - auf die Zustimmung der Vermieter angewiesen. Diese kann die Zustimmung auch dann verweigern, wenn keine konkrete, sondern nur eine abstrakte Gefährdung durch den Hund vorliegt. Die Tierhaltung in Großstadt-Mietwohnungen gehört nur dann zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, wenn jede Beeinträchtigung anderer Hausbewohner ausgeschlossen ist. Dies trifft auf Hunde nicht zu. Selbst wenn Katzen keine Kleintiere sind, darf der Mieter eine Katze halten, wenn dies aus gesundheitlich- psychischen Gründen notwendig ist. Elster und Leguan sind Kleintiere, deshalb im Käfig erlaubt. Das Halten von so genannten Kampfhunden gehört weder im Mehrfamilienhaus noch im Einfamilienhaus zum vertragsgemäßen Gebrauch , weil durch diese Tiere Gefährdungen oder Belästigungen von Mitbewohnern oder Nachbarn zu befürchten sind. Auch sonstige gefährliche Tiere, wie beispielsweise Bären, Wildkatzen, Krokodile, Riesenschlangen, Giftnattern und Skorpione, gehören nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch.     Tierhaltung, Mietwohnung, Erlaubnis Vermieter, Mietvertrag Verbot, Hunde und Katzen Tierhaltung, Mietwohnung neu! Hier Inhalt und Preis anzeigen! 80 Seiten Informationen, Gesetze, Muster, Mietminderungstabellen, Berechnungsprogramme im Ratgeber.