Mieter reinigen das Treppenhaus
selbst
Im Mietvertrag kann geregelt werden, dass die
Mieter das Treppenhaus selbst putzen und auch
die Reinigung von Flur, Dachboden oder Keller
übernehmen.
Wo und in welchen Abständen geputzt werden
muss ist dann in der Hausordnung oder in einem
Reinigungsplan genau beschrieben.
Vermieter kann Putzhilfe beauftragen
Der Vermieter kann eine Putzhilfe beanspruchen
und die Kosten hierfür dem Mieter in Rechnung
stellen, wenn der Mieter die Hausreinigung ohne
Grund nicht vornimmt. Er muss dem Mieter aber
vorher mitteilen, dass er so handeln wird, wenn der
Mieter in Zukunft das Treppenhaus nicht putzt.
Eine Verpflichtung zur Reinigung des
Treppenhauses durch den Mieter gibt es nur, wenn
es eine Vereinbarung im Mietvertrag gibt. Der
Vermieter kann die Verpflichtung das Treppenhaus
zu reinigen nicht erst im Nachhinein einseitig auf
den Mieter übertragen.
Eine separate Hausordnung reicht
nicht aus. Es muss im Mietvertrag
einen Bezug auf die Hausordnung
geben.
Der Vermieter darf nicht, einen festen Wochentag
für die Reinigung bestimmen oder auch keine
bestimmten Reinigungsmethoden oder Putzmittel
vorschreiben.
Grobe und starke Verschmutzungen nach
Bauarbeiten, Vandalismus, Hundekot usw.
Tierexkremente im Treppenhaus fallen nicht unter
die Reinigungspflicht des Mieters. Hier muss der
Vermieter für eine Säuberung sorgen.
Mietvertrag Hausordnung
Treppenhausreinigung
Nebenkosten bei der Hausreinigung sparen
Es ist ausreichend, wenn ein Treppenhaus einmal
in der Woche geputzt wird. Mehrmalige
Reinigungen kann ein Vermieter nicht verlangen
und deswegen auch nicht höhere Nebenkosten
fordern. Für Fenster reicht es aus, wenn diese
zweimal im Jahr geputzt werden.
Wenn nicht anderes vereinbart ist, hat jeder Mieter
nur die Treppen und Gemeinschaftsflächen zu
reinigen, die vom darunter liegenden Stockwerk zu
seiner Wohnung führen.
Ist der Mieter krank oder nur kurzfristig abwesend,
so hat er sich nicht um eine Vertretung zu
kümmern, nur, wenn er für längere Zeit im Urlaub
ist. Die Suche nach einer Vertretung ist bei
kurzfristiger Abwesenheit nicht zumutbar.
Muss immer am Samstag das
Treppenhaus gereinigt werden?
Es bleibt dem Mieter selbst überlassen, an
welchem Tag und zu welcher Uhrzeit er reinigt.
Putzen die Mieter ihr Treppenhaus
selbst, kann der Vermieter ihnen
dieses Recht nicht durch die
Beauftragung einer Reinigungsfirma
entziehen.
Mieter im Erdgeschoss beschweren sich oft, dass
sie den meisten Dreck wegzukehren haben und der
Mieter im Obergeschoss muss nur seinen eigenen
Schmutz beseitigen. Das scheint ungerecht zu
sein, ist aber rechtlich nicht zu beanstanden, wenn
in der Hausordnung steht, dass jeder seinen
Abschnitt sauberzuhalten hat.
Haustür abschließen
Wenn die Hausordnung vorschreibt, dass nur der
Erdgeschossmieter verpflichtet ist, die Haustür
abends abzuschließen, dann ist das keine
unangemessene Benachteiligung für diesen Mieter.
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