Der Mieter kann nur für die Mängel haftbar
gemacht werden, die im Abnahmeprotokoll
festgehalten wurden. ( BGH)
Wurde ein Abnahme-Protokoll erstellt, kann der
Vermieter später keine weiteren Schäden
bemängeln.
Auch wenn der Vermieter bei Rückgabe der
Mietwohnung nur mündlich erklärt, dass die
Mietwohnung keine Mängel hat, kann er später
keinen weiteren Schadensersatz mehr verlangen.
(LG Mannheim)
Lehnt der Vermieter eine Besichtigung zur
Mietwohnung bei Rückgabe ab, oder gibt seine
Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll nicht,
kann er trotzdem später Schadensersatzansprüche
geltend machen. Dann muss der Vermieter aber
beweisen können, dass die Schäden bereits bei
Rückgabe der Wohnung vorhanden waren.
Ein Abnahmeprotokoll, in dem keine Mängel oder
bestimmte Mängel festgehalten werden, hat zur
Folge, dass der Vermieter sich zu einem späteren
Zeitpunkt nicht auf weitere Mängel berufen kann,
die bei der Abnahme vorhanden waren . AG
Hamburg- Altona.
Sinn eines Abnahmeprotokolls ist es ja gerade,
den Zustand der Wohnung beweissicher
festzuhalten (AG Pforzheim).
Das gilt auch für Schäden, die der Vermieter bei
der Besichtigung der Mietwohnung gar nicht sofort
erkennen konnte (LG Braunschweig,).
Eine vorbehaltliche Abnahme bezüglich
Mängelbeseitigung sollte auf dem
Abnahmeprotokoll vermerkt werden.
Eine Vorlage “Abnahmeprotokoll “ Mietwohung ist
im Ratgeber enthalten.
Was sollte in einem
Wohnungsübergabeprotokoll enthalten sein?
- Zählerstände (Wasseruhren, Heizkörpern,
Stromzähler)
- Mängel (Fotos machen)
- Zustand Anstrich und Tapeten, auch Türen und
Fenster
- Zustand von Teppichen, Fußböden und Fliesen
- Anzahl der Schlüssel, die dem Vermieter
übergeben werden
- Funktionsfähigkeit von Wasserhähnen, Duschen,
Toilettenspülung, und Heizkörper, Schlösser
- Schimmelbefall
Das Übergabeprotokoll für eine Mietwohnung sollte
erst erstellt werden, wenn die Wohnung
leergeräumt ist und eine geforderte Renovierung
beendet ist.
Wurden keine Mängel festgestellt, muss der
Vermieter die Kaution unverzüglich zurückzahlen.
Es sein denn, dass er noch offene
Nebenkostenforderungen hat.
Soll die Wohnung an den Vermieter
zurückgegeben werden, vereinbaren Mieter und
Vermieter meistens einen Termin, um in einem
Abnahmeprotokoll den Zustand der Mietwohnung
festzustellen.
Es gibt aber keine gesetzliche Verpflichtung ein
Abnahmeprotokoll zu erstellen.
Möchte der Mieter aber ein Abnahmeprotokoll
haben und Vermieter oder Hausverwalter weigern
sich, eines anzufertigen oder zu unterschreiben,
kann der Mieter die Wohnung von einem
Fachmann besichtigen lassen.
Dieser kann dann auch unterschreiben. Ein
Fachmann könnte ein Malermeister oder auch ein
Architekt sein. Auch Fotos können dann zu
Beweiszwecken gemacht werden. Der Mieter hat
also ein Recht auf ein Abnahmeprotokoll für seine
Mietwohnung.
Werden Mängel in der Wohnung festgestellt und
auch im Abnahmeprotokoll angegeben, dann muss
der Mieter für diese Mängel auch haften. Der
Mieter hat dann nur noch die Möglichkeit, zu
beweisen, dass dem Vermieter kein- oder nur ein
geringer Schadensersatz zusteht. (BGH)
Urteil:
Verwandte, die den Vermieter nicht darüber
informieren, dass sein Mieter verstorben ist, dürfen
nicht einfach in der Wohnung weiterwohnen. Auch
dann nicht, wenn sie schon vorher in der
Mietwohnung gewohnt haben aber nicht im
Mietvertrag stehen. Der Vermieter darf den
Verwandten kündigen, weil sie vertragswidrig in
der Mietwohnung wohnten.
Erst nach einer Aufforderung teilten die
Verwandten in einem Fall dem Mieter mit, dass sie
jetzt in der Mietwohnung wohnen und die
eigentliche Mieterin schon vor mehreren Monaten
verstorben sei. Dieses Verhalten stellt für den
Vermieter eine Vertrauensverletzung dar und lässt
an einer künftigen Vertragstreue zweifeln.
Amtsgericht München
Wer dreimal die erhöhte Miete zahlt, hat der
Mieterhöhung zugestimmt. Mitunter sogar schon,
wenn nur einmal die geforderte erhöhte Miete
gezahlt wird. Der Mieter muss einer Mieterhöhung
zustimmen. Es gibt aber keine gesetzliche
Regelung, wie er diese Zustimmung geben muss.
Somit gilt es auch als Zustimmung, wenn die
erhöhte Miete ohne Vorbehalt gezahlt wird und der
Mieter keine weiteren Einwände gegen die erhöhte
Miete geltend macht. Das gilt für Mieterhöhungen
auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Bundesgerichtshofs (BGH).
Wenn es kein Abnahmeprotokoll für die
Wohnung gibt?
Die Ersatzansprüche der Vermieters wegen
Veränderung und Verschlechterung der Mietsache
verjähren gemäß § 548 Abs. 1 Satz 1 BGB in 6
Monaten nach Rückgabe der Wohnung.
Wenn der Vermieter nach dem Auszug des Mieters
noch keine Schadensersatzansprüche, wegen
Mängel in der Wohnung, gestellt hat, dann ist
dieser Anspruch verjährt. Er muss diese Ansprüche
aber nicht unbedingt schriftlich geltend machen. Es
reicht, wenn er anruft und angibt, dass Mängel
vorhanden sind.
Diese mündliche Forderung muss er dann aber
auch beweisen können.
Anforderungen an Sachverständigengutachten
im Mieterhöhungsverfahren – BGH
Stützt sich ein Vermieter bei einer Mieterhöhung
auf ein Sachverständigengutachten, reicht es aus,
wenn das Gutachten überprüfbare Angaben
enthält, aus denen für den Mieter die Mieterhöhung
nachvollziehbar ist. Kleinere Mängel des
Gutachtens führen nicht zur Unwirksamkeit des
Mieterhöhungsverlangens aus formellen Gründen.
Mietrecht
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