Tauscht ein Vermieter kaputte einfache Fenster
gegen neue, isolierverglaste Fenster aus, darf er
die Kosten dieser Modernisierungsmaßnahme nur
dann auf die Mieter umlegen, wenn er davon den
Betrag für die Instandsetzung der alten Fenster
abzieht.
Werden Feuchtigkeitsschäden nicht durch
Baumängel, sondern durch unzureichendes
Heizen und Lüften verursacht, muss der Mieter
siebeseitigen. Eine Mietminderung gibt es nicht.
AG Neukölln
Fenster in Altbauten
Mieter einer Altbauwohnung können nicht die
Miete mindern, wenn es durch die Fenster zieht.
Auch besteht kein Anspruch auf eine
Modernisierung der Fenster. Landgericht
Karlsruhe
Wer in einen Altbau zieht, muss damit rechnen und
leben, dass die Ausstattung nicht modernsten
Ansprüchen genügt.
Erlischt eine im Abstand von bis zu 15 cm vor dem
Fenster aufgestellte Kerze, kann die Miete
gemindert werden. Denn das deutet auf undichte
Fenster hin. Landgericht (LG) Berlin
Denn Mieter können immer nur den Standard
erwarten, welcher der üblichen Ausstattung
vergleichbarer Wohnungen entspricht. Und dabei
muss stets auch das Alter des Mietshauses
berücksichtigt werden.
Eine
Tauwasserbildung
bei
alten
Kastenfenstern
ist
kein
Mietmangel.
Bei
Altbauten
ist
die
Bildung
von Tauwasser üblich.
Der Mieter muss ausreichend lüften und dabei
Besonderheiten der Wohnung beachten. Bei alten
Fenstern, die ohnehin nicht dicht schließen, muss
er z.B. weniger lüften als bei neuen
Doppelfenstern mit Gummidichtung, die einen fast
hermetischen Außenabschluss bilden. (LG
Hannover)
Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter darauf
hinzuweisen, dass er sein Lüftungsverhalten
ändern muss, wenn neue Fenster eingebaut
wurden. (LG Lübeck)
Der Mieter muss den Austausch von intakten
Fenstern mit Holzrahmen gegen Fenster mit
Kunststoffrahmen nicht dulden. So ein Austausch
stellt keine duldungspflichtige Verbesserung dar.
Auch eine einheitliche Gestaltung der Fenster in
der Wohnanlage rechtfertigt nicht einen
Duldungsanspruch (AG Hamburg).
Baut ein Vermieter neue Isolierglasfenster ein und
diese werden damit durch alte verottete Fenster
ersetzt, dann darf er aus diesem Grund nicht die
Miete erhöhen.
Hierbei handelt es sich nicht um eine
Modernisierung, weswegen die Miete erhöht
werden kann. Das ist Instandhaltung und dafür ist
der Vermieter zuständig.
Er wäre verpflichtet gewesen, die Fenster zu
ersetzen, wenn diese aus Altersgründen nicht mehr
ihren Zweck erfüllen.
Der Eigentümer muss einen angemessenen
Abzug in Höhe der eh entstandenen
Instandsetzungskosten für die alten Fenster
vornehmen. AG Bremerhaven.
Sind die Fenster im schlechten Zustand und
deshalb luftdurchlässig und schwer schließbar,
ist eine Mietminderung von 10 Prozent
gerechtfertigt. AG Münster
Der Zustand des Fensters, durch das ungehindert
in ein Haus eingedrungen werden kann, rechtfertigt
eine Minderung von 10%. AG Bergisch Gladbach
Was genau ist ein Altbau?
Es gibt keine genaue Definition dafür. Im
allgemeinen geht man aber von Altbauten aus,
wenn diese ca. 50 bis 60 Jahre und älter sind.
5 % Mietminderung je Fenster, wenn
Isolierglasscheibe blind und
feuchtigkeitsbeschlagen ist (LG München)
Verwitterte Fenster kein Wohnungsmangel –
AG Wedding
Auf der Außenseite verwitterte Holzfensterrahmen
stellen, stellen noch keinen Mangel dar, wenn sie
trotzdem noch dicht sind.
Gebrauchseinschränkungen weil sich
beispielsweise beim Reinigen Farbe ablöst, stellen
noch keinen Mietmangel dar, der den Mieter zur
Minderung der Miete berechtigt.
Weitere Urteile Mietminderung bei undichten
Fenstern
Schimmel im Bad, Feuchtigkeit im
Kinderzimmer, Küche und Bad...30 Prozent
Mietminderung / Amtsgericht Potsdam
Fehlender Kitt und mangelhafte Dichtungen an den
Fenstern einer Wohnung sind Mängel der
Mietsache, die eine Mietminderung von 5 %
rechtfertigen
Amtsgericht Münster
Verrottete Fensterrahmen sind ein Mangel der
Mietsache, der eine Mietminderung in Höhe von 20
% rechtfertigt.
Landgericht Hamburg
Sind die Fenster von Außentüren einer
Mietwohnung nicht ordnungsgemäß verdichtet,
sodass nicht nur ein Luftaustausch stattfindet
sondern Zugluft entsteht, so kann der Mieter eine
Minderung der Miete um 20 % verlangen.
(Landgericht Kassel)
Es handelt sich um einen Mangel an der
Mietsache, wenn Zugluft in der Wohnung entsteht,
da es durch den entstehenden Wärmeverlust zu
einer Energieverschwendung kommt. (Amtsgericht
Hamburg)
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