Mieter nehmen die Treppenhausreinigung selbst vor

Im Mietvertrag kann geregelt werden, dass die Mieter das Treppenhaus selbst putzen und auch die Reinigung von Flur, Dachboden oder Keller übernehmen. Wo und in welchen Abständen geputzt werden muss ist dann in der Hausordnung oder in einem Reinigungsplan genau beschrieben.

Vermieter kann Putzhilfe beauftragen

Der Vermieter kann eine Putzhilfe beanspruchen und die Kosten hierfür dem Mieter in Rechnung stellen, wenn der Mieter die Hausreinigung ohne Grund nicht vornimmt. Er muss dem Mieter aber vorher mitteilen, dass er so handeln wird, wenn der Mieter in Zukunft das Treppenhaus nicht putzt. Eine Verpflichtung zur Treppenhausreinigung durch den Mieter gibt es nur, wenn es eine Vereinbarung im Mietvertrag gibt. Der Vermieter kann die Verpflichtung das Treppenhaus zu reinigen nicht erst im Nachhinein einseitig auf den Mieter übertragen.

Eine separate Hausordnung reicht nicht aus. Es muss im Mietvertrag einen

Bezug auf die Hausordnung geben.

Der Vermieter darf nicht, einen festen Wochentag für die Reinigung bestimmen oder auch keine bestimmten Reinigungsmethoden oder Putzmittel vorschreiben. Grobe und starke Verschmutzungen nach Bauarbeiten, Vandalismus, Hundekot usw. Tierexkremente im Treppenhaus fallen nicht unter die Reinigungspflicht des Mieters. Hier muss der Vermieter für eine Säuberung sorgen.

Mietvertrag, Hausordnung und Treppenhausreinigung

Nebenkosten bei der Hausreinigung sparen Es ist ausreichend, wenn ein Treppenhaus einmal in der Woche geputzt wird. Mehrmalige Reinigungen kann ein Vermieter nicht verlangen und deswegen auch nicht höhere Nebenkosten fordern. Für Fenster reicht es aus, wenn diese zweimal im Jahr geputzt werden. Wenn nicht anderes vereinbart ist, hat jeder Mieter nur die Treppen und Gemeinschaftsflächen zu reinigen, die vom darunter liegenden Stockwerk zu seiner Wohnung führen. Ist der Mieter krank oder nur kurzfristig abwesend, so hat er sich nicht um eine Vertretung zu kümmern, nur, wenn er für längere Zeit im Urlaub ist. Die Suche nach einer Vertretung ist bei kurzfristiger Abwesenheit nicht zumutbar.

Muss immer am Samstag das Treppenhaus gereinigt werden?

Es bleibt dem Mieter selbst überlassen, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit er reinigt.

Putzen die Mieter ihr Treppenhaus selbst, kann der Vermieter ihnen dieses Recht

nicht durch die Beauftragung einer Reinigungsfirma entziehen.

Mieter im Erdgeschoss beschweren sich oft, dass sie den meisten Dreck wegzukehren haben und der Mieter im Obergeschoss muss nur seinen eigenen Schmutz beseitigen. Das scheint ungerecht zu sein, ist aber rechtlich nicht zu beanstanden, wenn in der Hausordnung steht, dass jeder seinen Abschnitt sauberzuhalten hat. Haustür abschließen Wenn die Hausordnung vorschreibt, dass nur der Erdgeschossmieter verpflichtet ist, die Haustür abends abzuschließen, dann ist das keine unangemessene Benachteiligung für diesen Mieter.
Foto, Treppenhaus Muster und Vorlage für eine Hausordnung
Muster Hausordnung
Abnahmeprotokoll Abrechnungsfrist Nebenkosten Abnutzung gewöhnlicher Gebrauch Auszug vor Mietende Abstandszahlung Küche Ablesetermin Heizung Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mieter Betriebskosten Bleigehalt im Wasser duschen nachts Definition besenrein Dübellöcher entfernen Definition Warmmiete Erhöhung der Vorauszahlungen Erhöhung Grundsteuer Erlaubnis Untervermietung Feuchtigkeit Wohnung fristlose Kündigung grillen auf dem Balkon Gewerberaum Renovierung gemeinsamer Mietvertrag Hausmeisterkosten Instandhaltung Vermieter Kündigung Eigenbedarf Katzenhaltung Mietvertrag Kündigung Zeitmietvertrag Kündigung Staffelmietvertrag Kündigungsverzicht Mietvertrag Laminatboden Zustimmung Lebenspartner im Mietvertrag Lärmbelästigung Nachbarn Mängel Mietwohnung Mietzahlung Abbuchung Mietminderung Schimmel Mietminderung Badewanne Mietminderung Balkon Mietminderung Heizung Mietminderung Wohnung Mietminderung Graffiti Mietbürgschaft Maklerkosten Modernisierung Wohnung Müllgebühren Mietminderung Toilette Mietminderung Hundegebell Mieterhöhung Vergleichswohnungen Mietminderung wegen Terrasse Mietvertrag Hausordnung Mietvertrag Parkplatz Mietminderung Fogging Nebenkosten Wohnfläche Nebenkostenabrechnung Nebenkosten Dachrinne Nachmieterklausel Nebenkosten Gartenpflege Parkettboden Schadensersatz Recht auf Antenne Ruhestörung durch Kinderlärm Reparatur Einbauküche Rückzahlung Nebenkosten Renovierungsklauseln Rückzahlung Mietkaution Schneefegen Hausordnung Schadensersatz Raucher Stromkosten Vermieter Treppenhausreinigung undichte Fenster Ungezieferbekämpfung Verschleiß Teppichboden Wohnfläche im Mietvertrag wie viele Haustürschlüssel Mietminderung Ameisen
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Mieter nehmen die

Treppenhausreinigung selbst

vor

Im Mietvertrag kann geregelt werden, dass die Mieter das Treppenhaus selbst putzen und auch die Reinigung von Flur, Dachboden oder Keller übernehmen. Wo und in welchen Abständen geputzt werden muss ist dann in der Hausordnung oder in einem Reinigungsplan genau beschrieben.

Vermieter kann Putzhilfe

beauftragen

Der Vermieter kann eine Putzhilfe beanspruchen und die Kosten hierfür dem Mieter in Rechnung stellen, wenn der Mieter die Hausreinigung ohne Grund nicht vornimmt. Er muss dem Mieter aber vorher mitteilen, dass er so handeln wird, wenn der Mieter in Zukunft das Treppenhaus nicht putzt. Eine Verpflichtung zur Treppenhausreinigung durch den Mieter gibt es nur, wenn es eine Vereinbarung im Mietvertrag gibt. Der Vermieter kann die Verpflichtung das Treppenhaus zu reinigen nicht erst im Nachhinein einseitig auf den Mieter übertragen.

Eine separate Hausordnung

reicht nicht aus. Es muss im

Mietvertrag einen Bezug auf

die Hausordnung geben.

Der Vermieter darf nicht, einen festen Wochentag für die Reinigung bestimmen oder auch keine bestimmten Reinigungsmethoden oder Putzmittel vorschreiben. Grobe und starke Verschmutzungen nach Bauarbeiten, Vandalismus, Hundekot usw. Tierexkremente im Treppenhaus fallen nicht unter die Reinigungspflicht des Mieters. Hier muss der Vermieter für eine Säuberung sorgen.

Mietvertrag, Hausordnung

und Treppenhausreinigung

Nebenkosten bei der Hausreinigung sparen Es ist ausreichend, wenn ein Treppenhaus einmal in der Woche geputzt wird. Mehrmalige Reinigungen kann ein Vermieter nicht verlangen und deswegen auch nicht höhere Nebenkosten fordern. Für Fenster reicht es aus, wenn diese zweimal im Jahr geputzt werden. Wenn nicht anderes vereinbart ist, hat jeder Mieter nur die Treppen und Gemeinschaftsflächen zu reinigen, die vom darunter liegenden Stockwerk zu seiner Wohnung führen. Ist der Mieter krank oder nur kurzfristig abwesend, so hat er sich nicht um eine Vertretung zu kümmern, nur, wenn er für längere Zeit im Urlaub ist. Die Suche nach einer Vertretung ist bei kurzfristiger Abwesenheit nicht zumutbar.

Muss immer am Samstag

das Treppenhaus gereinigt

werden?

Es bleibt dem Mieter selbst überlassen, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit er reinigt.

Putzen die Mieter ihr

Treppenhaus selbst, kann

der Vermieter ihnen dieses

Recht nicht durch die

Beauftragung einer

Reinigungsfirma entziehen.

Mieter im Erdgeschoss beschweren sich oft, dass sie den meisten Dreck wegzukehren haben und der Mieter im Obergeschoss muss nur seinen eigenen Schmutz beseitigen. Das scheint ungerecht zu sein, ist aber rechtlich nicht zu beanstanden, wenn in der Hausordnung steht, dass jeder seinen Abschnitt sauberzuhalten hat. Haustür abschließen Wenn die Hausordnung vorschreibt, dass nur der Erdgeschossmieter verpflichtet ist, die Haustür abends abzuschließen, dann ist das keine unangemessene Benachteiligung für diesen Mieter.
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