Abflussverstopfung , Abfluss verstopft
Ablesetermin Heizung
Antenne, Kosten Antennenanschluss
Abnahmeprotokoll
Abwasserkosten
Ameisen- Mietminderung
Aufzugskosten, Betriebskosten
Abmahnung vor Kündigung
Abrechnung Betriebskosten
Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch
Abstandszahlung an Vormieter
Auszug vor Mietende
Aufnahme Lebensgefährte in den
Mietvertrag
Badewanne
Badezimmer, Duschen
Balkon, besenrein Wohnung übergeben
Besichtigungsrecht Vermieter
Besuchsrecht Mietwohnung
Betriebskosten/ Abrechnung
Bleigehalt im Wasser Mietminderung
Urteile
Dachrinne
Dübellöcher bohren
Einbauküche
Eigenbedarf Kündigung
Einrichtung normale Abnutzung
Einschreiben Kündigung Mietvertrag
Fahrstuhlkosten
Fenster
Feuchtigkeit, Wohnung feuchte Wände
Maklerkosten, Vermittlung Mietvertrag
Modernisierung
Müll
Nachmieter/ Nachmieterklausel
Nachbarn/ Hausordnung
Parkett
Parkplatz
Renovierung bei Auszug
Rückgabe der Wohnung
Schimmel und Feuchtigkeit
Ungezieferbekämpfung
Schönheitsreparaturen
Schneebeseitigung
Staffelmiete
Streupflicht
Strom, Vermieter zahlt nicht
Toilette
Garten
Garage
Gartennutzung Vereinbarung
Graffiti Mietminderung
Grundsteuer Nachzahlung
Grillen
Gewerberaum, Mieterhöhung-
Kündigungsfrist Gewerberaum
Hausmeisterkosten, Hausmeister,
Kosten als Nebenkosten
Hausordnung, Nichteinhaltung der
Hausordnung
Hundehaltung
Haustierhaltung, Verbot Hautiere im
Mietvertrag
Heizung
Hausschlüssel
Instandsetzung
Kabelfernsehen,
Katzen, Katzenhaltung im Mietvertrag
Kaution
Kleinreparaturen, Mietminderung
wegen Kinderlärm
Küche, Kündigung Mietvertrag
Kündigungsverzicht im Mietvertrag,
Kündigung fristlos
Laminat, Laminat Schadensersatz
Lärm Hunde
Lärmbelästigung
Lebensgemeinschaft
Mängel
Mietminderungen, Mietminderung
rückwirkend möglich?
Miete, Was ist Warmmiete und
Kaltmiete?
Mieterhöhung
Mietvertrag
Mietzahlung
Mietspiegel
Mieterhöhung Mietspiegel
Teppichboden
Treppenhausreinigung
Terrasse
Ungezieferbekämpfung
Untervermietung
Unterschrift Mietvertrag
Vorauszahlungen
Verteilerschlüssel
Warmwasser
Wohngemeinschaft/ Mietvertrag
Rückforderung von Nebenkosten
wegen fehlender Endabrechnung
Mietminderung wegen Fogging
Anspruch Wasserzähler
Zeitmietvertrag
Nebenkostenabrechnung Vorlage
Kündigung Mietvertrag Zeitpunkt
I
Rückgabe der Mietwohnung, Wohnungsrückgabe nach Auszug
Bei vom Mieter zu vertretenden Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietwohnung hat der
Vermieter einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch verjährt in sechs Monaten ab dem
Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung. Dies gilt auch dann, wenn Veränderungen oder
Verschlechterungen erst später erkennbar werden.
Zur Rückgabe der Mietwohnung wird gewöhnlich ein Termin zwischen Vermieter und Mieter
vereinbart. Das dabei erstellte Abnahmeprotokoll ist eine Erklärung des Mieters und des Vermieters
über den Zustand der Wohnung bei Übergabe. Eine Verpflichtung zur Unterzeichnung oder zur
Fertigung eines Abnahmeprotokolls besteht nicht. Wenn eines erstellt wird, empfiehlt sich, Mängel
festzuhalten und zu unterschreiben, über die Einigkeit besteht.
Stritttige Punkte sollten als strittig gekennzeichnet werden, da sie sonst als anerkannt gelten.
Werden Mängel der Wohnung im Abnahmeprotokoll festgestellt, so haftet der Mieter dafür. Er kann
allenfalls noch den Gegenbeweis führen, dass dem Vermieter keine oder nur geringere als die
geltend gemachten Ansprüche zustehen.
Der Mieter haftet nur für die im Protokoll festgestellten Mängel der Mietsache. Mit der späteren
Geltendmachung von weiteren oder anderen Mängeln ist der Vermieter ausgeschlossen.
Ausnahme: Wenn unstreitig feststeht, dass die Mängel durch den Mieter verursacht und verschuldet
sind, hat das Abnahmeprotokoll keine abschließende Wirkung.
Wenn der Vermieter dem Mieter bei der Rückgabe der Mietsache nach Prüfung und Besichtigung
nur mündlich gegenüber erklärt, dass die Mietsache mangelfrei sei, ist er an seine Erklärung
gebunden und kann später keine Schäden mehr ersetzt verlangen.
Lehnt der Vermieter eine Feststellung des Zustandes der Wohnung bei Rückgabe ab, oder
verweigert er die Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll, so kann er trotzdem später
Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings muss der Vermieter dann beweisen, dass die
Schäden bereits bei Rückgabe der Wohnung vorhanden waren
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