Der Vermieter kann außerdem die Erlaubnis davon
Für die Aufnahme eines Lebenspartners in eine
Mietwohnung, also mit in den Mietvertrag, benötigt
der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Auf diese
Erlaubnis hat er auch einen Anspruch.
Der Lebenspartner wird nicht automatisch durch
den Einzug in die Wohnung zum Mieter. Nur, wenn
er in den Mietvertrag mitaufgenommen wird, gilt er
als Mieter und kann auch zur Mietzahlung
verpflichtet werden.
Auch ohne Erlaubnis des
Vermieters können Mieter
aufgenommen werden
Mieter können ihre Eltern oder Kinder in die
Wohnung aufnehmen, ohne vorher den Vermieter
um Erlaubnis zu fragen. Das gilt auch für
Ehepartner. Dass der Vermieter um Erlaubnis
gefragt werden muss, ist in den meisten Fällen nur
reine Formsache.
Stirbt der Lebenspartner, der alleiniger Mieter der
Wohnung war, dann tritt der überlebende
Lebenspartner in das Mietverhältnis ein.
Der Vermieter kann keine Änderung des
Mietvertrages verlangen. Z.B. hinsichtlich einer
Mieterhöhung oder den Neuabschluss des
Mietvertrages verlangen.
Falls in einem Mietvertrag eine Bestimmung
enthalten ist, dass der Anspruch auf Zustimmung
zur Aufnahme eines Lebenspartners in de
Mietvertrag ausgeschlossen ist, dann ist diese
Klausel unwirksam.
Aufnahme Lebenspartner
in den Mietvertrag
§ 540 Abs. 1 Satz 1 BGB sagt aus, dass ein Mieter
seine Mietwohnung einem Dritten nicht ohne
Erlaubnis des Vermieters überlassen darf. Ein
Dritter ist auch der Lebensgefährte des Mieters.
Das gilt aber nicht für Besucher oder andere
Mitglieder der Familie. Ein Mieter hat den Anspruch,
dass der Vermieter ihm die Zustimmung zur
Aufnahme eines Mitmieters in den Mietvertrag
erteilt, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat.
Ein Interesse ist auch berechtigt, wenn es sich
dabei um einen Lebenspartner oder
Familienangehörigen handelt.
Prinzipiell können Ehepartner, Lebenspartner und
Familienmitglieder immer in den Mietvertrag
aufgenommen werden. Trotzdem muss der
Vermieter gefragt werden.
Diese Zustimmung kann der Vermieter aber
verweigern, wenn die Wohnung zu klein für eine
weitere Person ist.
Mieterhöhung nach
Aufnahme der
Lebenspartners
Der Vermieter kann mit Zustimmung aber auch eine
Mieterhöhung verlangen. Er kann die Nebenkosten
erhöhen, weil diese auf alle Mietparteien aufgeteilt
werden und sich dadurch eine gerechtere
Verteilung ergeben würde.
Bitte Aufnahme Lebenspartner
in Mietvertrag
19,90 nur 11,40 €
im Sonderangebot bis zum: