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Für Mieter und Vermieter!
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neu! Stand 2008!
Broschüre
"Mietrecht" anfordern!
Mehr zum Inhalt: |
Die Broschüre enthält:
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Urteile Mietrecht:
Die Kündigung des Mietvertrags ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, da sie nur von einer Vertragspartei erklärt werden kann. Die Kündigung des Mietvertrages enthält eine Willenserklärung, die auf die einseitige Auflösung des Mietvertrags gerichtet ist. Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird erst mit Zugang beim Mieter bzw. Vermieter wirksam. Die Kündigung ist in die Zukunft gerichtet und grundsätzlich bedingungsfeindlich.
Für Mieter
und Vermieter besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag ordentlich
oder außerordentlich zu kündigen. In beiden Fällen muss
für die Kündigung ein bestimmter Grund vorliegen. Für die
ordentliche Kündigung gibt es bestimmte Kündigungsfristen.
Urteil:
Ein
Mietvertrag, der für längere Zeit als ein Jahr geschlossen wird,
bedarf der schriftlichen Form, andernfalls gilt er für unbestimmte
Zeit. Bei Auslagern wesentlicher Vertragsbestandteile in Anlagen wird der
Schriftform nur dann genügt, wenn die Anlagen im Mietvertrag so genau
bezeichnet sind, dass eine zweifelsfreie Zuordnung möglich ist (BGH
XII ZR 253/01 WM 2003, 417).
Urteile zum Mietrecht
Miete
ist nach deutschem Schuldrecht die Gegenleistung, die der Mieter dem Vermieter
aufgrund des Mietvertrages für die Überlassung der Mietsache
schuldet.
| Nachbarrecht, Nachbarrechtsgesetz | WEG- Eigentumsrecht | Musterschreiben, Musterformulare | ALG 2 Berechnung | Ratgeber Beziehung und Partnerschaft |
Die formularvertragliche Beteiligung des Mieters einer Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten benachteiligt diesen nicht unangemessen.