“Die Mietsache ist in dem Zustand, wie
übernommen, zurückzugeben“.
(Der Mieter muss nicht renovieren)
Die Verpflichtung, die Wohnung bei Beendigung
des Mietverhältnisses besenrein zurückzugeben,
verpflichtet den Mieter nur zur Beseitigung grober
Verschmutzungen.
"mit dem Besen grob gereinigt" Es ist aber auch
die Verpflichtung nicht nur den Boden, sondern
auch eine Einbauküche, Fenster und Türen grob
zu reinigen.
Normale Abnutzungs- oder
Verschleißerscheinungen sind immer mit der
Mietzahlung abgegolten.
Besenrein heißt: grob
reinigen!
Was heißt aber grob reinigen?
Der BGH hat dazu entschieden:
•
Die Wohnung muss leer geräumt sein.
•
Sie muss durchgekehrt werden und
starke Verschmutzungen müssen entfernt
werden. Das gilt auch für alle
Nebenräume.
•
Spinnenweben müssen beseitigt werden.
Auch im Keller.
•
Wurde eine Einbauküche mitgemietet, ist
diese ebenfalls zu reinigen, sowie Herd
und Kühlschrank.
•
Klebereste an Fenstern müssen entfernt
werden. Die Fenster müssen aber nicht
geputzt werden.
•
Unkraut auf Balkon oder Terrasse muss
nicht beseitigt werden.
•
Vorhandene Dübellöcher, auch in hoher
Anzahl, müssen bei Auszug nicht
beseitigt werden.
Ablagerungen durch Tabakrauch müssen in
der Regel nur dann beseitigt werden, wenn
das Rauchen in der Mietwohnung untersagt
war.
Es werden selten noch Mietverträge
geschlossen, in denen eine besenreine
Übergabe der Wohnung vereinbart wird.
Jedoch kommt es immer wieder vor, dass
Mietverträge unwirksame
Renovierungsklauseln im Mietvertrag haben.
Dann muss nämlich die Wohnung auch nur
besenrein übergeben werden.
Was bedeutet „besenrein“
die Wohnung übergeben
Die Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe der
Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung
grober Verschmutzungen. (Es muss nicht
renoviert, lackiert, und Tapeten müssen nicht
entfernt werden)
Bei folgenden Klauseln im Mietvertrag
muss der Mieter bei Auszug nicht
renovieren.
“Die Wohnung ist besenrein
zurückzugeben. “
Hier muss nur gefegt werden. Die Wohnung muss
in einem ordentlichen und sauberen Zustand
verlassen werden.
“Der Mieter muss den ursprünglichen
Zustand wiederherstellen.”
Bauliche Veränderungen müssen hier rückgängig
gemacht werden, aber renoviert werden muss
nicht.
“Die Wohnung ist im bezugsfertigen
Zustand zurückzugeben.”
Die Wohnung muss verlassen werden, dass der
Nachmieter jederzeit einziehen kann. Renoviert
werden muss nicht. Auch wenn Tapeten und
Wände abgewohnt aussehen.
Der Bundesgerichtshof hat den
Begriff: “besenrein” genauer
definiert.
Das müssen Mieter tun, wenn die Wohnung
besenrein übergeben werden soll:
•
Teppichboden muss grob gereinigt
werden, nur absaugen.
•
Bodenfliesen, Parkett oder Laminat
müssen ordentlich gekehrt werden
•
Spinnweben in der Wohnung und im
Keller müssen entfernt
•
Fenster müssen nur geputzt werden,
wenn diese Klebereste enthalten
•
Ablagerungen durch Nikotin müssen nicht
beseitigt werden
•
Kalkablagerungen in der Küche oder im
Bad sind zu entfernen.
•
Wenn diese nicht schon vorher vorhanden
waren.
Nur wenn der Mieter laut Mietvertrag auch
Schönheitsreparaturen durchführen muss, ist er
auch verpflichtet, Ablagerungen von Rauch zu
beseitigen. Muss er also laut Mietvertrag die
Wohnung in einem renovierten Zustand übergeben,
darf es keine Spuren von Tabakrauch an den
Wänden geben.
Definition „besenrein
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