Ein Mieter kann nur für Mängel haftbar gemacht
werden, die im Abnahmeprotokoll stehen. (BGH)
Wurde ein Abnahme-Protokoll erstellt,
kann der Vermieter später keine
weiteren Schäden bemängeln.
Auch wenn der Vermieter bei Rückgabe der
Wohnung nur mündlich erklärt, dass die
Mietwohnung keine Mängel hat, kann er später
keinen weiteren Schadensersatz mehr erwarten.
Lehnt der Vermieter eine Besichtigung zur
Mietwohnung bei Rückgabe ab, oder unterschreibt
das Abnahmeprotokoll nicht, kann er trotzdem
später Schadensersatzansprüche geltend machen.
Dann muss der Vermieter aber beweisen können,
dass die Schäden bereits bei Rückgabe der
Wohnung vorhanden waren.
Abnahmeprotokoll für eine
Mietwohnung
Soll die Wohnung an den Vermieter
zurückgegeben werden, vereinbaren Mieter und
Vermieter meistens einen Termin, um in einem
Abnahmeprotokoll den Zustand der Mietwohnung
festzustellen.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung ein
Abnahmeprotokoll zu erstellen aber das Recht,
Eines zu bekommen.
Möchte der Mieter ein Abnahmeprotokoll haben
und Vermieter oder Hausverwalter weigern sich,
eines anzufertigen oder zu unterschreiben, kann
der Mieter die Wohnung von einem Fachmann
besichtigen lassen.
Das Recht auf ein Abnahmeprotokoll
Dieser kann dann auch unterschreiben. Ein
Fachmann könnte ein Malermeister oder auch ein
Architekt sein. Auch Fotos können dann zu
Beweiszwecken gemacht werden. Der Mieter hat
aber kein gesetzliches Recht auf ein
Abnahmeprotokoll für seine Mietwohnung.
Werden Mängel in der Wohnung festgestellt
und auch im Abnahmeprotokoll angegeben, dann
muss der Mieter für diese Mängel auch haften. Der
Mieter hat dann nur noch die Möglichkeit, zu
beweisen, dass dem Vermieter kein- oder nur ein
geringer Schadensersatz zusteht.
Wenn es kein Abnahmeprotokoll für
die Wohnung gibt?
Die Ersatzansprüche der Vermieters wegen
Veränderung und Verschlechterung der
Mietsache verjähren nach § 548 Abs. 1 Satz 1
BGB in 6 Monaten nach Rückgabe der Wohnung.
Wenn der Vermieter nach dem Auszug des
Mieters noch keine Schadensersatzansprüche,
wegen Mängel in der Wohnung, gestellt hat, dann
ist dieser Anspruch verjährt.
Er muss diese Ansprüche aber nicht unbedingt
schriftlich geltend machen. Es reicht, wenn er
anruft und angibt, dass Mängel vorhanden sind.
Diese mündliche Forderung muss er dann aber
auch beweisen können.
Abnahmeprotokoll ohne Mängel
Ein Abnahmeprotokoll, in dem keine Mängel
festgehalten werden, hat zur Folge, dass der
Vermieter sich später nicht auf weitere Mängel
berufen kann, die bei der Wohnungsabnahme
vorhanden waren . AG Hamburg- Altona.
Sinn eines Abnahmeprotokolls ist es ja gerade,
den Zustand der Wohnung beweissicher
festzuhalten.
Das gilt auch für Schäden, die der Vermieter bei
der Besichtigung der Mietwohnung gar nicht
sofort erkennen konnte
Eine vorbehaltliche Abnahme wegen
Mängelbeseitigung sollte auf dem
Abnahmeprotokoll notiert werden.
Wann sollte eine Abnahmeprotokoll
erstellt werden?
Das Übergabeprotokoll für eine Mietwohnung
sollte erst erstellt werden, wenn die Wohnung
leergeräumt ist und eine geforderte Renovierung
beendet ist.
Wurden keine Mängel festgestellt, muss der
Vermieter die Kaution unverzüglich zurückzahlen.
Es sein denn, dass er noch offene
Nebenkostenforderungen hat.
Vermieter und auch Mieter sind verpflichtet, die
Wohnung beim Ein- beziehungsweise Auszug
pünktlich zu übergeben. Eine gesetzliche
Anwesenheitspflicht gibt es aber nicht.
Was sollte in einem
Wohnungsabnahmeprotokoll
enthalten sein?
•
Zählerstände (Wasser, Heizung, Strom)
•
Mängel (fotografieren)
•
Zustand Wände und Tapeten, Türen und
Fenster
•
Zustand von Teppichen, Fußböden und
Fliesen
•
Anzahl der Schlüssel, die dem Vermieter
übergeben werden
•
Funktionsfähigkeit von Wasserhähnen,
Duschen,
•
Toilettenspülung, Heizung, Schlösser
•
Schimmelbefall
Abnahmeprotokoll
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