Laut BGH müsse in einem
Nachbarschaftsstreit der Richter vor Ort prüfen,
ob der Zigarettenrauch vom Balkon darunter
wesentlich stört. Ist das der Fall, hat der
Richter nach dem Gebot der gegenseitigen
Rücksichtnahme zu entscheiden.
Blumenkübel dürfen auf Balkon oder
Terrasse aufgestellt werden. Grundsätzlich
gilt das auch für Blumenkästen oder
Blumentöpfe. Voraussetzung ist, dass die
Blumenkästen ordnungsgemäß befestigt
sind, so dass sie auch bei starkem Wind
nicht herabstürzen und Passanten oder
Nachbarn gefährden können.
Ebenso muss ein Mieter darauf achten, dass
auslaufendes Wasser, zum Beispiel
Gießwasser, nicht die Fassade, andere
Gebäudeteile oder die "unten" wohnenden
Nachbarn beeinträchtigt. Sind diese Vorgaben
erfüllt, dürfen die Blumenkästen normalerweise
auch an der Außenwand des Balkons
angebracht werden (AG München).
Für die Reinigung des Balkons ist natürlich der
Mieter zuständig. Hierzu gehört nach Ansicht
des LG Berlin auch das Säubern des
Abflusssiebes. Kommt es zu übermäßig
starken Verschmutzungen durch Tauben muss
unter Umständen der Vermieter einschreiten
und die "Taubenplage" bekämpfen (BayObLG).
Neubau mit nicht fertiger Wohnung und die
Terrasse ist nicht benutzbar, berechtigen zu
30 Prozent Mietminderung. AG Potsdam,
Das AG Potsdam hat auch entscheiden, ist
eine Terrasse wegen Bauarbeiten nicht
nutzbar, dann ist eine Mietminderung in Höhe
von 5% möglich.
Das AG Eschweiler hat 15 Prozent
Mietminderung bei Bauarbeiten auf Terrasse
oder Balkon im Sommer zugelassen.
Steht im Mietvertrag, dass eine Terrasse zur
Wohnung gehört, begründet eine fehlende
Terrasse oder eine nicht Nutzbare eine
Mietminderung. Die Wohnfläche einer
Wohnung umfasst nämlich auch die
Grundfläche aller Räume einschließlich
Wintergärten, Balkone, Dachgärten und
Terrassen (BGH ).
Nach 2004
werden die
Grundfläche
in der Regel zu einem Viertel berücksichtigt,
höchstens jedoch bis zur Hälfte.
Lässt sich eine Terrasse von der Wohnung aus
erreichen, so gilt sie als mitvermietet, es sei
denn, dass im Mietvertrag eine andere
Regelung getroffen wurde.
Kann ein Mieter seine 20 qm große Terrasse
nicht benutzen, so ist er zu einer
Mietminderung in Höhe von 15 Prozent
berechtigt. AG Eschweiler
Voraussetzung ist natürlich, dass der Mieter
nicht selbst schuld an der NIcht-
Benutzbarkeit ist.
Mieter dürfen einen unauffälligen Sichtschutz
(AG Köln ) oder ein Rankengitter (AG
Schöneberg) anbringen. Sie müssen darauf
achten, dass das Mauerwerk nicht beschädigt
wird.
Soll eine Markise installiert werden, wird die
Zustimmung des Vermieters benötigt.
Mieter dürfen auf Balkon und Terrasse rauchen,
selbst wenn ein Nachbar sich durch den
Zigarettenqualm gestört fühlt (AG Bonn), und
sie dürfen die Wäsche trocknen. Mietern darf
das Rauchen auf ihrem Balkon seit einer
Entscheidung des BGH in Karlsruhe aber
zeitweise untersagt werden.
Kündigung
nur 11,40 € statt 16,90 €
bis
empfehlenswert
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