RECHT - GESETZE - SOZIALES
Wenn Kabelanschluss bereits vorhanden ist,
muss der Vermieter nicht noch zusätzliche
eine Parabolantenne anbringen, weil damit
mehrre Programme empfangen werden
können (OLG Naumburg).
Nur Ausländer können das verlangen, wenn
sie über Parabolantenne ihre Heimatsender
empfangen können aber über
Kabelanschluss nicht. (OLG Karlsruhe).
Hat der Mieter ohne Zustimmung des
Vermieters eine Parabolantenne aufgestellt
und lässt der Vermieter das Haus an das
Kabelnetz anschließen, kann der Vermieter
den Abbau der Antenne verlangen (LG
Gera).
Der Vermieter kann den Abbau der
Parabolantenne verlangen, wenn diese nicht
fachmännisch angebracht hat und beim
Aufbau sogar das Haus beschädigt hat. (LG
Bremen).
Je mehr Satellitenschüsseln bereits installiert
sind, desto geringer wiegt das
Vermieterargument der ästhetischen
Fassadenbeeinträchtigung (LG München).
Das Aufstellen einer mobilen Schüssel auf
Balkon oder Terrasse kann vom
vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache
gedeckt sein (LG Hamburg 316 S 17/99; AG
Fulda 3 C 1150/98).
Eine Mobilfunkanlage, deren
gesetzliche Grenzwerte
eingehalten werden, muss auf
einem Nachbargrundstück
grundsätzlich geduldet werden.
OLG Frankfurt
Nur die Behauptung, dass Elektrosmog
davon ausgeht und damit eine
Gesundheitsgefahr vorliegt reicht nicht aus,
wenn die Strahlung unter den
vorgeschriebenen Grenzwerten liegt. Urteil
des BGH
Gehört zu der vermieteten Wohnung
Antennenanschluss darf der Vermieter den
Anschluss nicht unterbrechen, weil die
Antennengebühr nicht bezahlt hat. AG
Saarlouis
Die Ausstattung einer Wohnung mit neuer
Technik für den Fernsehempfang gehört zur
Modernisierung und somit könnten die
Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Es
kommt aber auch darauf an, was für eine
Technik vorher vorhanden war.
Kabelanschluss und
Satellitenfernsehen gehören zum
normalen Gebrauch einer
Wohnung.
Daher muss der Mieter den Einbau, falls
noch nicht vorhanden, auch dulden und
anteilig die Kosten dafür übernehmen.
Der Vermieter kann die Gebühren für den
Kabelanschluss auch dann umlegen, wenn
einzelne Mieter das Angebot gar nicht nutzen
möchten.
Verfügt das Haus lediglich über eine
Gemeinschaftsantenne und wird der
Anschluss ans Kabelnetz gewünscht, muss
der Vermieter das akzeptieren. (BvG). Die
Kosten für den Kabelanschluss muss der
Mieter dann aber
selbst
tragen.(BVG).
Steht im
Mietvertrag, dass
das Aufstellen
einer
Satellitenschüssel nicht erlaubt ist, ist die
Klausel im Mietvertrag ungültig, wenn kein
Kabelanschluss vorhanden ist.
Verlangt der Vermieter den Abbau einer
Parabolantenne, muss er den Mieter
abmahnen, bevor er ihn auf Abbau verklagt.
Der Mieter darf eine Satellitenschüssel auf
dem Balkon auch ohne Einwilligung des
Vermieters installieren. Voraussetzung ist,
dass keine hohen, optischen
Beeinträchtigungen der Hausfassade
entstehen und nichts beschädigt oder
gefährdet wird, Landgericht Hamburg.
Mit Beschluss vom 31.1.2013 entschied
das BVerfG, dass ein Mieter keinen
Anspruch auf eine Satellitenschüssel hat,
wenn der Vermieter Kabelanschluss anbietet
und so den Empfang ausländischer Sender
ermöglicht.
Antenne
Wenn es keine Gemeinschaftsantenne im
Haus gibt, darf jeder Mieter im Haus seine
eigene Antenne auf dem Dach anbringen.
Sogar, wenn es laut Mietvertrag verboten ist.
Allerdings darf der Hausbesitzer bestimmen,
an welcher Stelle auf dem Dach die Antenne
montiert werden soll.
Auf der anderen Seite müssen es Mieter
dulden, wenn der Vermieter das gesamte
Haus mit Kabelanschluss versehen will.
Ausländische Mieter haben ein Recht auf
mehrere Programme aus ihrer Heimat. Es
muss aber nicht ermöglicht werden, dass
sie alle möglichen Heimatprogramme
empfangen können. (ä.a.LG Köln).
Will ein Mieter eine Parabolantenne
installieren, muss er seinen Vermieter um
Erlaubnis bitten. Der Vermieter muss
zustimmen, wenn das Haus keine
Gemeinschaftsantenne und auch keinen
Kabelanschluss hat.
Sie muss aus baurechtlicher Sicht zulässig
sein und so angebracht werden, dass sie
optisch nicht störend wirkt. (ä.a.OLG
Frankfurt).
Mietaufhebungsvertrag
Normalerweise werden Mietverträge mit einer
dreimonatigen Frist- von Vermieterseite aus
auch länger- gekündigt. Soll das
Mietverhältnis früher beendet werden, kann
ein Mietaufhebungsvertrag geschlossen
werden. Dieser Vertrag muss nicht mündlich
geschlossen werden, auch mündlich ist er
gültig. Ä.a. Amtsgericht Neukölln
Kündigung
nur 11,40 € statt 16,90 €
bis
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