Die Verfliesung im Badewannenbereich und die Anbringung einer Badewannenverkleidung ist eine Wohnwertverbesserung (LG Berlin) Ein Vermieter könnte die Miete wegen Modernisierung erhöhen. Duschen in der Badewanne muss möglich sein, ohne dass sich Feuchtigkeitsschäden bilden. Sonst liegt ein Mangel vor (LG Bochum). Der Mieter ist dann nicht schadensersatzpflichtig bei Schimmelbildung. Er könnte sogar eine Mietminderung geltend machen.Der Einbau einer Badewanne anstelle einer Dusche ist keine Modernisierung (AG Schöneberg).Defekter Badewannenabfluss: 3 Prozent Mietminderung (AG Schöneberg)Die Beschränkung der Mitbenutzbarkeit der Badewanne auf wenige Stunden freitags und samstags: rechtfertigt 23 Prozent Mietminderung (AG Helmstedt).Es kann prinzipiell nicht vorgeschrieben werden, wann ein Mieter duschen oder baden darf. Das gilt auch nachts.Ist in einer Mietwohnung die einzig vorhandene Badewanne nicht nutzbar, dann kann der Mieter die Miete um 33 Prozent mindern. Amtsgericht Köln Bei einer unzumutbar aufgerauten Badewanne kann die Miete nur um 3% gemindert werden. Mietminderung AG Gronau
Gerichte haben auch folgende Entscheidungen zur Mietminderung
getroffen:
- Wenn die Dusche defekt ist und der Boden deswegen nass wird( 3 Prozent Mietminderung)
Wenn die Oberfläche der Badewanne stark aufgerauht, weil sie der Mieter jahrelang nicht ordnungsgemäß gereinigt hat, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen (LG Düsseldorf).Bei Badwannen, die schon älter sind und auch schon von unterschiedlichen Mietern genutzt wurden, sind Verschleißerscheinungen ganz normal. Das gilt in erster Linie für Absplitterungen der Emaille. Denn dadurch entsteht auch der aufgerauhte Untergrund. Der Vermieter kann für alte aufgerauhte Badewannen keinen Schadensersatz verlangen. (s.a.LG Köln).Es ist also immer zu entscheiden, ob es sich um Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch handelt, oder um Beschädigungen die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.Lässt der Vermieter einen Acryleinsatz installieren, der die Wanne um ca. 20 cm verkleinert, ist eine Mietminderung der Miete berechtigt, obwohl auch eine kürzere Badewanne voll benutzbar ist (AG Dortmund)Ein Mieter kann vom Vermieter nicht verlangen, dass dieser die Badewanne erneuert oder gar eine neue Wanne einbaut. Auch dann nicht, wenn die Badewanne bereits abgenutzt ist. Nur, wenn die Badewanne nach weiterer Nutzung dann so weit abgenutzt ist, dass sie gar nicht mehr in Gebrauch genommen werden kann, muss der Vermieter Abhilfe schafften. (s.a.AG Coesfeld)
Wenn die Oberfläche der Badewanne stark aufgerauht, weil sie der Mieter jahrelang nicht ordnungsgemäß gereinigt hat, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen (LG Düsseldorf).Bei Badwannen, die schon älter sind und auch schon von unterschiedlichen Mietern genutzt wurden, sind Verschleißerscheinungen ganz normal. Das gilt in erster Linie für Absplitterungen der Emaille. Denn dadurch entsteht auch der aufgerauhte Untergrund. Der Vermieter kann für alte aufgerauhte Badewannen keinen Schadensersatz verlangen. (s.a.LG Köln).Es ist also immer zu entscheiden, ob es sich um Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch handelt, oder um Beschädigungen die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.Lässt der Vermieter einen Acryleinsatz installieren, der die Wanne um ca. 20 cm verkleinert, ist eine Mietminderung der Miete berechtigt, obwohl auch eine kürzere Badewanne voll benutzbar ist (AG Dortmund)Ein Mieter kann vom Vermieter nicht verlangen, dass dieser die Badewanne erneuert oder gar eine neue Wanne einbaut. Auch dann nicht, wenn die Badewanne bereits abgenutzt ist. Nur, wenn die Badewanne nach weiterer Nutzung dann so weit abgenutzt ist, dass sie gar nicht mehr in Gebrauch genommen werden kann, muss der Vermieter Abhilfe schafften. (s.a.AG Coesfeld)
Die Verfliesung im Badewannenbereich und die Anbringung einer Badewannenverkleidung ist eine Wohnwertverbesserung (LG Berlin) Ein Vermieter könnte die Miete wegen Modernisierung erhöhen. Duschen in der Badewanne muss möglich sein, ohne dass sich Feuchtigkeitsschäden bilden. Sonst liegt ein Mangel vor (LG Bochum). Der Mieter ist dann nicht schadensersatzpflichtig bei Schimmelbildung. Er könnte sogar eine Mietminderung geltend machen.Der Einbau einer Badewanne anstelle einer Dusche ist keine Modernisierung (AG Schöneberg).Defekter Badewannenabfluss: 3 Prozent Mietminderung (AG Schöneberg)Die Beschränkung der Mitbenutzbarkeit der Badewanne auf wenige Stunden freitags und samstags: rechtfertigt 23 Prozent Mietminderung (AG Helmstedt).Es kann prinzipiell nicht vorgeschrieben werden, wann ein Mieter duschen oder baden darf. Das gilt auch nachts.Ist in einer Mietwohnung die einzig vorhandene Badewanne nicht nutzbar, dann kann der Mieter die Miete um 33 Prozent mindern. Amtsgericht Köln Bei einer unzumutbar aufgerauten Badewanne kann die Miete nur um 3% gemindert werden. Mietminderung AG Gronau
Gerichte haben auch folgende Entscheidungen
zur Mietminderung getroffen:
- Wenn die Dusche defekt ist und der Boden deswegen nass wird( 3 Prozent Mietminderung)