Mögliche Ursachen:
vorausgegangene Renovierungsarbeiten bzw.
Neubau:
kalte Außenwände mit Wärmebrücken, daher
Vergrauungs-Effekt vorwiegend in den
Wintermonaten
Dachschrägen als Prallwand für den mit der
warmen Luft aufsteigenden Staub
Rußquellen in der Wohnung wie
Zigarettenrauch oder Kerzen oder Ruß durch
die Außenluft
Teppichböden mit Faserfreisetzung
häufige Anwendung von Reinigungsmitteln
chemische Reaktion über Weichmacher und
Alkohole in der Raumluft
chemische Reaktion an heißen Kontaktflächen
Innenraumausstattung (Materialien, die
zusätzlich Weichmacher abgeben, wie
Laminat, PVC, Teppichboden, Paneele)
Dauerflamme eines Gasboilers
sehr hohe Vorlauftemperatur
sonstige raumklimatische und
Witterungseinflüsse wie Luftfeuchtigkeit
elektrostatische Aufladungen durch
Wohnmaterialien, Abschirmungen,
Fensterbeschichtungen etc.
Der Vermieter ist zur Instandsetzung nach
Schäden wegen Verschwärzung einer
Wohnung verpflichtet“, wenn er
„Baumängel als Ursache hierfür nicht
ausräumen kann“ (AG Hamburg).
Tritt in einer Wohnung Fogging auf, so ist das
als Mangel zu bewerten. Bleibt die Ursache
unklar, so geht dies zu Lasten des Vermieters
(LG Berlin).
Es gelten dieselben Grundsätze wie bei den
Feuchtigkeitsschäden.
Der kann eine Mietminderung gelten machen,
wenn er die Ursache nicht zu vertreten hat.
Ein Mieter erhielt in einem Fall mit starkem
Fogging vom LG Ellwangen eine
Mietminderung in Höhe von 14 % der Miete
zugesprochen (LG Ellwangen/Jagst).
Das Landgericht Düsseldorf sprach einem
Mieter zehn Prozent Mietminderung wegen
Fogging zu.
Asbest ist
nicht
zwingend
ein
Mietmangel – LG Berlin /2015
Wurden in einer Mietwohnung asbesthaltige,
aber unbeschädigte Bodenfliesen verlegt, liegt
kein Mietmangel vor, wenn die Gefahr, dass
Asbest frei wird, nur im Falle der Beschädigung
der Fliesen besteht.
Sind die Wände in der Wohnung schwarz
(Fogging) und es ist unklar, wo die Ursache
liegt, dann muss der Vermieter klären, worum
es sich dabei handelt.
Behauptet der Vermieter, dass dem Mieter
am Fogging ein Verschulden trifft, dann
muss er das beweisen können.
Nicht der Mieter muss also nachweisen,
dass er nichts für die schwarzen Wände
kann.
Beim Fogging färben sich große Teile der
Wohnung plötzlich schwarz, ohne dass man
genau weiß, warum. Die Ursache kann
vielfältig sein. Oft spielen mehrere Faktoren
eine Rolle, wie zum Beispiel offenes Feuer
(auch Kerzenlicht kann genügen), verklebte
Teppiche, mit schwerflüchtigen Klebstoffen
verleimte Möbel und so fort.
RECHT - GESETZE - SOZIALES
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