Urteile Mietminderung bei Lärmbelästigung:
•
10 - 15 % Mietminderung: Baulärm, Bauarbeiten im Haus
•
15 % Minderung: Störende Großbaustelle auf
Nachbargrundstück
15 % Mietminderung: Störende Bauarbeiten auf
Nachbargrundstück
•
20 % Minderung: Lärm aus einem im Nachbarhaus
gelegenen Cafe
•
20 % Mietminderung: Ständige Störung der Nachtruhe
durch Mitmieter
Lärmbelästigung durch Nachbarn- Mietminderung
Übermäßiger Lärm aus der Nachbarwohnung muss nicht hingenommen
werden. Erst recht nicht zu den allgemeinen Ruhezeiten. Nach 22 Uhr
muss Zimmerlautstärke eingehalten werden.
Wird der Mieter durch Lärm aus der Nachbarwohnung gestört, kann er
sich an den Vermieter wenden, er hat aber auch Ansprüche direkt gegen
den lärmenden Nachbarn.
Aber dann nicht, wenn der Lärm aufgrund normaler Wohnnutzung
entsteht und kein rücksichtsloses Verhalten der Nachbarn vorliegt.
Lärm durch Nachbarn
Wenn Mieter, wegen Lärmbelästigung die Miete mindern, kann sich der
Vermieter, diese Differenz vom Verursacher erstatten lassen. Es ist zu
empfehlen, dass betroffene Mieter das in ihrem
Mietminderungsschreiben dem Vermieter mitteilen.
Darauf hinweisen, dass er diese Möglichkeit hat. Denn nicht jeder
Vermieter weiß das und weist die Minderung zurück. Was dann oft
in einem Rechtsstreit endet.
Urteile Lärmbelästigung (Bauarbeiten)
(umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten im Haus und Ausbau des
Dachgeschosses). 60 %
(Umfangreiche Bauarbeiten über einen Zeitraum von mindestens 3
Monaten rechtfertigen eine Minderung des Nettokaltmietbetrages in
Höhe von ca. 50 %).
50 % Lärmbelästigung (erheblicher Gaststättenlärm bis 1.00 Uhr
nachts)
37 % Lärmbelästigung (Störung der Nachtruhe durch Diskothek)
(Diskothek mit einem Schallpegel von über 86 dB). 30 %
Beifall und Geschrei muss man hinnehmen und auch, dass
Ergebnisse über eine Lautsprecheranlage verkündet werden.
Ruhezeiten müssen aber eingehalten werden.
RECHTSPORTAL
I Art.- Nr. 566-02
2024
im Sonderangebot
bis:
19.90,- € 11.40,-
Urteile Mietminderung bei
Lärmbelästigung:
•
10 - 15 % Mietminderung: Baulärm,
Bauarbeiten im Haus
•
15 % Minderung: Störende Großbaustelle auf
Nachbargrundstück
15 % Mietminderung: Störende Bauarbeiten
auf Nachbargrundstück
•
20 % Minderung: Lärm aus einem im
Nachbarhaus gelegenen Cafe
•
20 % Mietminderung: Ständige Störung der
Nachtruhe durch Mitmieter
Lärmbelästigung durch Nachbarn-
Mietminderung
Übermäßiger Lärm aus der Nachbarwohnung
muss nicht hingenommen werden. Erst recht nicht
zu den allgemeinen Ruhezeiten. Nach 22 Uhr
muss Zimmerlautstärke eingehalten werden.
Wird der Mieter durch Lärm aus der
Nachbarwohnung gestört, kann er sich an den
Vermieter wenden, er hat aber auch Ansprüche
direkt gegen den lärmenden Nachbarn.
Aber dann nicht, wenn der Lärm aufgrund
normaler Wohnnutzung entsteht und kein
rücksichtsloses Verhalten der Nachbarn vorliegt.
Lärm durch Nachbarn
Wenn Mieter, wegen Lärmbelästigung die Miete
mindern, kann sich der Vermieter, diese Differenz
vom Verursacher erstatten lassen. Es ist zu
empfehlen, dass betroffene Mieter das in ihrem
Mietminderungsschreiben dem Vermieter mitteilen.
Darauf hinweisen, dass er diese Möglichkeit
hat. Denn nicht jeder Vermieter weiß das und
weist die Minderung zurück. Was dann oft in
einem Rechtsstreit endet.
Urteile Lärmbelästigung
(Bauarbeiten)
(umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten im
Haus und Ausbau des Dachgeschosses). 60 %
(Umfangreiche Bauarbeiten über einen Zeitraum
von mindestens 3 Monaten rechtfertigen eine
Minderung des Nettokaltmietbetrages in Höhe von
ca. 50 %).
50 % Lärmbelästigung (erheblicher
Gaststättenlärm bis 1.00 Uhr nachts)
37 % Lärmbelästigung (Störung der Nachtruhe
durch Diskothek)
(Diskothek mit einem Schallpegel von über 86 dB).
30 %
Beifall und Geschrei muss man hinnehmen und
auch, dass Ergebnisse über eine
Lautsprecheranlage verkündet werden.
Ruhezeiten müssen aber eingehalten werden.
RECHTSPORTAL
MIETRECHT
I Art.- Nr. 566-02
2024
im Sonderangebot
bis:
19.90,- € 11.40,-