Soweit der Mieter für diesen Monat die
Miete bereits gezahlt habe, könne er die
Mietzahlung nicht mehr mindern. BGH
Kennt ein Mieter nach einem
Eigentümerwechsel der Mietwohnung weder
Namen noch Adresse des neuen Eigentümers,
so kann er vorübergehend die Mietzahlungen
zurückhalten. Die Miete muss erst dann
gezahlt werden, wenn der neue Vermieter
unter Bezeichnung seiner Rechtsstellung an
den Mieter herantritt.
Verstirbt der Vermieter, sollte der Mieter
trotzdem die Miete auf das Konto des
Vermieters weiterhin überweisen. Denn es ist
nicht Aufgabe des Mieters, nach Erben zu
forschen. Alle Belege aufheben.
Seit dem 01.09.2001 ist gesetzlich bestimmt,
dass der Mieter die vereinbarte Miete zu
Beginn eines Monats, spätestens aber bis zum
3. Werktag zu zahlen hat.
Ab dem 4. Werktag schuldet der Mieter, wenn
es sich um ein Wohnraummietverhältnis
handelt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz. Handelt es sich um einen
Gewerbemieter und sind Mieter und Vermieter
Unternehmer, so schuldet dieser ab dem 4.
Werktag 8 Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz.
Jetzt ist der Samstag (im Mietrecht) inzwischen
kein Werktag mehr. Nach einem BGH-Urteil
steht jetzt fest, dass bei der Berechnung der
Zahlungsfrist von drei Werktagen der Samstag
nicht als Werktag mitzuzählen ist.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)
Ist beispielsweise der 1. September ein
Samstag, muss die Miete erst am kommenden
Mittwoch, also am 5. September auf dem
Konto sein.
Dass der Werktag kein Samstag ist, gilt aber
nur für die Mietzahlung und nicht für die
Berechnung der Kündigungsfrist. Bei der
Kündigung gilt der Samstag weiterhin als
Werktag.
Rechtzeitigkeit der Mietzahlung
In § 556b Abs. 1 BGB ist bestimmt, dass die
Miete zu Beginn, spätestens bis zum dritten
Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte zu
entrichten ist. Es kommt nicht darauf an, dass
die Miete bis zum dritten Werktag des
vereinbarten Zeitabschnitts auf dem Konto des
Vermieters eingegangen ist. Es genügt, dass
der seiner Bank den Zahlungsauftrag bis zum
dritten Werktag des vereinbarten
Zeitabschnitts erteilt hat.
Die meisten Formularmietverträge enthalten
Klauseln wie „Für die Rechtzeitigkeit der
Zahlung kommt es nicht auf die Absendung,
sondern auf den Eingang des Geldes an. Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass
diese Regelung wegen unangemessener
Benachteiligung des Mieters unwirksam ist,
weil der Mieter dann auch das Risiko trägt,
dass die Bank verspätet überweist und er
deswegen mit eine Kündigung rechnen muss.
Ä.a. BGH
In den Mietvertrag gehört eine Klausel, in der
steht, auf welches Konto der Mieter die Miete
zu überweisen hat oder ob der Vermieter zum
Einzug berechtigt sein soll.
Die formularmietvertragliche, unwiderrufliche
Ermächtigung des Vermieters zum
Lastschrifteneinzug der monatlichen Miete ist
unwirksam. AG Hamburg
Ein Vermieter kann also den Mieter nicht
zwingen, dass er die Miete abbuchen lassen
muss. Der Mieter muss immer die Möglichkeit
bekommen, die Miete überweisen zu können.
Die mietvertragliche Vereinbarung, wonach
der Mieter die Miete monatlich im Voraus zu
entrichten hat, ist für wenn sie alleine im
Vertrag steht nicht, zu beanstanden.
Trifft diese Regelung jedoch mit den in den
meisten Formularverträgen enthaltenen
Klauseln zusammen, nach denen der Mieter
mit einer Forderung wegen Schadensersatz
aufgrund eines Mangels der Mietsache gar
nicht oder erst einen Monat nach schriftlicher
Anzeige aufrechnen darf, ist das rechtlich
unzulässig.
Durch das Zusammentreffen der
Vorauszahlungs- mit der
Aufrechnungsverbotsklausel werde das
Minderungsrecht des Mieters zumindest für
den Monat, in dem ein Mangel auftritt, in
unzulässiger Weise beschränkt.
Handwerker
Wenn Mieter Handwerker den Zutritt zur
Wohnung verweigern, obwohl diese im Auftrag
des Vermieters Arbeiten erledigen wollen,
dann das eine fristlose Kündigung zur Folge
haben. Wenn es sich um umfangreiche
Modernisierungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen handelt, müssen
Mieter es auch dulden, für die Zeit in ein Hotel
zu ziehen.
Die Mieter müssen also schon mit einer
Kündigung rechnen, bevor sie sich überhaupt
informieren können, ob diese Arbeiten
notwendig sind und ob sie Modernisierungen
und Instandhaltungen dulden müssen. Der
Vermieter muss diese Arbeiten aber
ankündigen. Urteil des Bundesgerichtshofs
(BGH).
RECHT - GESETZE - SOZIALES
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