Der Vermieter kann außerdem die Erlaubnis davon
Für die Aufnahme eines Lebenspartners in eine
Mietwohnung braucht der Mieter die Erlaubnis des
Vermieters. Auf diese Erlaubnis hat er auch einen
Anspruch. LG Frankfurt
Der Lebenspartner wird nicht automatisch durch
den Einzug in die Wohnung zum Mieter. Nur, wenn
er in den Mietvertrag mitaufgenommen wird, gilt er
als Mieter und kann auch zur Mietzahlung
verpflichtet werden.
Auch ohne Erlaubnis des Vermieters
können Mieter aufgenommen werden
Mieter können ihre Eltern oder Kinder in die
Wohnung aufnehmen, ohne vorher den Vermieter
um Erlaubnis zu fragen. Das gilt auch für
Ehepartner.
Dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden
muss, ist in den meisten Fällen nur reine
Formsache.
Stirbt der Lebenspartner, der
alleiniger Mieter der Wohnung war, so
tritt der überlebende Lebenspartner in
das Mietverhältnis ein.
Der Vermieter kann keine Änderung des
Mietvertrages verlangen. Z.B. hinsichtlich einer
Mieterhöhung oder gar den Neuabschluss des
Mietvertrages verlangen.
Falls in einem Mietvertrag eine Bestimmung
enthalten ist, dass der Anspruch auf Zustimmung
zum Einzug eines Lebenspartners ausgeschlossen
ist, dann ist diese Klausel unwirksam.
Aufnahme Lebenspartner in den
Mietvertrag
§ 540 Abs. 1 Satz 1 BGB sagt aus dass ein
Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache
einem Dritten nicht ohne Erlaubnis des Vermieters
überlassen darf. Ein Dritter ist auch der
Lebensgefährte des Mieters.
Das gilt aber nicht für Besucher oder andere
Mitglieder der Familie.
Ein Mieter hat den Anspruch, dass der Vermieter
ihm die Zustimmung zur Aufnahme eines
Mitmieters in den Mietvertrag erteilt, wenn er ein
berechtigtes Interesse daran hat. Ein Interesse ist
auch berechtigt, wenn es sich dabei um einen
Lebenspartner oder Familienangehörigen handelt.
(Prinzipiell können Ehepartner,
Lebenspartner und Familienmitglieder
immer aufgenommen werden.
Trotzdem muss der Vermieter gefragt
werden.)
Diese Zustimmung kann der Vermieter aber
verweigern, wenn die Wohnung zu klein für eine
weitere Person ist.
Mieterhöhung nach Aufnahme der
Lebenspartners
Der Vermieter kann mit Zustimmung aber auch
eine Mieterhöhung verlangen. Er kann die
Nebenkosten erhöhen, weil diese auf alle
Mietparteien aufgeteilt werden und sich dadurch
eine gerechtere Verteilung ergeben würde.
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