RECHT - GESETZE - SOZIALES
Zu den Entwässerungskosten gehören auch
Sielgebühren, Oberflächenentwässerung,
Niederschlagswasser.
Mieter müssen eventuell auch dann ihren
Wasserverbrauch nach Wohnfläche oder
Personenzahl bezahlen, wenn in ihrer
Wohnung ein Wasserzähler angebracht ist.
Das gilt aber nicht, wenn alle Wohnungen im
Haus über eine Wasseruhr verfügen. BGH
Vermieter dürfen in der
Nebenkostenabrechnung die Ausgaben für
Frischwasser und Abwasser einheitlich
abrechnen, obwohl das eigentlich zwei
getrennte Positionen sind. Das gilt jedenfalls
dann, wenn die Ermittlung auch einheitlich
anhand des Frischwasserzählers
vorgenommen wird (BGH,).
Kanalanschlussgebühren kann der
Vermieter nicht auf den Mieter
umlegen.
Bei gemischten Objekten mit
Gewerbeeinheiten müssen die
Entwässerungskosten vorher ermittelt und auf
Gewerbe- und Wohneinheiten aufgeteilt
werden, wenn auch der
Frischwasserverbrauch eine Voraufteilung
rechtfertigt.
Muss eine Verstopfung in einem
Abwasserrohr beseitigt werden, handelt es
sich um Reparaturkosten. (OLG Hamm).
Wasserkosten teilen sich auf in
Kaltwasserkosten und Warmwasserkosten.
Während die Kaltwasserkosten oft auch unter
„Kosten für Be- und Entwässerung“ in der
Nebenkostenabrechnung aufgelistet sind,
finden sich die Warmwasserkosten bei den
Heizkosten.
Sind keine Wasserzähler in Wohnungen
vorhanden, hängt die Verteilung der
Kaltwasserkosten von der Vereinbarung im
Mietvertrag ab. Ist im Mietvertrag nichts
vereinbart, kann der Vermieter selbst einen
Verteilerschlüssel festlegen. Also entweder
nach Personenzahl, nach Wohnfläche oder
nach Haushalt.
Enstehen dem Vermieter höhere Kosten
wegen eines Wasserrohrbruchs oder durch
Renovierungsarbeiten usw. darf er diese
Kosten nicht auf die Mieter umlegen. Hier
muss geschätzt werden.
Umlagefähig sind auch die Kosten der
Eichung des Wasserzählers. Kaltwasserzähler
sind gemäß Eichgesetz alle 6 Jahre
(Warmwasserzähler alle 5 Jahre).
Der durch den Mehrverbrauch in
Gewerbeeinheiten bedingte Wasserverbrauch
(Friseur, Gärtnerei, Gaststätte und andere
Firmen) Gartenbewässerung durch einen
allein nutzungsberechtigten Mieter im
Erdgeschoss bleiben unerheblich, sofern sie
10 % der Gesamtwasserkosten nicht
überschreiten. Entstehen höhere Kosten,
muss das bei der Verteilung der Kosten auf
die Mieter berücksichtigt werden.
Nur in einigen Bundesländern sind
Wasserzähler für Neubauten vorgeschrieben.
Eigenbedarfskündigung eines
„Mischmietverhältnisses“ – BGH
Kündigt ein Vermieter eine Wohnung, die
überwiegend als Wohnraum, aber auch
gewerblich genutzt wird, wegen Eigenbedarfs,
braucht sich der vom Vermieter geltend
gemachte Eigenbedarf nur auf die
Wohnräume zu beziehen.
Schönheitsreparaturen
Mieter, die in eine unrenovierte Wohnung
ziehen, müssen keine Schönheitsreparaturen
mehr durchführen. Eine Quotenklausel ist
dann unwirksam. Bisher konnten dem Mieter
auch Schönheitsreparaturen auferlegt werden,
wenn diese in eine unrenovierte Wohnung
eingezogen sind.
Dabei begann die Renovierungsfrist immer mit
dem Einzug. Das ist jetzt nicht mehr möglich.
Denn dabei hätte der Mieter die Wohnung
auch renovieren müssen, wenn er die
Wohnung nur kurz bewohnt hat und müsste
sogar Gebrauchsspuren vom Vormieter
beseitigen.
Wer in eine unrenovierte Wohnung zieht und
vom Vermieter dafür keinen Ausgleich erhält,
muss während der Mietdauer nicht renovieren.
(BGH).
Dazu gehören das Wassergeld, die Kosten der
Wasseruhr und auch die Kosten für eine
Wasseraufbereitungsanlage.
Auch Kosten für eine öffentliche
Abwasseranlage und Kosten die für eine
eigene Klärgrube gehören zu den
Nebenkosten.
Die Ableitung von Oberflächenwasser gehört
zu den Entwässerungskosten.
Sollten sich die Wasserkosten von einem
Abrechnungsjahr zum Nächsten verdoppelt
haben, dann muss der Mieter das
nachvollziehen können.
Der Vermieter muss eine solche
Kostensteigerung erklären können. Ansonsten
kann der Mieter bis zur Klärung die Zahlung
zurückhalten.
Die Kosten für einen Wasserzähler kann der
Vermieter auch über die Nebenkosten
abrechnen.
Zu den Abwasserkosten gehören auch die
Haus- und Grundstücksentwässerung.
Somit auch Regenwasser , das abgeleitet
werden muss.
Kündigung
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