Der Mieter kann nur für die Mängel haftbar gemacht werden, die im Abnahmeprotokoll
festgehalten wurden. ( BGH)
Wurde ein Abnahme-Protokoll erstellt, kann der Vermieter später keine weiteren
Schäden bemängeln.
Auch wenn der Vermieter bei Rückgabe der Mietwohnung nur mündlich erklärt, dass die
Mietwohnung keine Mängel hat, kann er später keinen weiteren Schadensersatz mehr
verlangen. (LG Mannheim)
Lehnt der Vermieter eine Besichtigung zur Mietwohnung bei Rückgabe ab, oder gibt seine
Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll nicht, kann er trotzdem später
Schadensersatzansprüche geltend machen. Dann muss der Vermieter aber beweisen können,
dass die Schäden bereits bei Rückgabe der Wohnung vorhanden waren.
Ein Abnahmeprotokoll, in dem keine Mängel oder bestimmte Mängel festgehalten werden, hat
zur Folge, dass der Vermieter sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf weitere Mängel
berufen kann, die bei der Abnahme vorhanden waren . AG Hamburg- Altona.
Sinn eines Abnahmeprotokolls ist es ja gerade, den Zustand der Wohnung beweissicher
festzuhalten (AG Pforzheim).
Das gilt auch für Schäden, die der Vermieter bei der Besichtigung der Mietwohnung gar nicht
sofort erkennen konnte (LG Braunschweig,).
Eine vorbehaltliche Abnahme bezüglich Mängelbeseitigung sollte auf dem Abnahmeprotokoll
vermerkt werden.
Eine Vorlage “Abnahmeprotokoll “ Mietwohung ist im Ratgeber enthalten.
Was sollte in einem Wohnungsübergabeprotokoll enthalten sein?
- Zählerstände (Wasseruhren, Heizkörpern, Stromzähler)
- Mängel (Fotos machen)
- Zustand Anstrich und Tapeten, auch Türen und Fenster
- Zustand von Teppichen, Fußböden und Fliesen
- Anzahl der Schlüssel, die dem Vermieter übergeben werden
- Funktionsfähigkeit von Wasserhähnen, Duschen,
Toilettenspülung, und Heizkörper, Schlösser
- Schimmelbefall
Das Übergabeprotokoll für eine Mietwohnung sollte erst erstellt werden, wenn die Wohnung
leergeräumt ist und eine geforderte Renovierung beendet ist.
Wurden keine Mängel festgestellt, muss der Vermieter die Kaution unverzüglich zurückzahlen.
Es sein denn, dass er noch offene Nebenkostenforderungen hat.
Wenn es kein Abnahmeprotokoll für die Wohnung gibt?
Die Ersatzansprüche der Vermieters wegen Veränderung und Verschlechterung der Mietsache
verjähren gemäß § 548 Abs. 1 Satz 1 BGB in 6 Monaten nach Rückgabe der Wohnung.
Wenn der Vermieter nach dem Auszug des Mieters noch keine Schadensersatzansprüche,
wegen Mängel in der Wohnung, gestellt hat, dann ist dieser Anspruch verjährt. Er muss diese
Ansprüche aber nicht unbedingt schriftlich geltend machen. Es reicht, wenn er anruft und
angibt, dass Mängel vorhanden sind.
Diese mündliche Forderung muss er dann aber auch beweisen können.
Anforderungen an Sachverständigengutachten im Mieterhöhungsverfahren – BGH
Stützt sich ein Vermieter bei einer Mieterhöhung auf ein Sachverständigengutachten, reicht es
aus, wenn das Gutachten überprüfbare Angaben enthält, aus denen für den Mieter die
Mieterhöhung nachvollziehbar ist. Kleinere Mängel des Gutachtens führen nicht zur
Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens aus formellen Gründen.
Urteil:
Verwandte, die den Vermieter nicht darüber informieren, dass sein Mieter verstorben ist, dürfen
nicht einfach in der Wohnung weiterwohnen. Auch dann nicht, wenn sie schon vorher in der
Mietwohnung gewohnt haben aber nicht im Mietvertrag stehen. Der Vermieter darf den
Verwandten kündigen, weil sie vertragswidrig in der Mietwohnung wohnten.
Erst nach einer Aufforderung teilten die Verwandten in einem Fall dem Mieter mit, dass sie jetzt
in der Mietwohnung wohnen und die eigentliche Mieterin schon vor mehreren Monaten
verstorben sei. Dieses Verhalten stellt für den Vermieter eine Vertrauensverletzung dar und
lässt an einer künftigen Vertragstreue zweifeln. Amtsgericht München
Wer dreimal die erhöhte Miete zahlt, hat der Mieterhöhung zugestimmt. Mitunter sogar schon,
wenn nur einmal die geforderte erhöhte Miete gezahlt wird. Der Mieter muss einer
Mieterhöhung zustimmen. Es gibt aber keine gesetzliche Regelung, wie er diese Zustimmung
geben muss. Somit gilt es auch als Zustimmung, wenn die erhöhte Miete ohne Vorbehalt
gezahlt wird und der Mieter keine weiteren Einwände gegen die erhöhte Miete geltend macht.
Das gilt für Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Bundesgerichtshofs (BGH).
AMK Internetservice / Stuttgart
Soll die Wohnung an den Vermieter zurückgegeben werden, vereinbaren Mieter und Vermieter
meistens einen Termin, um in einem Abnahmeprotokoll den Zustand der Mietwohnung
festzustellen.
Es gibt aber keine gesetzliche Verpflichtung ein Abnahmeprotokoll zu erstellen.
Möchte der Mieter aber ein Abnahmeprotokoll haben und Vermieter oder Hausverwalter
weigern sich, eines anzufertigen oder zu unterschreiben, kann der Mieter die Wohnung von
einem Fachmann besichtigen lassen.
Dieser kann dann auch unterschreiben. Ein Fachmann könnte ein Malermeister oder auch ein
Architekt sein. Auch Fotos können dann zu Beweiszwecken gemacht werden. Der Mieter hat
also ein Recht auf ein Abnahmeprotokoll für seine Mietwohnung.
Werden Mängel in der Wohnung festgestellt und auch im Abnahmeprotokoll angegeben,
dann muss der Mieter für diese Mängel auch haften. Der Mieter hat dann nur noch die
Möglichkeit, zu beweisen, dass dem Vermieter kein- oder nur ein geringer Schadensersatz
zusteht. (BGH)
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