Man ist auch nicht verpflichtet, seinen
Wohnungsschlüssel Nachbarn im Haus zu
überlassen. Der Vermieter muss akzeptieren,
wenn der Mieter kein Vertrauen zu seinen
Nachbarn hat.
Es könnte ja sein, man ist erst vor kurzem
eingezogen und kennt noch niemanden so richtig.
Aber auch so, muss niemand seinen Schlüssel
weggeben. Das kann auch ohne Grund abgelehnt
werden.
Etwas anderes ist es, wenn der Mieter
Ablesetermine einfach nicht wahrnimmt, weil er
sich nicht darum kümmert. Dann muss er zahlen.
Die Ablesefirma darf dann Schadensersatz oder
den Ersatz für Fahrtkosten verlangen.
Wenn der Ablesetermin versäumt
wird
Wer drei Mal den Ablesetermin bewusst und mit
eigenem Verschulden versäumt hat, muss sich
notfalls gefallen lassen, dass die Ablesung
geschätzt wird.
Für Berufstätige gilt, dass durchaus verlangt
werden kann, dass sie einen Ablesetermin für die
Heizung auch tagsüber wahrnehmen müssen. Ein
Mieter kann also nicht verlangen, dass die
Ablesefirma erst abends kommt.
Wenn Mieter gar keine Möglichkeit haben, zu
Hause zu sein oder Nachbarn einen Schlüssel zu
hinterlegen, dann müssen sie damit rechnen, dass
der Verbrauch geschätzt wird, wenn nicht
abgelesen werden kann.
Aber: Wird der erste Ablesetermin
versäumt, darf nur geschätzt werden,
wenn der Mieter das Ablesen schuldhaft
nicht möglich gemacht hat.
Auch ein Ersatztermin muss mindestens 14 Tage
später liegen.
Prinzipiell gilt:
Der Mieter hat die Pflicht, einen Heizungsableser
in die Wohnung zu lassen,
(Bundesverfassungsgericht).
Weigert sich der Mieter, kann der Vermieter vor
Gericht gehen und die Wohnung zwangsweise
öffnen lassen oder den Heizungsverbrauch
schätzen.
Auch an Samstagen wird von vielen Firmen
abgelesen. Es ist jedoch nicht möglich den
Ablesetermin für die Heizung auf Wunsch des
Bewohners oder der Hausverwaltung bzw. des
Vermieters auf einen Samstag zu legen.
Die Kosten für den zweiten Ablesetermin muss der
Mieter nicht zahlen
Man muss allerdings angeben, warum man den
ersten Termin nicht einhalten kann. Anerkannte
Gründe sind, Krankheit, man ist im Urlaub oder
auch sonstige Gründe, die es nicht möglich
machen, zu Hause zu sein.
Ablesung durch Wärmemessdienst
Sollte eine Firma eine Klausel in ihren allgemeinen
Geschäftsbedingungen haben, die besagt, dass
bei einem Zusatztermin (weil der Mieter an dem
eigentlichen Termin nicht zu Hause sein kann) die
Fahrtkosten und auch der Aufwand gezahlt werden
muss, ist diese Klausel unwirksam.
Der Termin für die Ablesungen der Heizung muss
mindestens 10 bis 14 Tage vorher angegeben
werden. Dann hat man auch genug Zeit, der
Ablesefirma mitzuteilen, dass man zu diesem
Termin nicht zu Hause ist.
Wer das der Firma rechtzeitig mitteilt, muss für
einen zweiten oder sogar eine dritten Ablesetermin
nichts bezahlen. Aushänge im Haus weisen
meistens darauf aber nicht hin.
Ablesetermin der Heizung für
Berufstätige
Als Berufstätiger Mieter muss man auch
Ablesetermine während der Werkszeiten
hinnehmen.
Die Kosten für die Heizungsablesung können
Vermieter über die Nebenkosten auf die Mieter
umlegen.
Die Kosten können zwischen 30 Euro und 100
betragen.
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