Kündigt der Vermieter fristlos wegen
Zahlungsverzuges, reicht es aus, wenn der
Vermieter im Kündigungsschreiben den
Zahlungsverzug als Kündigungsgrund angibt und
den Gesamtbetrag der rückständigen Miete
benennt.
Fristlose Kündigung durch
den Mieter
Kündigt der Mieter berechtigerweise fristlos, muss
der Vermieter dem Mieter Schäden ersetzen. Der
zu ersetzende Schaden umfasst auch die Kosten
für die Beschaffung von Ersatzraum. Eine
mögliche Mietzinsdifferenz muss der Vermieter
auszugleichen.
Ist die Wohnung mit einem ganz erheblichen
Mangel behaftet und ist der Vermieter nicht bereit,
den Mangel zu beseitigen, kann der Mieter fristlos
kündigen. Er muss sich nicht ständig Maßnahmen
ergreifen, die zur Mängelbeseitigung ungeeignet
sind, verweisen lassen.
Droht der Sohn des Vermieters dem Mieter
körperliche Gewalt an, kann der Mieter den
Mietvertrag fristlos kündigen (LG Hannover).
Erheblicher Schimmelpilzbefall und die
Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume
berechtigen zur fristlosen Kündigung wegen
Gesundheitsgefährdung, wenn dem Mieter kein
Verschulden trifft.
Nach fristloser Kündigung des Mietvertrags wegen
Zahlungsverzuges ist der Vermieter nicht
berechtigt, die Versorgung mit Wärme, Wasser
oder Energie zurückzuhalten, um die Zahlung der
Rückstände durchzusetzen. Die Belieferungen
können aber an die Vorauszahlung eines
kostendeckenden Geldbetrages gebunden
werden.
Kündigung Mietvertrag
wegen Mietschulden
Kündigt der Vermieter wegen Mietschulden fristlos
und hilfsweise auch fristgerecht, lässt der
fristgemäße Ausgleich der Rückstände zwar die
fristlose Kündigung unwirksam werden, nicht aber
auch ohne weiteres die fristgemäße Kündigung.
Hier muss geprüft werden, wie weit der Mieter ein
Verschulden an den Zahlungsrückständen hat.
Fristlos bedeutet, dass der Mieter sofort
ausziehen muss. Fristgerecht, die
Kündigungsfrist muss eingehalten werden.
Folgende Voraussetzungen
für eine fristlose Kündigung
müssen vorliegen:
•
Der Mieter muss für zwei aufeinanderfolgende
Zahlungstage mit der Zahlung der Miete oder
eines Teils der Miete im Verzug sein.
oder
•
Der Mieter ist in einem Zeitraum, der sich über
mehr als zwei Termine erstreckt, mit der
Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages
in Verzug gekommen, der die Miete für zwei
Monate übersteigt.
•
Die Nichtzahlung der Mietkaution berechtigt
den Vermieter zur fristlosen Kündigung wegen
schuldhafter Vertragspflichtverletzung.
Abwendung einer Kündigung
wegen Zahlungsverzugs
durch Aufrechnung
Der Mieter kann die Kündigung dadurch
abwenden, dass er spätestens bis zum Ablauf von
zwei Monaten nach Zustellung der vom Vermieter
eingereichten Räumungsklage den Rückstand
ausgleicht (§ 543 Abs. 2 S. 2 BGB).
Der Mieter muss aber mindestens so viel zahlen,
so hoch auch der Zahlungsrückstand ist. Nur ein
geringer Betrag reicht nicht aus, um die Kündigung
abzuwenden.
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