Wenn der Haustürschlüssel
oder Wohnungsschlüssel
verloren wurde.
Wird dem Mieter der Haustürschlüssel gestohlen,
ohne dass er seine Sorgfaltspflichten verletzt hat,
dann ist er dem Vermieter gegenüber nicht
schadensersatzpflichtig. Er muss die Kosten für
einen Ersatzschlüssel nicht ersetzen.
Verliert der Mieter seinen Schlüssel schuldhaft, ist
er verpflichtet, den Verlust dem Vermieter
unverzüglich zu melden. Er muss dann für den
Einbau eines neuen Schlosses aufkommen. Aber
nur, wenn der Vermieter tatsächlich das Schloss
austauschen lässt.
Nur, wenn ein Schlüssel missbraucht werden kann,
weil ein Namensschild oder ähnlich Erkenntliches
daran ist, kann der Vermieter Schadensersatz
verlangen, wenn er Kosten für eine neues Schloss
hat.
Wenn ein Hausschlüssel gestohlen wurde, obwohl
der Mieter mit dem Schlüssel sorgfältig
umgegangen ist, kann der Vermieter keinen
Schadensersatz für ein neues Schloss verlangen.
Schlüsselrückhabe bei
Auszug
Kann ein Mieter beim Auszug seine
Wohnungsschlüssel nicht vollzählig zurückgeben,
weil er einen davon verloren hat, muss er dem
Vermieter dann ein komplett neues Schloss mit
Schlüsseln bezahlen.
wenn der Wohnungschlüssel
abbricht
Bricht dem Mieter ein Schlüssel ab, kommt es
darauf an, ob der Mieter sorgfälig mit dem Schlüssel
umgegangen ist. Normalerweise bricht ein
Schlüssel wegen Abnutzung und Materialermüdung
ab, die der Mieter nicht zu vertreten hat.
Deswegen muss der Vermieter auch für die Kosten
der neuen Hausschlüssel aufkommen.
Wie viele
Wohnungsschlüssel muss
der Vermieter dem Mieter
übergeben?
Der Mieter hat Anspruch auf einen zweiten
Wohnungsschlüssel. Das gilt auch dann, wenn das
im Mietvertrag nicht vereinbart ist.
Wie viele Wohnungsschlüssel dem Mieter zu
geben sind, hängt davon ab, wie viele benötigt
werden. Bei Mietwohnungen hängt die
Schlüsselanzahl grundsätzlich von der Anzahl der
Bewohner ab. Auch Kinder haben ein Recht auf
einen eigenen Wohnungsschlüssel.
Einem Alleinstehenden stehen regelmäßig jeweils
mindestens zwei Haus- und zwei
Wohnungsschlüssel zu. Für jeden Mitmieter sind
zusätzlich mindestens je ein Haus- und ein
Wohnungsschlüssel zu übergeben.
Hat der Mieter einen höheren Bedarf an
Schlüsseln, etwa weil er ihn für den Briefträger, den
Pflegedienst oder für Angehörige benötigt, kann er
zusätzliche Schlüssel verlangen.
Schließanlage
Eine Klausel im Mietvertrag, dass der Vermieter
berechtigt ist, die Schließanlage des Hauses auf
Kosten des Mieters auszutauschen, wenn dieser
einen Hausschlüssel verloren hat, ist unwirksam.
Der Vermieter kann keine neue Schließanlage auf
Kosten des Mieters einbauen, wenn der Mieter die
Schlüssel so verloren hat, dass man davon
ausgehen kann, dass kein Schaden entstehen
kann, weil die Schlüssel womöglich in falsche
Hände geraten sind und dadurch dann Schaden
entstehen kann.
Nur, wenn eine missbräuchliche Verwendung der
Hausschlüssel befürchtet werden muss, etwa weil
er zusammen mit Papieren verschwunden ist,
muss der Mieter eine neue Schließanlage zahlen.
Schadensersatz bei Verlust eines
zu einer Schließanlage
gehörenden Schlüssels – BGH
Hat ein Mehrfamilienhaus eine Schließanlage und
ein Mieter kann nach seinem Auszug nicht alle
Schlüssel zurückgeben, weil ein Schlüssel nicht
auffindbar ist, kann der Vermieter die Kosten für
eine neue Schließanlage verlangen.
Dass aber nur, wenn die Schließanlage wirklich
ausgetauscht werden muss, weil Missbrauch durch
einen Schlüssel vermutet werden muss.
Der Mieter muss bei Auszug alle Schlüssel an den
Vermieter oder den Verwalter zurückgeben. Es
reicht nicht aus, sie einfach dem Nachbarn im
Haus zu geben.
Es reicht aber aus, wenn dem Rechtsanwalt des
Vermieters der Schlüssel übergeben wird.
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