Kündigungsfrist im Mietvertrag- wann muss die Kündigung abgeschickt werden?

Zu welchem Zeitpunkt kann ein Mietvertrag gekündigt

werden?

Die Kündigung ist immer spätestens am 3. Werktag eines Monats für den übernächsten Monat zulässig. Auch der Samstag ist ein Werktag. Ist der Samstag aber der dritte Werktag, dann zählt er nicht mit. Der Mieter kann auch noch am Montag kündigen. Die Kündigung muss dem Vermieter also am 3. eines Monats (Werktag) zugehen, wenn dieser Monat noch zur Kündigungsfrist mitgerechnet werden soll. Erhält der Vermieter die Kündigung später, beginnt die Kündigungsfrist erst ab dem darauffolgenden Monat. Es gilt nicht, wann sie abgeschickt wird, sondern, wann die Kündigung beim Vermieter ankommt. Kündigungen per E-Mail oder Fax sind ungültig. Es reicht aber ein formloses Schreiben. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist zur Geschäftszeit beim Vermieter eintreffen. Wichtig ist der Empfang und nicht der Poststempel. Mieter und Vermieter können beide einen Mietvertrag ordentlich oder auch außerordentlich kündigen. Bei einer ordentlichen Kündigung (Kündigung mit Kündigungsfrist) muss der Vermieter einen Grund für die Kündigung haben, der Mieter braucht keinen Kündigungsgrund.
Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen und sie sollte rechtzeitig abgeschickt werden.

Was bedeutet: „zum Datum“ kündigen?

Wer zum 31.Oktober kündigt, möchte dass das Mietverhältnis am 31. Oktober endet. Beträgt die Kündigungsfrist also 3 Monate, muss mindestens 3 Monate vorher gekündigt werden.
Wann die Kündigung abschicken

Wer muss den Mietvertrag kündigen?

Wurde ein Mietvertrag zwischen mehreren Mietern/Vermietern geschlossen, dann muss die Kündigung des Mietvertrags von allen und gegenüber allen Mietvertragsparteien erklärt werden. Eine zu große Zeitspanne zwischen den einzelnen Erklärungen, darf es nicht geben. Dann sind die Kündigungen unwirksam. Schon seit dem 1. Juni 2005 können fast alle Mieter ihren Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Wohndauer spielt für Mieter keine Rolle mehr. Nur Vermieter müssen sich noch an die Kündigungsfristen nach Wohndauer richten.

Wenn der Vermieter im Urlaub ist?

Ein Vermieter muss immer sicherstellen, dass ihm mögliche Kündigungen seiner Mieter auch erreichen, wenn er abwesend ist. Ist er beispielsweise im Urlaub muss er eine alternative Adresse angeben. Im Mietvertrag kann eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden. Das gilt für Mieter und Vermieter. Eine kürzere Frist (als die gesetzliche Frist) kann nur für Mieterkündigungen festegelegt werden nicht aber wenn der Vermieter kündigungen will.
Abnahmeprotokoll Abrechnungsfrist Nebenkosten Abnutzung gewöhnlicher Gebrauch Auszug vor Mietende Abstandszahlung Küche Ablesetermin Heizung Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mieter Betriebskosten Bleigehalt im Wasser duschen nachts Definition besenrein Dübellöcher entfernen Definition Warmmiete Erhöhung der Vorauszahlungen Erhöhung Grundsteuer Erlaubnis Untervermietung Feuchtigkeit Wohnung fristlose Kündigung grillen auf dem Balkon Gewerberaum Renovierung gemeinsamer Mietvertrag Hausmeisterkosten Instandhaltung Vermieter Kündigung Eigenbedarf Katzenhaltung Mietvertrag Kündigung Zeitmietvertrag Kündigung Staffelmietvertrag Kündigungsverzicht Mietvertrag Laminatboden Zustimmung Lebenspartner im Mietvertrag Lärmbelästigung Nachbarn Mängel Mietwohnung Mietzahlung Abbuchung Mietminderung Schimmel Mietminderung Badewanne Mietminderung Balkon Mietminderung Heizung Mietminderung Wohnung Mietminderung Graffiti Mietbürgschaft Maklerkosten Modernisierung Wohnung Müllgebühren Mietminderung Toilette Mietminderung Hundegebell Mieterhöhung Vergleichswohnungen Mietminderung wegen Terrasse Mietvertrag Hausordnung Mietvertrag Parkplatz Mietminderung Fogging Nebenkosten Wohnfläche Nebenkostenabrechnung Nebenkosten Dachrinne Nachmieterklausel Nebenkosten Gartenpflege Parkettboden Schadensersatz Recht auf Antenne Ruhestörung durch Kinderlärm Reparatur Einbauküche Rückzahlung Nebenkosten Renovierungsklauseln Rückzahlung Mietkaution Schneefegen Hausordnung Schadensersatz Raucher Stromkosten Vermieter Treppenhausreinigung undichte Fenster Ungezieferbekämpfung Verschleiß Teppichboden Wohnfläche im Mietvertrag wie viele Haustürschlüssel Mietminderung Ameisen
Kündigung Mietvertrag
Musterkündigung
Wann die Kündigung abschicken?
Was muss in der Kündigung des Mietvertrages stehen? Anschrift des Vermieters Adresse der Wohnung zu welchem Datum gekündigt wird Bitte um Kündigungsbestätigung Bitte um einen Übergabetermin Bitte um Kautionsrückzahlung Unterschrift von allen Hauptmietern
Nebenkostenrechner
Kündigen Vermieter sind sie an gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen (§ 573c BGB) gebunden: Dauer des Mietverhältnisses Gesetzliche Kündigungsfrist bis zu 5 Jahre 3 Monate ab 5 Jahre 6 Monate ab 8 Jahre 9 Monate
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Wann die Kündigung abschicken Kündigung Mietvertrag

Kündigungsfrist im Mietvertrag- wann

muss die Kündigung abgeschickt

werden?

Zu welchem Zeitpunkt kann ein

Mietvertrag gekündigt werden?

Die Kündigung ist immer spätestens am 3. Werktag eines Monats für den übernächsten Monat zulässig. Auch der Samstag ist ein Werktag. Ist der Samstag aber der dritte Werktag, dann zählt er nicht mit. Der Mieter kann auch noch am Montag kündigen. Die Kündigung muss dem Vermieter also am 3. eines Monats (Werktag) zugehen, wenn dieser Monat noch zur Kündigungsfrist mitgerechnet werden soll. Erhält der Vermieter die Kündigung später, beginnt die Kündigungsfrist erst ab dem darauffolgenden Monat. Es gilt nicht, wann sie abgeschickt wird, sondern, wann die Kündigung beim Vermieter ankommt. Kündigungen per E-Mail oder Fax sind ungültig. Es reicht aber ein formloses Schreiben. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist zur Geschäftszeit beim Vermieter eintreffen. Wichtig ist der Empfang und nicht der Poststempel. Mieter und Vermieter können beide einen Mietvertrag ordentlich oder auch außerordentlich kündigen. Bei einer ordentlichen Kündigung (Kündigung mit Kündigungsfrist) muss der Vermieter einen Grund für die Kündigung haben, der Mieter braucht keinen Kündigungsgrund.
Wann die Kündigung abschicken?
Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen und sie sollte rechtzeitig abgeschickt werden.

Was bedeutet: „zum Datum“

kündigen?

Wer zum 31.Oktober kündigt, möchte dass das Mietverhältnis am 31. Oktober endet. Beträgt die Kündigungsfrist also 3 Monate, muss mindestens 3 Monate vorher gekündigt werden.

Wer muss den Mietvertrag kündigen?

Wurde ein Mietvertrag zwischen mehreren Mietern/Vermietern geschlossen, dann muss die Kündigung des Mietvertrags von allen und gegenüber allen Mietvertragsparteien erklärt werden. Eine zu große Zeitspanne zwischen den einzelnen Erklärungen, darf es nicht geben. Dann sind die Kündigungen unwirksam. Schon seit dem 1. Juni 2005 können fast alle Mieter ihren Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Wohndauer spielt für Mieter keine Rolle mehr. Nur Vermieter müssen sich noch an die Kündigungsfristen nach Wohndauer richten.

Wenn der Vermieter im Urlaub ist?

Ein Vermieter muss immer sicherstellen, dass ihm mögliche Kündigungen seiner Mieter auch erreichen, wenn er abwesend ist. Ist er beispielsweise im Urlaub muss er eine alternative Adresse angeben. Im Mietvertrag kann eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden. Das gilt für Mieter und Vermieter. Eine kürzere Frist (als die gesetzliche Frist) kann nur für Mieterkündigungen festegelegt werden nicht aber wenn der Vermieter kündigungen will.
Was muss in der Kündigung des Mietvertrages stehen? Anschrift des Vermieters Adresse der Wohnung zu welchem Datum gekündigt wird Bitte um Kündigungsbestätigung Bitte um einen Übergabetermin Bitte um Kautionsrückzahlung Unterschrift von allen Hauptmietern
Kündigen Vermieter sind sie an gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen (§ 573c BGB) gebunden: Dauer des Mietverhältnisses Gesetzliche Kündigungsfrist bis zu 5 Jahre 3 Monate ab 5 Jahre 6 Monate ab 8 Jahre 9 Monate
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