Mieter reinigen das Treppenhaus selbst Im Mietvertrag kann geregelt werden, dass die Mieter das Treppenhaus selbst putzen und auch die Reinigung von Flur, Dachboden oder Keller übernehmen. Wo und in welchen Abständen geputzt werden muss ist dann in der Hausordnung oder in einem Reinigungsplan genau beschrieben. Vermieter kann Putzhilfe beauftragen Der Vermieter kann eine Putzhilfe beanspruchen und die Kosten hierfür dem Mieter in Rechnung stellen, wenn der Mieter die Hausreinigung ohne Grund nicht vornimmt. Er muss dem Mieter aber vorher mitteilen, dass er so handeln wird, wenn der Mieter in Zukunft das Treppenhaus nicht putzt. Eine Verpflichtung zur Reinigung des Treppenhauses durch den Mieter gibt es nur, wenn es eine Vereinbarung im Mietvertrag gibt. Der Vermieter kann die Verpflichtung das Treppenhaus zu reinigen nicht erst im Nachhinein einseitig auf den Mieter übertragen.

Eine separate Hausordnung reicht nicht aus. Es muss

im Mietvertrag einen Bezug auf die Hausordnung

geben.

Der Vermieter darf nicht, einen festen Wochentag für die Reinigung bestimmen oder auch keine bestimmten Reinigungsmethoden oder Putzmittel vorschreiben. Grobe und starke Verschmutzungen nach Bauarbeiten, Vandalismus, Hundekot usw. Tierexkremente im Treppenhaus fallen nicht unter die Reinigungspflicht des Mieters. Hier muss der Vermieter für eine Säuberung sorgen.
Mietvertrag Hausordnung Treppenhausreinigung

Nebenkosten bei der Hausreinigung sparen

Es ist ausreichend, wenn ein Treppenhaus einmal in der Woche geputzt wird. Mehrmalige Reinigungen kann ein Vermieter nicht verlangen und deswegen auch nicht höhere Nebenkosten fordern. Für Fenster reicht es aus, wenn diese zweimal im Jahr geputzt werden. Wenn nicht anderes vereinbart ist, hat jeder Mieter nur die Treppen und Gemeinschaftsflächen zu reinigen, die vom darunter liegenden Stockwerk zu seiner Wohnung führen. Ist der Mieter krank oder nur kurzfristig abwesend, so hat er sich nicht um eine Vertretung zu kümmern, nur, wenn er für längere Zeit im Urlaub ist. Die Suche nach einer Vertretung ist bei kurzfristiger Abwesenheit nicht zumutbar. Muss immer am Samstag das Treppenhaus gereinigt werden? Es bleibt dem Mieter selbst überlassen, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit er reinigt.

Putzen die Mieter ihr Treppenhaus selbst, kann der

Vermieter ihnen dieses Recht nicht durch die

Beauftragung einer Reinigungsfirma entziehen.

Mieter im Erdgeschoss beschweren sich oft, dass sie den meisten Dreck wegzukehren haben und der Mieter im Obergeschoss muss nur seinen eigenen Schmutz beseitigen. Das scheint ungerecht zu sein, ist aber rechtlich nicht zu beanstanden, wenn in der Hausordnung steht, dass jeder seinen Abschnitt sauberzuhalten hat. Haustür abschließen Wenn die Hausordnung vorschreibt, dass nur der Erdgeschossmieter verpflichtet ist, die Haustür abends abzuschließen, dann ist das keine unangemessene Benachteiligung für diesen Mieter.
hausordnung Muster
Abnahmeprotokoll Abrechnungsfrist Nebenkosten Abnutzung gewöhnlicher Gebrauch Auszug vor Mietende Abstandszahlung Küche Ablesetermin Heizung Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mieter Betriebskosten Bleigehalt im Wasser duschen nachts Definition besenrein Dübellöcher entfernen Definition Warmmiete Erhöhung der Vorauszahlungen Erhöhung Grundsteuer Erlaubnis Untervermietung Feuchtigkeit Wohnung fristlose Kündigung grillen auf dem Balkon Gewerberaum Renovierung gemeinsamer Mietvertrag Hausmeisterkosten Instandhaltung Vermieter Kündigung Eigenbedarf Katzenhaltung Mietvertrag Kündigung Zeitmietvertrag Kündigung Staffelmietvertrag Kündigungsverzicht Mietvertrag Laminatboden Zustimmung Lebenspartner im Mietvertrag Lärmbelästigung Nachbarn Mängel Mietwohnung Mietzahlung Abbuchung Mietminderung Schimmel Mietminderung Badewanne Mietminderung Balkon Mietminderung Heizung Mietminderung Wohnung Mietminderung Graffiti Mietbürgschaft Maklerkosten Modernisierung Wohnung Müllgebühren Mietminderung Toilette Mietminderung Hundegebell Mieterhöhung Vergleichswohnungen Mietminderung wegen Terrasse Mietvertrag Hausordnung Mietvertrag Parkplatz Mietminderung Fogging Nebenkosten Wohnfläche Nebenkostenabrechnung Nebenkosten Dachrinne Nachmieterklausel Nebenkosten Gartenpflege Parkettboden Schadensersatz Recht auf Antenne Ruhestörung durch Kinderlärm Reparatur Einbauküche Rückzahlung Nebenkosten Renovierungsklauseln Rückzahlung Mietkaution Schneefegen Hausordnung Schadensersatz Raucher Stromkosten Vermieter Treppenhausreinigung undichte Fenster Ungezieferbekämpfung Verschleiß Teppichboden Wohnfläche im Mietvertrag wie viele Haustürschlüssel
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Eine separate Hausordnung reicht

nicht aus. Es muss im Mietvertrag

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geben.

Der Vermieter darf nicht, einen festen Wochentag für die Reinigung bestimmen oder auch keine bestimmten Reinigungsmethoden oder Putzmittel vorschreiben. Grobe und starke Verschmutzungen nach Bauarbeiten, Vandalismus, Hundekot usw. Tierexkremente im Treppenhaus fallen nicht unter die Reinigungspflicht des Mieters. Hier muss der Vermieter für eine Säuberung sorgen.
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Es ist ausreichend, wenn ein Treppenhaus einmal in der Woche geputzt wird. Mehrmalige Reinigungen kann ein Vermieter nicht verlangen und deswegen auch nicht höhere Nebenkosten fordern. Für Fenster reicht es aus, wenn diese zweimal im Jahr geputzt werden. Wenn nicht anderes vereinbart ist, hat jeder Mieter nur die Treppen und Gemeinschaftsflächen zu reinigen, die vom darunter liegenden Stockwerk zu seiner Wohnung führen. Ist der Mieter krank oder nur kurzfristig abwesend, so hat er sich nicht um eine Vertretung zu kümmern, nur, wenn er für längere Zeit im Urlaub ist. Die Suche nach einer Vertretung ist bei kurzfristiger Abwesenheit nicht zumutbar. Muss immer am Samstag das Treppenhaus gereinigt werden? Es bleibt dem Mieter selbst überlassen, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit er reinigt.

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selbst, kann der Vermieter ihnen

dieses Recht nicht durch die

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