Mögliche Ursachen:

Renovierungsarbeiten kalte Außenwände mit Wärmebrücken, daher Vergrauungs-Effekt vorwiegend in den Wintermonaten Dachschrägen als Prallwand für den mit der warmen Luft aufsteigenden Staub Zigarettenrauch oder Kerzen oder Ruß durch die Außenluft Teppichböden mit Faserfreisetzung häufige Anwendung von Reinigungsmitteln chemische Reaktion über Weichmacher und Alkohole in der Raumluft chemische Reaktion an heißen Kontaktflächen Innenraumausstattung (Materialien, die zusätzlich Weichmacher abgeben, wie Laminat, PVC, Teppichboden, Paneele) Dauerflamme eines Gasboilers sehr hohe Vorlauftemperatur Luftfeuchtigkeit elektrostatische Aufladungen durch Wohnmaterialien

Mietminderung wegen Fogging

Sind die Wände in der Wohnung schwarz (Fogging) und es ist unklar, wo die Ursache liegt, dann muss der Vermieter klären, worum es sich dabei handelt. Behauptet der Vermieter, dass dem Mieter am Fogging ein Verschulden trifft, dann muss er das beweisen können. Nicht der Mieter muss also nachweisen, dass er nichts für die schwarzen Wände kann. Beim Fogging färben sich große Teile der Wohnung plötzlich schwarz, ohne dass man genau weiß, warum. Die Ursache kann vielfältig sein. Oft spielen mehrere Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel offenes Feuer (auch Kerzenlicht kann genügen), verklebte Teppiche, mit schwerflüchtigen Klebstoffen verleimte Möbel und so fort.

Der Vermieter ist zur Instandsetzung nach

Schäden wegen Verschwärzung einer Wohnung

verpflichtet“, wenn er „Baumängel als Ursache

hierfür nicht ausräumen kann“

Tritt in einer Wohnung Fogging auf, so ist das ein Mangel. Bleibt die Ursache unklar, so geht das zu Lasten des Vermieters. Es gelten dieselben Grundsätze wie bei den Feuchtigkeitsschäden. Der Mieter kann eine Mietminderung gelten machen, wenn er die Ursache nicht zu vertreten hat. Ein Mieter erhielt in einem Fall mit starkem Fogging eine Mietminderung von 14 %. Das Landgericht Düsseldorf sprach einem Mieter zehn Prozent Mietminderung wegen Fogging zu.
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Mietminderung wegen Fogging

Sind die Wände in der Wohnung schwarz (Fogging) und es ist unklar, wo die Ursache liegt, dann muss der Vermieter klären, worum es sich dabei handelt. Behauptet der Vermieter, dass dem Mieter am Fogging ein Verschulden trifft, dann muss er das beweisen können. Nicht der Mieter muss also nachweisen, dass er nichts für die schwarzen Wände kann. Beim Fogging färben sich große Teile der Wohnung plötzlich schwarz, ohne dass man genau weiß, warum. Die Ursache kann vielfältig sein. Oft spielen mehrere Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel offenes Feuer (auch Kerzenlicht kann genügen), verklebte Teppiche, mit schwerflüchtigen Klebstoffen verleimte Möbel und so fort.

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