Hat der Vermieter nach Mietvertragsbeendigung die Wohnung zurückgenommen, ohne die Beseitigung des von dem Mieter auf dem PVC-Fußbodenbelag verlegten Teppichbodens zu verlangen, und hat er im Anschluss daran einem Dritten die Wohnung vermietet, so ist ein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Fußbodens ausgeschlossen. Die Pflicht zur Erneuerung des Teppichbodens gilt nur, wenn der Teppich auch mitgemietet wurde. Verlegt ein Mieter auf eigene Kosten einen Teppich, so hat er selbst die Kosten für eine Erneuerung zu tragen. Der Vermieter ist berechtigt, den abgenutzten Teppichboden durch Laminat zu ersetzen. Denn darin liege eine unwesentliche Veränderung der Mietsache, die der Mieter hinzunehmen habe. Erneuerung des Teppichbodens ist Vermietersache Die Instandhaltung der Wohnung ist Sache des Vermieters. Das gilt auch für einen mitvermieteten Teppichboden. Die normale Abnutzung ist durch die Mietzahlung abgegolten. Eine Erneuerung hat der Vermieter vorzunehmen. Nach 10 Jahren muss der Vermieter den Boden erneuern, wenn dieser abgwohnt ist. Bei Laminat und Parkett, sind Erneuerungen bzw. Abschleif- und Versiegelungsmaßnahmen nach 15 – 20 Jahren vorzunehmen.

Teppichboden Verschleiß, Abnutzung durch

Gebrauch

Schäden an Teppichböden, die nicht auf normalen Verschleiß oder übliche Abnutzung beruhen, wie z. B. Rotweinflecke, Brandlöcher, Urinflecke usw. muss der Mieter beim Auszug ersetzen. Bei den Kosten für die Neuverlegung eines Teppichs gilt der Zeitwert. Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt höchstens bei 10 Jahren. Der Mieter muss also nur den Zeitwert ersetzen, wenn der Teppichboden noch keine 10 Jahre alt ist. Ist der Teppich älter, muss der Mieter gar nichts ersetzen. Auch, wenn er für Schäden am Teppich verantwortlich ist. Einen selbst verklebten Teppichboden muss der Mieter bei seinem Auszug entfernen. Es dürfen keine Klebereste zurückbleiben. Das bedeutet, der Vermieter muss den Teppichboden gegebenenfalls ersetzen und der Mieter muss bei einem Auszug den Bodenbelag nicht entfernen. Teppichboden gegen Laminat austauschen Ein neuer Laminatboden anstatt eines Teppichbodens, kann nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen. Das Verlegen von Laminat ist eine bauliche Veränderung. Und dafür muss immer zuvor vom Vermieter die Erlaubnis eingeholt werden. Das Verlegen von Laminat ohne die Genehmigung des Vermieters kann dazu führen, dass ein Rückbau vorgenommen werden muss, wenn der Mieter auszieht.
Abnahmeprotokoll Abrechnungsfrist Nebenkosten Abnutzung gewöhnlicher Gebrauch Auszug vor Mietende Abstandszahlung Küche Ablesetermin Heizung Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mieter Betriebskosten Bleigehalt im Wasser duschen nachts Definition besenrein Dübellöcher entfernen Definition Warmmiete Erhöhung der Vorauszahlungen Erhöhung Grundsteuer Erlaubnis Untervermietung Feuchtigkeit Wohnung fristlose Kündigung grillen auf dem Balkon Gewerberaum Renovierung gemeinsamer Mietvertrag Hausmeisterkosten Instandhaltung Vermieter Kündigung Eigenbedarf Katzenhaltung Mietvertrag Kündigung Zeitmietvertrag Kündigung Staffelmietvertrag Kündigungsverzicht Mietvertrag Laminatboden Zustimmung Lebenspartner im Mietvertrag Lärmbelästigung Nachbarn Mängel Mietwohnung Mietzahlung Abbuchung Mietminderung Schimmel Mietminderung Badewanne Mietminderung Balkon Mietminderung Heizung Mietminderung Wohnung Mietminderung Graffiti Mietbürgschaft Maklerkosten Modernisierung Wohnung Müllgebühren Mietminderung Toilette Mietminderung Hundegebell Mieterhöhung Vergleichswohnungen Mietminderung wegen Terrasse Mietvertrag Hausordnung Mietvertrag Parkplatz Mietminderung Fogging Nebenkosten Wohnfläche Nebenkostenabrechnung Nebenkosten Dachrinne Nachmieterklausel Nebenkosten Gartenpflege Parkettboden Schadensersatz Recht auf Antenne Ruhestörung durch Kinderlärm Reparatur Einbauküche Rückzahlung Nebenkosten Renovierungsklauseln Rückzahlung Mietkaution Schneefegen Hausordnung Schadensersatz Raucher Stromkosten Vermieter Treppenhausreinigung undichte Fenster Ungezieferbekämpfung Verschleiß Teppichboden Wohnfläche im Mietvertrag wie viele Haustürschlüssel
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Hat der Vermieter nach Mietvertragsbeendigung die Wohnung zurückgenommen, ohne die Beseitigung des von dem Mieter auf dem PVC-Fußbodenbelag verlegten Teppichbodens zu verlangen, und hat er im Anschluss daran einem Dritten die Wohnung vermietet, so ist ein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Fußbodens ausgeschlossen. Die Pflicht zur Erneuerung des Teppichbodens gilt nur, wenn der Teppich auch mitgemietet wurde. Verlegt ein Mieter auf eigene Kosten einen Teppich, so hat er selbst die Kosten für eine Erneuerung zu tragen. Der Vermieter ist berechtigt, den abgenutzten Teppichboden durch Laminat zu ersetzen. Denn darin liege eine unwesentliche Veränderung der Mietsache, die der Mieter hinzunehmen habe. Erneuerung des Teppichbodens ist Vermietersache Die Instandhaltung der Wohnung ist Sache des Vermieters. Das gilt auch für einen mitvermieteten Teppichboden. Die normale Abnutzung ist durch die Mietzahlung abgegolten. Eine Erneuerung hat der Vermieter vorzunehmen. Nach 10 Jahren muss der Vermieter den Boden erneuern, wenn dieser abgwohnt ist. Bei Laminat und Parkett, sind Erneuerungen bzw. Abschleif- und Versiegelungsmaßnahmen nach 15 – 20 Jahren vorzunehmen.

Teppichboden Verschleiß, Abnutzung

durch Gebrauch

Schäden an Teppichböden, die nicht auf normalen Verschleiß oder übliche Abnutzung beruhen, wie z. B. Rotweinflecke, Brandlöcher, Urinflecke usw. muss der Mieter beim Auszug ersetzen. Bei den Kosten für die Neuverlegung eines Teppichs gilt der Zeitwert. Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt höchstens bei 10 Jahren. Der Mieter muss also nur den Zeitwert ersetzen, wenn der Teppichboden noch keine 10 Jahre alt ist. Ist der Teppich älter, muss der Mieter gar nichts ersetzen. Auch, wenn er für Schäden am Teppich verantwortlich ist. Einen selbst verklebten Teppichboden muss der Mieter bei seinem Auszug entfernen. Es dürfen keine Klebereste zurückbleiben. Das bedeutet, der Vermieter muss den Teppichboden gegebenenfalls ersetzen und der Mieter muss bei einem Auszug den Bodenbelag nicht entfernen. Teppichboden gegen Laminat austauschen Ein neuer Laminatboden anstatt eines Teppichbodens, kann nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen. Das Verlegen von Laminat ist eine bauliche Veränderung. Und dafür muss immer zuvor vom Vermieter die Erlaubnis eingeholt werden. Das Verlegen von Laminat ohne die Genehmigung des Vermieters kann dazu führen, dass ein Rückbau vorgenommen werden muss, wenn der Mieter auszieht.
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