Wird dem Mieter einer Wohnung der
Haustürschlüssel gestohlen, ohne dass er
seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, so ist
er dem Vermieter gegenüber nicht
schadensersatzpflichtig, insbesondere
schuldet er nicht die Kosten für einen
Ersatzschlüssel. Amtsgericht Hamburg
Kann ein Mieter beim Auszug seine
Hausschlüssel nicht vollzählig zurückgeben,
weil er einen davon verloren hat, muss er dem
Vermieter dann ein komplett neues Schloss
mit Schlüsseln bezahlen.
Ein Vermieter kann nach Beendigung des
Mietverhältnisses vom Mieter eine
Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe
der vereinbarten Miete verlangen, wenn der
Mieter die Wohnung nach Beendigung des
Mietverhältnisses nicht zurückgibt.
Wie viele Hausschlüssel dem Mieter
zustehen, hängt davon ab, wie viele der
Mieter benötigt. Bei Mietwohnungen hängt die
Schlüsselanzahl grundsätzlich von der Anzahl
der Bewohner ab.
Einem Alleinstehenden stehen regelmäßig
jeweils mindestens zwei Haus- und zwei
Wohnungsschlüssel zu. Für jeden Mitmieter
sind zusätzlich mindestens je ein Haus- und
ein Wohnungsschlüssel zu übergeben.
Hat der Mieter einen höheren Bedarf an
Schlüsseln, etwa weil er ihn für den
Briefträger, den Pflegedienst oder für
Angehörige benötigt, kann er zusätzliche
Schlüssel verlangen.
Auch für Notfälle ist der Vermieter nicht
berechtigt, einen Schlüssel für die
Mietwohnung zurückzubehalten.
Kommt
einem
Mieter ein
Hausschlüssel abhanden, ist er verpflichtet,
den Verlust dem Vermieter unverzüglich zu
melden. Trifft den Mieter am Schlüsselverlust
ein Verschulden, muss er für den Einbau
eines neuen Schlosses aufkommen, wenn der
Vermieter es tatsächlich austauschen lässt.
Eine Schadensersatzpflicht des Mieters
kommt nur in Betracht, wenn der verlorene
Schlüssel auch tatsächlich missbraucht
werden kann, um in die Mietwohnung zu
gelangen. Für eine Entlastung des Mieters
reicht es, wenn er angibt, dass der Schlüssel
kein Namensschild hatte.
Wenn ein Hausschlüssel gestohlen wurde,
obwohl der Mieter mit dem Schlüssel
sorgfältig umgegangen ist, muss der
Vermieter für die Kosten aufkommen und
kann vom Mieter keinen Schadensersatz für
ein neues Schloss verlangen.
wenn der Schlüssel abbricht
Bricht dem Mieter ein Schlüssel ab, so kommt
es darauf an, ob der Mieter sorgfaltswidrig
gehandelt hat. Normalerweise bricht ein
Schlüssel wegen Abnutzung und
Materialermüdung ab, die der Mieter nicht zu
vertreten hat. In den seltensten Fällen bricht
ein Schlüssel ab, weil mit diesem
unsachgemäß umgegangen wurde.
Deswegen muss der Vermieter für die Kosten
der neuen Hausschlüssel aufkommen.
Wer seine Mietwohnung kündigt, muss für
eine ordnungsgemäße Schlüsselrückgabe an
den Vermieter sorgen.
Der Mieter hat Anspruch auf einen zweiten
Hausschlüssel.
Das gilt auch dann, wenn das im Mietvertrag
nicht vereinbart ist. Sollte der überlassene
Hausschlüssel verloren gehen, dann muss
sich der Schadensersatz auf ein wirtschaftlich
vertretbares Niveau begrenzen. Für einen
elektronischen Plastikchip sind 30 Euro
Listenpreis angebracht, aber nicht mehr. AG
Neukölln
Eine Mietvertragsklausel, wonach der
Vermieter immer berechtigt ist, die
Schließanlage des Hauses auf Kosten des
Mieters auszutauschen, wenn dieser einen
Hausschlüssel verloren hat, ist unwirksam,
entschied das Landgericht Berlin
Werden dem Mieter im Zuge der Vermietung
einer Wohnung Hausschlüssel übergeben, so
hat er bezüglich dieser Schlüssel aber eine
Obhutspflicht.
Verletzt er diese Obhutspflicht durch Verlust
des Schlüssels, so haftet er auf
Schadensersatz, wenn ihm ein
Verschuldensvorwurf gemacht werden kann.
Amtsgericht Hamburg
Der Mieter muss bei Auszug alle Schlüssel
an den Vermieter oder den Verwalter
zurückgeben. Es reicht nicht aus, wenn er
sie bei einem anderen Mieter im Haus
abgibt (AG Tempelhof-Kreuzberg).
Es reicht aber auch aus, wenn dem
Rechtsanwalt des Vermieters der Schlüssel
übergeben wird (LG Mannheim) oder dem
Hausmeister (LG Osnabrück)
Der Vermieter kann grundsätzlich keine neue
Schließanlage auf Kosten des Mieters
einbauen, wenn der Mieter die Schlüssel unter
Umständen verloren hat, die die Annahme
rechtfertigen, dass die Schlüssel keinen
Schaden mehr anrichten können, indem sie in
falsche Hände geraten.
Nur, wenn eine missbräuchliche Verwendung
der Hausschlüssel befürchtet werden muss,
etwa weil er zusammen mit aussagekräftigen
Papieren verschwunden ist, muss der Mieter
eine neue Schließanlage zahlen. (KG Berlin).
Nur wenn im Mietvertrag oder der Satzung der
WEG vereinbart wurde, hat der Vermieter bzw.
die WEG Anspruch auf Ersatz der Kosten für
den Austausch der Schließanlage bei einem
Verlust des Schlüssels durch den Mieter oder
einen der Eigentümer.
Schadensersatz bei Verlust eines zu einer
Schließanlage gehörenden Schlüssels –
BGH
Hat ein Mehrfamilienhaus eine Schließanlage
und ein Mieter kann nach seinem Auszug nicht
alle Schlüssel zurückgeben, weil ein Schlüssel
nicht auffindbar ist, kann der Vermieter die
Kosten für eine neue Schließanlage
verlangen.
Diese Schadensersatzansprüche bestehen
aber nicht, wenn die Schließanlage der
Wohnungseigentumsanlage tatsächlich nicht
insgesamt ausgetauscht worden ist. Ein
Kostenvoranschlag reicht auch nicht aus, um
eine Kostenerstattung zu verlangen.
RECHT - GESETZE - SOZIALES
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