Wenn der Haustürschlüssel 
  oder Wohnungsschlüssel 
  verloren wurde.
  Wird dem Mieter der Haustürschlüssel gestohlen, 
  ohne dass er seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, 
  dann ist er dem Vermieter gegenüber nicht 
  schadensersatzpflichtig. Er muss die Kosten für 
  einen Ersatzschlüssel nicht ersetzen.
  Verliert der Mieter seinen Schlüssel schuldhaft, ist 
  er verpflichtet, den Verlust dem Vermieter 
  unverzüglich zu melden. Er muss dann für den 
  Einbau eines neuen Schlosses aufkommen. Aber 
  nur, wenn der Vermieter tatsächlich das Schloss 
  austauschen lässt. 
  Nur, wenn ein Schlüssel missbraucht werden 
  kann, weil ein Namensschild oder ähnlich 
  Erkenntliches daran ist, kann der Vermieter 
  Schadensersatz verlangen, wenn er Kosten für 
  eine neues Schloss hat.
  Wenn ein Hausschlüssel gestohlen wurde, obwohl 
  der Mieter mit dem Schlüssel sorgfältig 
  umgegangen ist, kann der Vermieter keinen 
  Schadensersatz für ein neues Schloss verlangen.
  Schlüsselrückhabe bei 
  Auszug
  Kann ein Mieter beim Auszug seine 
  Wohnungsschlüssel nicht vollzählig zurückgeben, 
  weil er einen davon verloren hat, muss er dem 
  Vermieter dann ein komplett neues Schloss mit 
  Schlüsseln bezahlen.
  
  
  
  wenn der Wohnungschlüssel 
  abbricht 
  Bricht dem Mieter ein Schlüssel ab, kommt es 
  darauf an, ob der Mieter sorgfälig mit dem 
  Schlüssel umgegangen ist. Normalerweise bricht 
  ein Schlüssel wegen Abnutzung und 
  Materialermüdung ab, die der Mieter nicht zu 
  vertreten hat. 
  Deswegen muss der Vermieter auch für die Kosten 
  der neuen Hausschlüssel aufkommen.
  
 
  
Wie viele 
  Wohnungsschlüssel muss 
  der Vermieter dem Mieter 
  übergeben?
  Der Mieter hat Anspruch auf einen zweiten 
  Wohnungsschlüssel. Das gilt auch dann, wenn das 
  im Mietvertrag nicht vereinbart ist. 
  Wie viele Wohnungsschlüssel dem Mieter zu 
  geben sind, hängt davon ab, wie viele benötigt 
  werden. Bei Mietwohnungen hängt die 
  Schlüsselanzahl grundsätzlich von der Anzahl der 
  Bewohner ab. Auch Kinder haben ein Recht auf 
  einen eigenen Wohnungsschlüssel.
  Einem Alleinstehenden stehen regelmäßig jeweils 
  mindestens zwei Haus- und zwei 
  Wohnungsschlüssel zu. Für jeden Mitmieter sind 
  zusätzlich mindestens je ein Haus- und ein 
  Wohnungsschlüssel zu übergeben.
  Hat der Mieter einen höheren Bedarf an Schlüsseln, 
  etwa weil er ihn für den Briefträger, den 
  Pflegedienst oder für Angehörige benötigt, kann er 
  zusätzliche Schlüssel verlangen. 
  Schließanlage
  Eine Klausel im Mietvertrag, dass der Vermieter 
  berechtigt ist, die Schließanlage des Hauses auf 
  Kosten des Mieters auszutauschen, wenn dieser 
  einen Hausschlüssel verloren hat, ist unwirksam.
  Der Vermieter kann keine neue Schließanlage auf 
  Kosten des Mieters einbauen, wenn der Mieter die 
  Schlüssel so verloren hat, dass man davon 
  ausgehen kann, dass kein Schaden entstehen 
  kann, weil die Schlüssel womöglich in falsche 
  Hände geraten sind und dadurch dann Schaden 
  entstehen kann.
  Nur, wenn eine missbräuchliche Verwendung der 
  Hausschlüssel befürchtet werden muss, etwa weil 
  er zusammen mit Papieren verschwunden ist, muss 
  der Mieter eine neue Schließanlage zahlen. 
  Schadensersatz bei Verlust eines 
  zu einer Schließanlage 
  gehörenden Schlüssels – BGH 
  Hat ein Mehrfamilienhaus eine Schließanlage und 
  ein Mieter kann nach seinem Auszug nicht alle 
  Schlüssel zurückgeben, weil ein Schlüssel nicht 
  auffindbar ist, kann der Vermieter die Kosten für 
  eine neue Schließanlage verlangen. 
  Dass aber nur, wenn die Schließanlage wirklich 
  ausgetauscht werden muss, weil Missbrauch durch 
  einen Schlüssel vermutet werden muss.
 
 
  Der Mieter muss bei Auszug alle Schlüssel an den 
  Vermieter oder den Verwalter zurückgeben. Es 
  reicht nicht aus,  sie einfach dem Nachbarn im 
  Haus zu geben.
  Es reicht aber aus, wenn dem Rechtsanwalt des 
  Vermieters der Schlüssel übergeben wird.
 
  
  
  
 
 
 
 
 
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