Kündigung Mietvertrag
Abflussverstopfung , Abfluss verstopft
Abnahmeprotokoll Mietwohnung
Abwasserkosten
Ameisen- Mietminderung
Aufzugskosten, Betriebskosten
Abmahnung vor Kündigung
Abrechnung Betriebskosten
Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch
Abstandszahlung an Vormieter
Auszug vor Mietende
Aufnahme Lebensgefährte in den
Mietvertrag
Badewanne
Badezimmer, Duschen
Balkon, besenrein Wohnung übergeben
Besichtigungsrecht Vermieter
Besuchsrecht Mietwohnung
Betriebskosten/ Abrechnung
Bleigehalt im Wasser Mietminderung
Urteile
Dachrinne
Dübellöcher bohren
Einbauküche
Eigenbedarf Kündigung
Einrichtung normale Abnutzung
Einschreiben Kündigung Mietvertrag
Fahrstuhlkosten
Fenster
Feuchtigkeit, Wohnung feuchte Wände
Mieter, Recht auf Antenne
Maklerkosten, Vermittlung Mietvertrag
Modernisierung
Müll
Nachmieter/ Nachmieterklausel
Nachbarn/ Hausordnung
Parkett
Parkplatz
Renovierung bei Auszug
Rückgabe der Wohnung
Schimmel und Feuchtigkeit
Ungezieferbekämpfung
Schönheitsreparaturen
Schneebeseitigung
Staffelmiete
Streupflicht
Strom, Vermieter zahlt nicht
Toilette
Garten
Garage
Gartennutzung Vereinbarung
Graffiti Mietminderung
Grundsteuer Nachzahlung
Grillen
Gewerberaum, Mieterhöhung-
Kündigungsfrist Gewerberaum
Hausmeisterkosten, Hausmeister,
Kosten als Nebenkosten
Hausordnung, Nichteinhaltung der
Hausordnung
Hundehaltung
Haustierhaltung, Verbot Hautiere im
Mietvertrag
Heizung
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Instandsetzung
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Katzen, Katzenhaltung im Mietvertrag
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Kleinreparaturen, Mietminderung
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Küche, Kündigung Mietvertrag
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Kündigung fristlos
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Mietminderungen, Mietminderung
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Ungezieferbekämpfung
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Vorauszahlungen
Verteilerschlüssel
Warmwasser
Wohngemeinschaft/ Mietvertrag
Rückforderung von Nebenkosten
wegen fehlender Endabrechnung
Mietminderung wegen Fogging
Anspruch Wasserzähler
Zeitmietvertrag
Nebenkostenabrechnung Vorlage
Kündigung Mietvertrag Zeitpunkt
Ablesetermin Heizung, Berufstätige
Urteile Mietrecht:
Kündigung Mietvertrag
Die Kündigung des Mietvertrags ist deswegen ein einseitiges Rechtsgeschäft, da die
Kündigung nur von einer Vertragspartei erklärt werden kann. Die Kündigung des
Mietvertrages enthält eine Willenserklärung, die auf die einseitige Aufhebung des
Mietvertrags gerichtet ist. Die Kündigung des Mietvertrages ist eine einseitige
empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird erst mit Zugang beim Mieter bzw.
Vermieter wirksam. Die Kündigung ist in die Zukunft gerichtet und grundsätzlich
bedingungsfeindlich.
Für Mieter und Vermieter besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag ordentlich oder
außerordentlich zu kündigen. In beiden Fällen muss für die Kündigung ein bestimmter
Grund vorliegen. Für die ordentliche Kündigung gibt es bestimmte Kündigungsfristen.
Kündigung Mietvertrag, zu welchem Zeitpunkt?
Zulässig ist die Kündigung des Mietvertrages immer spätestens am dritten
Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats. Auch
der Samstag ist ein Werktag. Ist ein Samstag allerdings der dritte Werktag, so
zählt er nicht mit: Der Mieter kann auch noch am folgenden Montag kündigen.
Die Kündigung des Mietvertrages muss dem Vermieter also am 3. eines
Kalendermonats (Werktag) zugehen. Es gilt nicht, wann sie abgeschickt wird,
sondern, wann die Kündigung beim Vermieter ankommt.
Urteil:
Ein Mietvertrag, der für längere Zeit als ein Jahr geschlossen wird, bedarf der
schriftlichen Form, andernfalls gilt er für unbestimmte Zeit.
Bei Auslagern wesentlicher Vertragsbestandteile in Anlagen wird der Schriftform nur
dann genügt, wenn die Anlagen im Mietvertrag so genau bezeichnet sind, dass eine
zweifelsfreie Zuordnung möglich ist (BGH XII ZR 253/01 WM 2003, 417).
Urteile zum Mietrecht
Miete ist nach deutschem Schuldrecht die Gegenleistung, die der Mieter dem
Vermieter aufgrund des Mietvertrages für die Überlassung der Mietsache schuldet.
Urteile Kündigung Mietvertrag:
1. Die formularvertragliche Beteiligung des Mieters einer Erdgeschosswohnung an
den Aufzugskosten benachteiligt diesen nicht unangemessen.
BGH, Urteil vom 20.09.2006 - VIII ZR 103/06 -
2. Es ist zulässig einen Rollator im Eingangsbereich eines Hauses abzustellen.
Amtsgericht Hannover Az. 503 C 3987/ 5
3. Der Bundesgerichtshof hat eine Vertragsklausel zum Verbot der Tierhaltung für
unwirksam erklärt. Wenn die Katze den Vermieter oder Nachbarn nicht beeinträchtigt,
gehört die Haltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung BGH Az. VIII ZR
340/06
4. Der Vermieter kann den Mieter nicht zwingen, Wäsche auf dem Balkon oder im
Keller aufzuhängen. Auch nicht durch eine mietvertragliche Klausel. Kleinwäsche darf
in der Wohnung getrocknet werden. Es muss nur gut gelüftet werden, dass kein
Schimmel entsteht.
5. Der Kauf von Glühbirnen und Lampen für Gemeinschaftsräume ist allein Sache
des Vermieters. Diese Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Es handelt
sich hierbei nicht um Nebenkosten.
Was sind nun die Nebenkosten? Unter Nebenkosten sind zum einen Heizungskosten
zu verstehen. Zum anderen die so genannten Betriebskosten.
Spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss der Vermieter über
Nebenkosten und Heizkosten abgerechnet und die Nebenkostenabrechnungen
seinem Mieter zugeschickt haben.
Unter Nebenkosten versteht man die Kosten, die der Mieter zusätzlich zu der
eigentlichen sogenannten Nettokaltmiete an den Vermieter zahlen muss.
Sollte der Mietvertrag zwischen mehreren Mietern/Vermietern geschlossen worden
sein, so muss die Kündigung des Mietvertrags von allen und gegenüber allen
Vertragsparteien erklärt werden. Diese Kündigungserklärungen müssen in einem
zeitlichen Zusammenhang stehen. Das heißt, dass eine zu große Zeitdifferenz
zwischen den einzelnen Erklärungen, den zeitlichen Zusammenhang nicht mehr
gewährleistet und die Kündigungen deshalb unwirksam sind.
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