Hat der Vermieter nach
Mietvertragsbeendigung die Wohnung
zurückgenommen, ohne die Beseitigung des
von dem Mieter auf dem PVC-Fußbodenbelag
verlegten Teppichbodens zu verlangen, und
hat er im Anschluss daran einem Dritten die
Wohnung vermietet, so ist ein Anspruch auf
Wiederherstellung des ursprünglichen
Zustandes des Fußbodens ausgeschlossen.
(LG Mosbach)
Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt
höchstens bei 10 Jahren (LG Köln).
Die Pflicht zur Erneuerung des Teppichbodens
gilt aber nur, wenn der Teppich auch
mitgemietet wurde. Verlegt ein Mieter auf
eigene Kosten einen Teppich, so hat er selbst
die Kosten für eine Erneuerung zu tragen.
Der Vermieter ist berechtigt, den abgenutzten
Teppichboden durch Laminat zu ersetzen.
Denn darin liege eine unwesentliche
Veränderung der Mietsache, die der Mieter
hinzunehmen habe. Amtsgericht Stuttgart,
Ein neuer Laminatboden anstatt eines
Teppichbodens, kann nur mit Zustimmung des
Mieters.
Schäden an Teppichböden, die nicht auf
normalen Verschleiß oder übliche Abnutzung
beruhen, wie z. B. Rotweinflecke, Brandlöcher,
Urinflecke usw. muss der Mieter beim Auszug
ersetzen. Bei den Kosten für die Neuverlegung
eines Teppichs gilt der Zeitwert (LG Dortmund).
Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt
höchstens bei 10 Jahren (LG Köln).
Der Mieter muss also nur den Zeitwert
ersetzen, wenn der Teppichboden noch
keine 10 Jahre alt ist. Ist der Teppich älter,
muss der Mieter gar nichts ersetzen. Auch,
wenn er für Schäden am Teppich
verantwortlich ist.
Einen selbst verklebten Teppichboden muss
der Mieter bei seinem Auszug entfernen. Es
dürfen keine Klebereste zurückbleiben (LG
Köln).
Der vom Vormieter verlegte Teppichboden
gilt als mit vermietet, wenn nicht im
Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist.
Das bedeutet, der Vermieter muss den
Teppichboden gegebenenfalls ersetzen und
der Mieter muss bei einem Auszug den
Bodenbelag nicht entfernen (LG Mainz).
RECHT - GESETZE - SOZIALES
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