Solange der Heizungsausfall andauert, kann der
Mieter die Miete mindern. Ist die Wohnung während
der Heizperiode nicht beheizbar, rechtfertigt das
eine Mietminderung von 75 %.
Der Mieter kann zusätzlich Schadenersatz
verlangen, wenn er Elektro-Heizöfen anschaffen
muss. Der Vermieter muss dann die
Anschaffungskosten dieser Heizöfen zahlen und
den zusätzlichen Stromverbrauch.
Wenn die Wohnung gar nicht nicht mehr nutzbar
ist, kann die Miete sogar um 100 Prozent gemindert
werden.
Mindesttemperatur in eine
Mietwohnung
Während der Heizperiode muss die zentrale
Heizungsanlage so eingestellt sein, dass eine
Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20
und 22 Grad erreicht werden kann.
Aber nicht rund um die Uhr. Zwischen 23.00 bzw.
24.00 und 6.00 Uhr, reichen auch 18 Grad Celsius
aus.
Mietminderung bei
Heizungsausfall
Bei einer Zimmertemperatur von tagsüber nur 16
bis 18° ist eine Mietminderung von 20 % möglich.
Fällt im Winter die Heizung aus, ist eine
Mietminderung von 50 % angemessen.
Wird im Sommer bei Außentemperaturen zwischen
13 und 17° nicht geheizt, ist eine Mietminderung
von 50 % angemessen.
Vermieter informieren!
Werden die Mindesttemperaturen im Winter nicht
erreicht oder fällt die Heizung aus, muss der
Vermieter sofort informiert werden. Der Vermieter
muss Abhilfe schaffen. Selbst für Abhilfe schaffen
oder einen Handwerker beautragen.
Der Mieter muss nicht bis zum Wochenanfang
warten und in der Wohnung frieren, wenn der
Vermieter ab Wochenende nicht erreichbar ist.
In Notfällen kann der Mieter selbst die Handwerker
bestellen. Der Vermieter muss aber nur die
notwendigen Kosten ersetzen. Kann ein
Heizkörper repariert werden, darf der Mieter nicht
den Austausch des Heizkörpers in Auftrag geben.
In dringenden Notfällen (Heizungsausfall im
Winter), wenn der Vermieter trotz Mängelanzeige
und Meldung keine Reparatur in Auftrag gibt und
nichts unternimmt, kann der Mieter auch zur
Selbsthilfe greifen.
Klopfgeräusche in der
Heizung
Wenn die Zentralheizung nachts und früh morgens
unzumutbare Klopfgeräusche macht, kann der
Mieter die Miete mindern. Gehen von der Heizung
im Schlafzimmer deutlich hörbare Tick- und
Knackgeräusche aus, so berechtigt das auch zu
einer Mietminderung.
Wenn die Heizung nachts
laut brummt
Dieses Heizungsgeräusch ist aber kein
ausreichender Grund für eine Mietminderung.
Wenn das Geräusch unter dem Grenzwert von 30
Dezibel, liegt.
Heizungausfall
Mietminderung wegen
defekter Heizung
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