Der Vermieter kann außerdem die Erlaubnis davon
Für die Aufnahme eines Lebenspartners in eine
Mietwohnung braucht der Mieter die Erlaubnis des
Vermieters. Auf diese Erlaubnis hat er auch einen
Anspruch.
Der Lebenspartner wird nicht automatisch durch
den Einzug in die Wohnung zum Mieter. Nur, wenn
er in den Mietvertrag mitaufgenommen wird, gilt er
als Mieter und kann auch zur Mietzahlung
verpflichtet werden.
Auch ohne Erlaubnis des
Vermieters können Mieter
aufgenommen werden
Mieter können ihre Eltern oder Kinder in die
Wohnung aufnehmen, ohne vorher den Vermieter
um Erlaubnis zu fragen. Das gilt auch für
Ehepartner. Dass der Vermieter um Erlaubnis
gefragt werden muss, ist in den meisten Fällen nur
reine Formsache.
Stirbt der Lebenspartner, der alleiniger Mieter der
Wohnung war, so tritt der überlebende
Lebenspartner in das Mietverhältnis ein.
Der Vermieter kann keine Änderung des
Mietvertrages verlangen. Z.B. hinsichtlich einer
Mieterhöhung oder gar den Neuabschluss des
Mietvertrages verlangen.
Falls in einem Mietvertrag eine Bestimmung
enthalten ist, dass der Anspruch auf Zustimmung
zum Einzug eines Lebenspartners ausgeschlossen
ist, dann ist diese Klausel unwirksam.
Aufnahme Lebenspartner in
den Mietvertrag
§ 540 Abs. 1 Satz 1 BGB sagt aus dass ein
Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache
einem Dritten nicht ohne Erlaubnis des Vermieters
überlassen darf. Ein Dritter ist auch der
Lebensgefährte des Mieters.
Das gilt aber nicht für Besucher oder andere
Mitglieder der Familie. Ein Mieter hat den
Anspruch, dass der Vermieter ihm die Zustimmung
zur Aufnahme eines Mitmieters in den Mietvertrag
erteilt, wenn er ein berechtigtes Interesse daran
hat. Ein Interesse ist auch berechtigt, wenn es sich
dabei um einen Lebenspartner oder
Familienangehörigen handelt.
Prinzipiell können Ehepartner, Lebenspartner und
Familienmitglieder immer aufgenommen werden.
Trotzdem muss der Vermieter gefragt werden.
Diese Zustimmung kann der Vermieter aber
verweigern, wenn die Wohnung zu klein für eine
weitere Person ist.
Mieterhöhung nach
Aufnahme der
Lebenspartners
Der Vermieter kann mit Zustimmung aber auch
eine Mieterhöhung verlangen. Er kann die
Nebenkosten erhöhen, weil diese auf alle
Mietparteien aufgeteilt werden und sich dadurch
eine gerechtere Verteilung ergeben würde.
Bitte Aufnahme Lebenspartner
in Mietvertrag
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