Betriebskostenabrechnung mit leeren Wohnungen

Hat ein Gebäude Wohnräume und Gewerberäume, dann muss der Vermieter nachweisen können, dass die Nebenkosten für die Wohnraummieter nicht durch die Gewerberäume beeinflusst werden. Das gilt für die Wasserkosten, Versicherungen, Müllabfuhr und auch für die Grundsteuer. Sollte es Einflüsse geben, müssen Wohnräume und Gewerberäume getrennt berechnet werden. Für leere Wohnungen zahlt der Vermieter. Grundsätzlich hat der Vermieter die Kosten des Leerstandes zu tragen, wenn nach dem Verteilungsschlüssel der Wohnfläche abgerechnet wird. Hat ein Mietshaus 5 Mietwohnungen und eine Wohnung davon steht leer, darf die leere Wohnung nicht berücksichtigt werden. Der Vermieter muss die Kosten dann trotzdem auf 5 Mietwohnungen aufteilen. Er trägt sich beispielsweise in der Nebenkostenabrechnung selbst als 5. Mietpartei bei der Erstellung der Abrechnung ein. Denn, wenn die Betriebskosten auf weniger Wohnungen aufgeteilt werden, entstehen für die einzelnen Mietparteien höhere Anteile.

Heizkosten bei leerstehenden Wohnungen

Erhöhen sich die Heizkosten eines Mieters, weil benachbarte Wohnungen leer stehen, dann darf der Mieter aber die Miete nicht wegen erhöhter Heizkosten mindern. Der Mieter muss in diesem Fall die erhöhten Kosten in Kauf nehmen. Der Umstand einer leeren Wohnung rechtfertigt keine Änderung des Verteilerschlüssels.
Urteile: Der Vermieter ist nicht berechtigt, Nebenkosten für leer stehende Wohnungen auf die vorhandenen Mieter umzulegen. Vielmehr muss er die entstehenden Kosten selbst tragen. Denn auch nur er allein kann über diese Wohnungen verfügen. Ist als Umlegungsmaßstab die Wohnfläche vereinbart, darf der Vermieter leer stehende Flächen nicht außer Betracht lassen.
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Betriebskostenabrechnung mit

leeren Wohnungen

Hat ein Gebäude Wohnräume und Gewerberäume, dann muss der Vermieter nachweisen können, dass die Nebenkosten für die Wohnraummieter nicht durch die Gewerberäume beeinflusst werden. Das gilt für die Wasserkosten, Versicherungen, Müllabfuhr und auch für die Grundsteuer. Sollte es Einflüsse geben, müssen Wohnräume und Gewerberäume getrennt berechnet werden. Für leere Wohnungen zahlt der Vermieter. Grundsätzlich hat der Vermieter die Kosten des Leerstandes zu tragen, wenn nach dem Verteilungsschlüssel der Wohnfläche abgerechnet wird. Hat ein Mietshaus 5 Mietwohnungen und eine Wohnung davon steht leer, darf die leere Wohnung nicht berücksichtigt werden. Der Vermieter muss die Kosten dann trotzdem auf 5 Mietwohnungen aufteilen. Er trägt sich beispielsweise in der Nebenkostenabrechnung selbst als 5. Mietpartei bei der Erstellung der Abrechnung ein. Denn, wenn die Betriebskosten auf weniger Wohnungen aufgeteilt werden, entstehen für die einzelnen Mietparteien höhere Anteile.
Urteile: Der Vermieter ist nicht berechtigt, Nebenkosten für leer stehende Wohnungen auf die vorhandenen Mieter umzulegen. Vielmehr muss er die entstehenden Kosten selbst tragen. Denn auch nur er allein kann über diese Wohnungen verfügen. Ist als Umlegungsmaßstab die Wohnfläche vereinbart, darf der Vermieter leer stehende Flächen nicht außer Betracht lassen.
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